Lehrlingsausbildung im Ressortbereich des BMBWKGeschäftszahl: 466/31-III/C/2000 Sachgebiet: Personalwesen Rechtsgrundlagen: Berufsausbildungsgesetz (BGBl.Nr. 142/1969, idlF BGBl. I Nr. 83/2000), Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (BGBl. Nr. 609, idlF BGBl. I Nr. 101/2000) Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 64/2000 (BMBWF) An alle Dienststellen Unter Bezugnahme auf das ho. RS. Nr. 17/1998, GZ 466/8-III/C/98 vom 15.5.1998, betreffend Lehrlingsausbildung im Ressortbereich, wird zu den nachstehenden Punkten folgendes bekanntgegeben: Zu Punkt 11 ("Sozialversicherungsrechtliche Stellung des Lehrlings") Es wird klargestellt, dass – wie im obzitierten RS ausgeführt - in den ersten zwei Lehrjahren deshalb keine Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung besteht, da in dieser Zeit überhaupt keine Pflichtversicherung in diesem Versicherungszweig gegeben ist. Zu Punkt 15 ("Weiterverwendungspflicht/Behaltezeit") Infolge Änderung des § 18 Abs. 1 des Berufsausbildungsgesetzes (BAG), BGBl.Nr. 142/1969, durch das BGBl. I Nr. 83/2000 wurde die Weiterverwendungspflicht (Behaltezeit) ab 1.9.2000 auf drei Monate verkürzt. Wien, 28. November 2000 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 1/2001 466/1-III/C/11/2001 Beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit nach § 236b Abs.2 BDG 1979; durch Überweisungsbetrag gedeckte Ruhegenussvordienstzeiten Nr. 61/2000 Zl. 14.160/109-III/A/4/2000 Durchführungsbestimmungen zur Berufsreifeprüfung Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen