Beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit nach § 236b Abs.2 BDG 1979; durch Überweisungsbetrag gedeckte Ruhegenussvordienstzeiten Geschäftszahl: 466/1-III/C/11/2001 Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 / 3361 Fax 01/531 20 / 3379 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt und Rechtsgrundlage: Beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit nach § 236b Abs.2 BDG 1979; durch Überweisungsbetrag gedeckte Ruhegenussvordienstzeiten Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 1/2001 An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 15.12.2000, GZ 920.800/126-II/A/6/00, betreffend „Beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit; durch Überweisungsbetrag gedeckte Ruhegenussvordienstzeiten“, zur gefälligen Kenntnis und Information übermittelt. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer Wien, 15. Jänner 2001 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch Beilage F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen