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Beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit nach § 236b Abs.2 BDG 1979; durch Überweisungsbetrag gedeckte Ruhegenussvordienstzeiten

Geschäftszahl: 466/1-III/C/11/2001
Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN
Tel. 01/531 20 / 3361
Fax 01/531 20 / 3379

Rundschreiben Nr. 1/2001 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt und Rechtsgrundlage: Beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit nach § 236b Abs.2 BDG 1979; durch Überweisungsbetrag gedeckte Ruhegenussvordienstzeiten
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 15.12.2000, GZ 920.800/126-II/A/6/00, betreffend „Beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit; durch Überweisungsbetrag gedeckte Ruhegenussvordienstzeiten“, zur gefälligen Kenntnis und Information übermittelt.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer

Wien, 15. Jänner 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Beilage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen