Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2001

Geschäftszahl: 466/6-III/C/2001

Rundschreiben Nr. 17/2001 (BMBWF)

Verteiler : VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2001
Rechtsgrundlage: § 24a GG 1956, § 5 Richtwertgesetz, BGBl.Nr. 800/1993
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 27. März 2001, GZ 924.570/3-II/B/4/01, betreffend Dienst- und Naturalwohnungen – Änderung der Richtwerte ab 1. April 2001, zur gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung übermittelt.

Das im letzten Satz erwähnte Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 17. November 1994, GZ 923.101/7-II/4/94, wurde mit ho. Rundschreiben Nr. 108/1994, GZ 466/37-III/C/94, vom 16. Dezember 1994, zur Kenntnis gebracht.

Zusätze für die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien):

Die erforderlichen Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen sind von do. vorzunehmen und Abschriften anher vorzulegen.

Zusätze für die dem ho. Bundesministerium direkt nachgeordneten Dienststellen:

Die entsprechenden Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen über die Höhe der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen sowie die damit verbundenen Änderungen der Höhe der Einbehalte von den Bezügen werden von ha. wahrgenommen.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 4. April 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Beilage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen