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Lehrlingsaufnahme im Ressortbereich des BMBWK

Geschäftszahl: 466/8-III/C/2001
Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN
Tel. 01/531 20 / 3361
Fax 01/531 20 / 3379

Rundschreiben Nr. 20/2001 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Lehrlingsaufnahme im Ressortbereich des BMBWK
Rechtsgrundlagen: Ausschreibungsgesetz 1989 (AusG), BGBl.Nr. 85, idlF BGBl. I Nr. 6/2000
Geltung: Unbefristet

An alle Dienststellen

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gem. § 83 Abs. 3 Z 3 Ausschreibungsgesetz 1989 die Besetzung von Planstellen für Lehrlinge von der Anwendung des Abschnittes VII leg.cit ausgenommen ist, wenn für sie spezifische Aufnahmetests vorgesehen sind. Solche Tests wurden im Sinne des § 41 leg.cit vom BMF für den Lehrberuf „Verwaltungsassistent“ ausgearbeitet.

Soll eine solche Lehrlingsplanstelle besetzt werden, ist dies gem. § 83 Abs. 6 leg.cit. zuvor öffentlich bekannt zu machen. Die §§ 21 und 23 sind auf diese Bekanntmachung anzuwenden. Das bedeutet, dass die Bekanntmachung und das nachfolgende Aufnahmeverfahren im Bereich der LSR (SSR f. W.) von diesen und im Bereich der dem BMBWK direkt nachgeordneten Dienststellen von diesem durchzuführen sind.

Die Bekanntmachung ist an der Amtstafel des LSR (SSR f. W.) bzw. des BMBWK sowie an der Amtstafel der Dienststelle, an der der Lehrling aufgenommen werden soll, durchzuführen. Jede Bekanntmachung ist gleichzeitig der zuständigen Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice und dem Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport mitzuteilen.

In der Bekanntmachung ist als Aufnahmevoraussetzung nur die Erfüllung der Schulpflicht vorzusehen. Als wünschenswerte Voraussetzung wären allenfalls PC-Kenntnisse anzuführen.

Hinsichtlich der Dauer der Bekanntmachung und der Länge der Bewerbungsfrist wird bemerkt, dass hiebei keine gesetzliche Vorgabe besteht. Es wird jedoch empfohlen, hiebei einen Zeitraum von jeweils 14 Tagen vorzusehen. Der Beginn der Bewerbungsfrist darf nicht vor der Bekanntmachung der Nachbesetzung der Lehrlingsplanstelle liegen.

Zusatz für die LSR (SSR f. W.): Die entsprechenden Testunterlagen sind diesem RS angeschlossen.

Zusatz für die den BMBWK direkt nachgeordneten Dienststellen: Die entsprechenden Testunterlagen werden jeweils nach Vorlage der Bewerbungen übermittelt.

Wien, 25. April 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen