Ergänzung zur Neuverlautbarung der Diplomprüfungsordnung für die Akademie für Sozialarbeit Geschäftszahl: 21.471/5-24/97 Sachbarbeiter: Rat Mag. Gerhard Orth Telefon: 531 20-4493 Telefax: 531 20-4130 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Inhalt: Ergänzung zur Neuverlautbarung der Diplomprüfungsordnung für die Akademie für Sozialarbeit Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 24/1997 Alle Landesschulräte Alle Akademien für Sozialarbeit In Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 62/96 (GZ 21.471/22-24/96 vom 27.Jänner 1997) wird der § 17 der Diplomprüfungsordnung für die Akademien für Sozialarbeit wie folgt geändert. § 17 hat zu lauten: Inkrafttreten § 17. Die vorliegende Prüfungsordnung tritt mit dem auf den Tag ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die bisherige Prüfungsordnung gemäß Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, Zl. 21.471/13-24/88, ist fürStudierende, die ihr Studium nach dem Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit, BGBl. Nr.456/1987, absolvieren und/oder die Diplomprüfung nach der bisherigen Diplomprüfungsordnung begonnen haben, weiterhin anzuwenden. Wien, 24. April 1997 Für die Bundesministerin: Bernhard F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePädagogische Angelegenheiten