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Ergänzung zur Neuverlautbarung der Diplomprüfungsordnung für die Akademie für Sozialarbeit

Geschäftszahl: 21.471/5-24/97

Sachbarbeiter: Rat Mag. Gerhard Orth
Telefon: 531 20-4493
Telefax: 531 20-4130

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Ergänzung zur Neuverlautbarung der Diplomprüfungsordnung für die Akademie für Sozialarbeit
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 24/1997 (BMBWF)

Alle Landesschulräte

Alle Akademien für Sozialarbeit

In Ergänzung zum Rundschreiben Nr. 62/96 (GZ 21.471/22-24/96 vom 27.Jänner 1997) wird der § 17 der Diplomprüfungsordnung für die Akademien für Sozialarbeit wie folgt geändert.

§ 17 hat zu lauten:
Inkrafttreten

§ 17. Die vorliegende Prüfungsordnung tritt mit dem auf den Tag ihrer Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Die bisherige Prüfungsordnung gemäß Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht und Kunst, Zl. 21.471/13-24/88, ist fürStudierende, die ihr Studium nach dem Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit, BGBl. Nr.456/1987, absolvieren und/oder die Diplomprüfung nach der bisherigen Diplomprüfungsordnung begonnen haben, weiterhin anzuwenden.

Wien, 24. April 1997

Für die Bundesministerin:
Bernhard

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten