Fortzahlung der Bezüge für Beamte bei langer Dienstverhinderung (§ 13 c GG 1956)466/12-III/C/2001 Rundschreiben Nr. 29 /2001 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Fortzahlung der Bezüge für Beamte bei langer Dienstverhinderung Rechtsgrundlage: § 13 c Gehaltsgesetz 1956 Geltung: unbefristet An alle dem BMBWK unmittelbar nachgeordneten Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport, GZ 921.418/2-II/A/1/00, vom 19. Jänner 2001, betreffend die Fortzahlung der Bezüge für Beamte bei langer Dienstverhinderung gem. § 13 c des Gehaltsgesetzes 1956, zur gefälligen Kenntnis und Beachtung übermittelt. In diesem Zusammenhang wird ersucht, bei Dienstantrittsmeldungen von Beamten, die lt. Dienstplan an einem Samstag, Sonn- oder Feiertag Dienst zu versehen haben, auf diesen Umstand hinzuweisen. Bei allen Dienstantrittsmeldungen ist jedenfalls der tatsächliche Dienstantritt anzugeben. Weiters ist bei jeder Krankmeldung anzugeben, ob es sich um eine Krankheit oder einen Unfall handelt. Wien, 21. Mai 2001 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch 1 BeilageZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 37/2001 466/20-III/C/2001 Dienst- und Naturalwohnungen; Erhöhung der Kategoriebeträge gemäß § 16 Abs. 6 MRG mit Wirksamkeit 1. Juni 2001 Nr. 25/2001 GZ 466/13-III/C/2001 Rundschreiben Nr. 45/2000; Schulärzte/Schulärztinnen – Neufassung der Dienstverträge;Erstellung eines einheitlichen Ausschreibungstextes;ärztliche Betreuung von Kindern an Übungskindergärten bzw. ÜbungshortenBerichtigung Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen