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Dienst- und Naturalwohnungen; Erhöhung der Kategoriebeträge gemäß § 16 Abs. 6 MRG mit Wirksamkeit 1. Juni 2001

466/20-III/C/2001
Sachbearbeiter: MR Dr. LIEBSCH
Tel. 01/531 20 / 3360
Fax 01/531 20 / 3379

Rundschreiben Nr. 37/2001 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Dienst- und Naturalwohnungen; Erhöhung der Kategoriebeträge gemäß § 16 Abs. 6 MRG mit Wirksamkeit 1. Juni 2001
Rechtsgrundlage: §§ 24a, 24b und 112c GG 1956, § 16 Abs. 6 MRG
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport von 21. Juni 2001, GZ 924.570/4-II/B/4/01, betreffend Dienst- und Naturalwohnungen; Erhöhung der Kategoriebeträge gemäß § 16 Abs. 6 MRG mit 1. Juni 2001, zur gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung übermittelt.

Das in der Fußnote erwähnte Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 8. März 2000, GZ 924.570/1-VII/B/4/00, wurde mit ho. Rundschreiben Nr. 14/2000, vom 17. März 2000, GZ 466/6-III/C/2000, zur Kenntnis gebracht.

Zusatz für die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien):

Die erforderlichen Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen sind von do. vorzunehmen und Abschriften anher vorzulegen.

Zusatz für die dem ho. Bundesministerium direkt nachgeordneten Dienststellen:

Die entsprechenden Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen über die Höhe der Vergütung für Dienst- und Naturalwohnungen sowie die damit verbundenen Änderungen der Höhe der Einbehalte von den Bezügen werden von ha. wahrgenommen.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 29. Juni 2001

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Beilage

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen