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Ausser Kraft getreten

Belohnungen für die Leitung von Schulveranstaltungen

Aufgehoben durch Rundschreiben Nr. 9/2018: BMBWF-637/0001-Präs./2018 ; Administrative Entlastung - Aufhebung von Rundschreiben und Erlässen

Außer Kraft getreten und ersetzt durch Rundschreiben Nr. 23/2008 ; Geschäftszahl: BMUKK-722/0049-III/8a/2008 ; Belohnung für die Leitung von Schulveranstaltungen

Geschäftszahl: 715/7-III/D/14b/2001
Sachbearbeiter: OR Dr. Josef Schmidlechner
Tel.: 53120/3311
Fax: 53120/3399

Rundschreiben Nr. 45/2001 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnungen für die Leitung von Schulveranstaltungen
Geltung: ab dem Schuljahr 2001/2002

Alle Landesschulräte/ Stadtschulrat

1. Für Lehrer an allgemein bildenden Pflichtschulen ist für die Leitung einer mindestens viertägigen mit Nächtigungen verbundenen Schulveranstaltung eine Belohnung in der Höhe von S 2.500,- vorgesehen.

2. Abweichend von der Ziffer 1 soll anlässlich des mit der Leitung verbundenen Organisationsaufwandes für die Vorbereitung einer mindestens viertägigen berufspraktischen Schulveranstaltung an allgemein bildenden Pflichtschulen für Schüler, die das neunte Jahr der allgemeinen Schulpflicht in einer allgemein bildenden Pflichtschule erfüllen, die gegenständliche Belohnung auch dann gebühren, wenn mit der betreffenden Schulveranstaltung keine Nächtigung verbunden ist.

Wien, 2. August 2001

Für die Bundesministerin:
Mag. Stelzmüller

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen