Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Dienst- und Naturalwohnungen; Durchführungsbestimmungen: Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundvergütung aufgrund des 3 WÄG - Mietzins ausgehend vom Richtwert

Geschäftszahl: 466/10-III/C/97

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Dienst- und Naturalwohnungen; Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundvergütung aufgrund des 3. WÄG
Rechtsgrundlage : § 24a GG 1956, 3. Wohnrechtsänderungsgesetz, BGBl.Nr. 800/1993
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 26/1997 (BMBWF)

An alle
Dienststellen

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 2. April 1997,

GZ 923.101/1-VII/4/97, betreffend die Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundvergütung bei Dienst- und Naturalwohnungen bei Neuzuweisung (auch bei Pragmatisierung) ab 1. April 1997, zur Kenntnis und Beachtung übermittelt:

Hiezu wird folgendes bemerkt:

Die Bemessung der öffentlichen Abgaben und Betriebskosten, des Heizkostenpauschales für Dienstwohnungen von Schulwarten und Bediensteten in schulwartähnlicher Verwendung sowie des Benützungsentgeltes für Garagen, Garageneinstellplätze und PKW-Abstellplätze erfährt keine Änderung (siehe RS. Nr. 108/1994, GZ 466/37-III/C/94 vom 16.12.1994).

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.
1 Beilage

Wien, 14. Mai 1997

Für die Bundesministerin:

Dr. Liebsch

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen