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Personalinformationssystem des Bundes (PIS); Datenerfassung

Geschäftszahl: 466/12-III/C/97

Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN
Tel. 0222/531 20 - 3245

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Personalinformationssystem des Bundes (PIS); Datenerfassung
Geltung: Unbefristet

Rundschreiben Nr. 29/1997 (BMBWF)

An alle

Landesschulräte

Unter Bezugnahme auf die ho. RS Nr. 38/1996 (Zl. 466/23-III/C/96 vom 1.7.1996) und Nr.56/1996 (Zl. 466/37-III/C/96 vom 24.9.1996) wird auf Grund einer stichprobenartigen Überprüfung der erfaßten Daten mitgeteilt, daß die PIS-Daten hinsichtlich der Ersatzkräfte nicht in allen Fällen auf dem letzten Stand sind. Ersatzkräfte sind unbedingt mit dem richtigen Code zu kennzeichnen. Bei Ersatzkräften für Ersatzkräfteist der Code "0" zu verwenden.

Weiters ergeht die Verständigung, daß behinderte Bundesbedienstete (Stellenplan TeilI Pkt. 2 (3)) sowie ältere Arbeitslose (Pkt. 2(4)) in den meisten Fällen nicht als solche erfaßt wurden (mit Code 13 bzw. 15), sondern mit Code 20 als Bundesbedienstete (Allgemein - Teil II/A) eingegeben wurden.

Da den Auswertungen aus der Planstellenevidenz des PIS immer größere Bedeutung zukommt (lt. Ministerratsbeschluß muß bei Nachbesetzungen von Planstellen ein aktueller PIS-Ausdruck vorgelegt werden), wird um eine den PIS-Vorschriften entsprechende Datenerfassung bzw. Nachadjustierung ersucht.

Abschließend wird ersucht, allfällige Neuerungen im PIS-Dialogverfahren zu beachten und zu diesem Zwecke die aktuellen NEWS sowie auch die aktuellen Verzeichnisse hinsichtlich Tätigkeiten, Funktionen etc. am Bildschirm regelmäßig abzurufen.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 16. Mai 1997

Für die Bundesministerin:

Dr. Liebsch

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen