Personalinformationssystem des Bundes (PIS); DatenerfassungGeschäftszahl: 466/12-III/C/97 Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN Tel. 0222/531 20 - 3245 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Personalinformationssystem des Bundes (PIS); Datenerfassung Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 29/1997 (BMBWF) An alle Landesschulräte Unter Bezugnahme auf die ho. RS Nr. 38/1996 (Zl. 466/23-III/C/96 vom 1.7.1996) und Nr.56/1996 (Zl. 466/37-III/C/96 vom 24.9.1996) wird auf Grund einer stichprobenartigen Überprüfung der erfaßten Daten mitgeteilt, daß die PIS-Daten hinsichtlich der Ersatzkräfte nicht in allen Fällen auf dem letzten Stand sind. Ersatzkräfte sind unbedingt mit dem richtigen Code zu kennzeichnen. Bei Ersatzkräften für Ersatzkräfteist der Code "0" zu verwenden. Weiters ergeht die Verständigung, daß behinderte Bundesbedienstete (Stellenplan TeilI Pkt. 2 (3)) sowie ältere Arbeitslose (Pkt. 2(4)) in den meisten Fällen nicht als solche erfaßt wurden (mit Code 13 bzw. 15), sondern mit Code 20 als Bundesbedienstete (Allgemein - Teil II/A) eingegeben wurden. Da den Auswertungen aus der Planstellenevidenz des PIS immer größere Bedeutung zukommt (lt. Ministerratsbeschluß muß bei Nachbesetzungen von Planstellen ein aktueller PIS-Ausdruck vorgelegt werden), wird um eine den PIS-Vorschriften entsprechende Datenerfassung bzw. Nachadjustierung ersucht. Abschließend wird ersucht, allfällige Neuerungen im PIS-Dialogverfahren zu beachten und zu diesem Zwecke die aktuellen NEWS sowie auch die aktuellen Verzeichnisse hinsichtlich Tätigkeiten, Funktionen etc. am Bildschirm regelmäßig abzurufen. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 16. Mai 1997 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch F.d.R.d.A.:Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 35/1997 GZ 466/13-III/C/97 Umstellung des Meldeverfahrens an die Gebietskrankenkassen Nr. 26/1997 466/10-III/C/97 Dienst- und Naturalwohnungen; Durchführungsbestimmungen: Änderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grundvergütung aufgrund des 3 WÄG - Mietzins ausgehend vom Richtwert Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen