Bauschvergütungen gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 RGV 1955 für die Benützung beamteneigener Kraftfahrzeuge im dienstlichen Interesse (Haltungskostenbeiträge); Neufestsetzung mit 1.1.2002466/9-III/C/02 Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 / 3361 Fax 01/531 20 / 3379 Rundschreiben Nr. 11/2002 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Bauschvergütungen gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 RGV 1955 für die Benützung beamteneigener Kraftfahrzeuge im dienstlichen Interesse (Haltungskostenbeiträge); Neufestsetzung mit 1.1.2002 Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 RGV 1955 Geltung: Unbefristet An alle Dienststellen In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für öffentliche Leistung und Sport vom 12.2.2002, GZ 924.411/1-II/B/4/02, betreffend Bauschvergütungen gemäß § 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 10 Abs. 2 RGV 1955 für die Benützung beamteneigener Kraftfahrzeuge im dienstlichen Interesse (Haltungskostenbeiträge); Neufestsetzung mit 1. Jänner 2002, übermittelt. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht. Dieses Rundschreiben gilt auch für die in ausgegliederten Einrichtungen in Verwendung stehenden Bundesbeamten sowie für Bundeslehrer. Wien, 6. März 2002 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch BeilageZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 12/2002 466/8-III/C/02 Neue Punktewerte für bewertete Arbeitsplätze Nr. 72/2001 10.360/8-III/B/12/2001 Lohnsteuerpflicht für Lehrbeauftragte Mitteilungen gemäß § 109a EStG 1988 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen