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Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern im Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur; Leitfaden für geschlechtergerechtes Formulieren

Geschäftszahl: 15.510/17-VII/B/2/02
Sachbearbeiterin: MR Dr. Doris Guggenberger
Tel.: +43-1/53120-2820
Fax: +43-1/53120-2829
doris.guggenberger@bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 22/2002 (BMBWF)

Verteiler : I (A und B), V (A und B), VI, VII (A und B)
Sachgebiete: Verwaltungsorganisation; Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt : Sprachliche Gleichbehandlung von Frauen und Männern im gesamten Bereich des BMBWK als Grundlage zur Umsetzung des Gender Mainstreaming;
Bekanntgabe eines Leitfadens
Geltung : unbefristet

An alle Bediensteten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
An alle Dienststellen
An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
An alle Ämter der Landesregierungen

Die österreichische Bundesregierung hat auf der Grundlage von Artikel 7 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz im Sinne des Gender Mainstreaming im Juli 2000, Mai 2001 und April 2002 Ministerratsvorträge beschlossen, denen zu Folge sowohl dem Gender Mainstreaming-Konzept als auch dem geschlechtergerechten Sprachgebrauch in allen Ressorts besonderes Augenmerk zu schenken ist. Weitere Informationen dazu sind der Homepage der Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming www.imag-gendermainstreaming.at zu entnehmen.

Gender Mainstreaming ist eine durch die Ratifikation des Amsterdamer Vertrags eingegangene Verpflichtung Österreichs im Rahmen der Europäischen Union (Artikel 2 des EG-Vertrages: Die Förderung der Gleichstellung von Männern und Frauen ist eine der Aufgaben der Europäischen Gemeinschaft. Artikel 3 des EG-Vertrages: Bei allen ihren Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Männern und Frauen zu fördern).

Gender Mainstreaming ist eine Top-Down-Strategie . Die Verantwortung der Leitungsebene liegt nicht nur darin, sich dezidiert für die Umsetzung von Gender Mainstreaming auszusprechen, sondern besteht im Besonderen darin, die entsprechenden Rahmenbedingungen zu schaffen. Gender Mainstreaming fordert eine geschlechterbezogene Sichtweise auf allen politischen Ebenen, in allen Konzepten, Entscheidungen und Maßnahmen mit dem Ziel, die Chancengleich-heit von Frauen und Männern aktiv zu fördern.

In diesem Zusammenhang kommt der sprachlichen Gleichbehandlung von Frauen und Männern besondere Bedeutung zu. Die Verwendung eines geschlechtergerechten Sprachgebrauches ist eine wichtige Grundlage zur Umsetzung des Gender Mainstreaming .

Konkret bedeutet dies ein Abgehen von der Verwendung männlicher Sprachformen, in denen weibliche Personen lediglich „mitgemeint“ werden. Weiters sind so genannte „Generalklauseln“, d. i. die Formulierung zu Beginn eines Textes, dass die gewählten personenbezogenen Bezeichnungen für beide Geschlechter gelten, in Hinkunft zu unterlassen. Stattdessen sind Frauen ebenso wie Männer sprachlich sichtbar zu machen oder aber geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden.

Dies betrifft das geschlechtergerechte Formulieren von sämtlichen Rechtstexten und Verwaltungstexten ebenso wie die Erstellung von allgemeinen Schriftstücken, von Briefen, die Formulierung von Anreden, Adressen und die Führung von Personenverzeichnissen, die Erstellung von Formularen, Ausweisen, Diplomen, Zeugnissen oder die Abfassung von Berichten, Publikationen usw., somit den gesamten Bereich des Schrifttums im Bereich des BMBWK. Ebenso vom Grundsatz der sprachlichen Gleichbehandlung betroffen ist der gesamte Bereich der Begutachtung von Unterrichtsmitteln (Schulbücher, audiovisuelle Unterrichtsmittel, automatisationsgestützte Datenträger, usw.).

Die angeführten Grundsätze gelten auch für die elektronische Verarbeitung und Verbreitung von Texten sowie für die Präsentation des BMBWK und der nachgeordneten Stellen im Bereich des Internet und sollen im Sinne der Vorbildwirkung auch in der mündlichen Sprachverwendung, z.B. bei öffentlichen Auftritten, aber auch im Bereich des Unterrichtes berücksichtigt werden.

Um die Umsetzung im Bereich des BMBWK zu unterstützen, wurde ein kurzer Leitfaden „Geschlechtergerechtes Formulieren“ erstellt (Beilage). Dieser Leitfaden enthält die wichtigsten Grundprinzipien sprachlicher Gleichbehandlung und die gängigsten Strategien geschlechtergerechten Formulierens.

Der Leitfaden kann in gedruckter Form bei der Firma AMEDIA, Sturzgasse 1a, 1141 Wien, Telefon 01/982 13 22-365 und Fax: 01/982 13 22-311, E-Mail , angefordert werden und steht auch als PDF (Adobe Portable Document Format)– Datei als „Download“-Text auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur http://www.bmbwk.gv.at zur Verfügung. Die unter „Literaturtipps“ angegebenen Internetadressen bieten weitere einschlägige Informationen.

Ich ersuche alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts, die angegebenen Grundsätze ab sofort anzuwenden. Die Führungskräfte des Ressorts sind aufgerufen, umgehend in ihrem Bereich die notwendigen Vorkehrungen zur Umgestaltung von Schriftstücken, Webseiten u. dgl. zu schaffen, um diese Leitlinie der Bundesregierung umzusetzen.

Beilage: Leitfaden "Geschlechtergerechtes Formulieren"

Wien, 8. Mai 2002

Die Bundesministerin:
Gehrer

Links

Geschlechtergerechte Sprache. Leitfaden im Wirkungsbereich des BMBWF (2018)

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Verwaltungsorganisation