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Dienst- und Naturalwohnungen; Wertanpassung gem. § 24a GG 1956 zum Stichtag 1. Juni 2002

Geschäftszahl: 466/14-III/C/02

Rundschreiben Nr. 23/2002 (BMBWF)

Verteiler: VII,N
Inhalt: Dienst- und Naturalwohnungen; Wertanpassung gem. § 24a GG 1956 zum Stichtag 1. Juni 2002
Rechtsgrundlage: § 24a GG 1956
Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport vom 25.4.2002, GZ 924.570/3-II/B/4/02, betreffend „Dienst- und Naturalwohnungen; Wertanpassung gemäß § 24a GG 1956 zum Stichtag 1. Juni 2002“, zur gefälligen Kenntnis und weiteren Veranlassung übermittelt.

Zusatz für die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) :
Die erforderlichen Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebererklärungen sind von ho. vorzunehmen und Abschriften anher vorzulegen.

Zusatz für die dem ho. Bundesministerium direkt nachgeordneten Dienststellen .
Die entsprechenden Änderungen der Bescheide bzw. Dienstgebermitteilungen sowie die damit verbundenen Änderungen in der Höhe der Einbehalte von den Bezügen werden von ha. wahrgenommen.

Diese Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer und bezüglich der ausgegliederten Einrichtungen nur für die dort in Verwendung stehenden Bundesbeamten .

Wien, 8. Mai 2002

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Beilage

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen