Änderungen in den Bestimmungen des VBG 1948 über die AbfertigungGeschäftszahl: 466/29-III/C/02 Sachbearbeiter: MR Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 / 3361 Fax 01/531 20 / 3379 Rundschreiben Nr. 38/2002 (BMBWF) Verteiler: VII,N Rechtsgrundlage: Bundesgesetz vom 10.7.2002 BGBl. I Nr. 100 Art. 23, VBG 1948 Geltung: unbefristet Änderungen durch BG BGBl. I Nr. 100/2002 An alle Dienstellen Durch das Bundesgesetz vom 10.7.2002, BGBl. I Nr. 100, wurde im Art. 23 das Vertragsbedienstetengesetz 1948 dahingehend geändert, dass für Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen werden, das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) mit einigen Abweichungen Anwendung findet. Diesbezügliche allfällige weitere Mitteilungen erfolgen zum gegebenen Zeitpunkt. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass mit Inkrafttreten dieses Bundesgestzes am 1.7.2002 § 35 VBG 1948 die Anwendungsbestimmungen des BMVG enthält, während die Bestimmungen des bisherigen § 35 bzw. 49 über die Abfertigung nunmehr im § 84 bzw. 92c VBG 1948 enthalten sind. Da in den Formularen der Dienstverträge der Schulärzte der § 35 VBG 1948 aufscheint, werden die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) ersucht, ab sofort bei neuen Dienstverträgen auf die genannte Änderung Bedacht zu nehmen und die Zitierung entsprechend zu ändern. Hinsichtlich der bestehenden Schulärzteverträge wird weiters ersucht, den Bediensteten entsprechende Dienstgebermitteilungen zu übermitteln, in denen darauf hingewiesen wird, dass an die Stelle des § 35 ab 1.7.2002 der § 84 VBG 1948 tritt. Zusatz für die dem BMBWK direkt nachgeordneten Dienststellen Die vorzitierten Dienstgebermitteilungen werden seitens des BMBWK ergehen. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 3. September 2002 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch F.d.R.d.A.:Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 44/2002 GZ 466/27-III/C/02 Kennzahlen für die Ausstattung der Direktionssekretariate der HTL mit Planstellen für Verwaltungspersonal, Bewertung dieser Arbeitsplätze und Erstellung standardisierter Arbeitsplatzbeschreibungen für Schulsekretäre/Schulsekretärinnen Sachbearbeiter/Sachbearbeiterinnen in Rechnungsangelegenheiten bzw. in Schülerangelegenheiten, Schreibkräfte sowie Referenten/Referentinnen für Personalangelegenheiten an diesen Schulen Nr. 37/2002 27.901/107-V/A/12a/2002 Information zum „Sprachentausch“: § 18 Abs. 12 SchUG Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen