Umstellung des Meldeverfahrens an die GebietskrankenkassenGeschäftszahl 466/13-III/C/97 Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN Tel. 0222/531 20 - 3245 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Umstellung des Meldeverfahrens an die Gebietskrankenkassen Rechtsgrundlage: § 41 ASVG Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 35/1997 (BMBWF) An alle Dienststellen In der Anlage wird die Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.5.1997, betreffend Umstellung des Meldeverfahrens an die Gebietskrankenkassen, übermittelt. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundesvertragslehrer , wobei hinsichtlich dieser Bediensteten an den dem BMUK direkt nachgeordneten Bundesschulen, eine ergänzende Mitteilung hinsichtlich der einzuhaltenden Vorgangsweise ergehen wird. Beilage Wien, 18. Juni 1997 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen