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Umstellung des Meldeverfahrens an die Gebietskrankenkassen

Geschäftszahl 466/13-III/C/97
Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN
Tel. 0222/531 20 - 3245

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Umstellung des Meldeverfahrens an die Gebietskrankenkassen
Rechtsgrundlage: § 41 ASVG
Geltung: Unbefristet

Rundschreiben Nr. 35/1997 (BMBWF)

An alle Dienststellen

In der Anlage wird die Mitteilung des Bundesministeriums für Finanzen vom 12.5.1997, betreffend Umstellung des Meldeverfahrens an die Gebietskrankenkassen, übermittelt.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundesvertragslehrer , wobei hinsichtlich dieser Bediensteten an den dem BMUK direkt nachgeordneten Bundesschulen, eine ergänzende Mitteilung hinsichtlich der einzuhaltenden Vorgangsweise ergehen wird.
Beilage

Wien, 18. Juni 1997

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen