Anwendung des Betrieblichen Mitarbeitervorsorgegesetzes (BMVG) auf Schulärzte/Schulärztinnen 466/14-III/13/03 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Anwendung des BMVG auf Schulärzte/Schulärztinnen Rechtsgrundlage: § 35 VBG Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 17/2003 (BMBWF) An alle LSR (SSR für Wien) Aus gegebenem Anlass wird klargestellt, dass gem. § 35 Abs. 2 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG) das Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz (BMVG) nach Massgabe auf auf alle Bundesbediensteten anzuwenden ist, die nicht Beamte sind. Dies bedeutet, dass Schulärzte/Schulärztinnen, deren Dienstverhältnis vor dem 1.Jänner 2003 begonnen hat, eine Abfertigung gem. § 84 VBG gebührt. Für Schulärzte/Schulärztinnen, deren Dienstverhältnis nach dem 31.Dezember 2002 begonnen hat, gilt hingegen § 35 VBG. Somit ist auf diese Schulärzte/Schulärztinnen das BMVG anzuwenden. Wien, 21. Mai 2003 Für die Bundesministerin: i.V. Dr. ZimmermannZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 34/2003 11.690/13-KAc/03 Übereinkommen zum Religionsunterricht zwischen der Methodistenkirche und der Evangelischen Kirche A.u.H.B. in Österreich Nr. 14/2003 466/13-III/13/03 Dienst- und Naturalwohnungen; Änderungen der Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1. April 2003 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen