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Belohnungen für die Ausbildung von Lehrlingen

466/11-III/9/2004
Sachbearbeiter/in: MR Dr. Rainer Zimmermann
Abteilung III/9
Concordiaplatz 1 1010 Wien
DW: 531 20-3361
Fax: 531 20-81 3361
rainer.zimmermann@bmbwk.gv.at
www.bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 11/2004 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Belohnung und Ausbildung von Lehrlingen
Rechtsgrundlage: § 19 GehG 1956 bzw. bei VB im Zusammenhalt mit § 22 Abs. 1 VBG Geltung: unbefristet

An alle Dienststellen

Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete – Bereich Bildung und Kultur wird die jenen Bundesbediensteten, die mit der Lehrlingsausbildung betraut bzw. als Ausbildungsverantwortliche bestellt sind, für ihre Tätigkeit gewährte Belohnung (lt. ho. RS Nr. 33/1998, GZ 466/17 – III/C/98) von je S 8.000,-- (=581,38 €) auf 600 € angehoben.

Um Kenntnisnahme wird ersucht.

Zusatz für die dem BMBWK direkt nachgeordneten Dienststellen:

Es wird ersucht, die nach obigen Grundsätzen erstellten Belohnungsanträge für die in Betracht kommenden Bediensteten am Ende des jeweiligen Lehrjahres anher vorzulegen.

Wien, 7. Mai 2004

Für die Bundesministerin:
Rötzer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen