Belohnungen für die Ausbildung von Lehrlingen Geschäftszahl: 466/11-III/9/2004 Sachbearbeiter/in: MR Dr. Rainer Zimmermann Abteilung III/9 Concordiaplatz 1 1010 Wien DW: 531 20-3361 Fax: 531 20-81 3361 rainer.zimmermann@bmbwk.gv.atwww.bmbwk.gv.at Verteiler: VII Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Belohnung und Ausbildung von Lehrlingen Rechtsgrundlage: § 19 GehG 1956 bzw. bei VB im Zusammenhalt mit § 22 Abs. 1 VBG Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 11/2004 An alle Dienststellen Über Anregung des Zentralausschusses für Bundesbedienstete – Bereich Bildung und Kultur wird die jenen Bundesbediensteten, die mit der Lehrlingsausbildung betraut bzw. als Ausbildungsverantwortliche bestellt sind, für ihre Tätigkeit gewährte Belohnung (lt. ho. RS Nr. 33/1998, GZ 466/17 – III/C/98) von je S 8.000,-- (=581,38 €) auf 600 € angehoben. Um Kenntnisnahme wird ersucht. Zusatz für die dem BMBWK direkt nachgeordneten Dienststellen: Es wird ersucht, die nach obigen Grundsätzen erstellten Belohnungsanträge für die in Betracht kommenden Bediensteten am Ende des jeweiligen Lehrjahres anher vorzulegen. Wien, 7. Mai 2004 Für die Bundesministerin: Rötzer F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen