Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle
Ausser Kraft getreten

Schulbibliotheken Umgang mit literarischen Werken

Außer Kraft getreten

Geschäftszahl: 23.700/71-V/10a/04
Sachbearbeiterin: OR Dr. Andrea Freundsberger
Abteilung V/10
Tel.: 53120/4633
Fax: 53120/81 4633
E-Mail: andrea.freundsberger@bmbwk.gv.at

Rundschreiben Nr. 28/2004 (BMBWF)

Verteiler: VII/1, N
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Schulbibliotheken, literarische Werke
Geltung: unbefristet

Seit 1998 wird nach den Regeln der neuen Rechtschreibung unterrichtet.

Auf manche Teile des Buchmarktes hat die Reform besondere Auswirkungen. Ein Großteil der Kinder – und Jugendbücher erscheint in neuer Rechtschreibung. Diese Tatsache bedeutet für die Schulbibliothekare und Schulbibliothekarinnen eine Herausforderung, die besonnenes Agieren erfordert.

Von einem grundlegenden Austausch der Bestände, welcher nur das Kriterium der neuen Rechtschreibung ohne inhaltliche Erwägungen im Auge hat, ist auf jeden Fall abzusehen. Manche Titel bekannter Kinder – und Jugendbuchautoren sind nur in alter Rechtschreibung verfügbar. Ihre Werke aus den Bibliotheken zu entfernen, würde einen Eingriff in die literarische Vielfalt bedeuten.

Autorinnen und Autoren entscheiden frei, ob sie ihre Werke in alter oder neuer Rechtschreibung gedruckt haben wollen. Ein Vorgehen nach rein formalen Gesichtspunkten würde bedeuten, eine Reihe von Autorinnen und Autoren auszuschließen. Das Kennenlernen von literarischen Texten und die aktive Auseinandersetzung mit ihnen sollen nicht geringer bewertet werden als die verwendete Schreibweise.

Die neue Rechtschreibung hat für Schule und Behörden Gültigkeit. Kinder und Jugendliche werden im privaten Bereich noch lange mit Texten in alter Orthografie in Berührung kommen. Expertinnen und Experten halten die Konfrontation mit unterschiedlichen Schreibweisen nicht für eine Beeinträchtigung der Schreibentwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Um den Buchbestand den neuen Erfordernissen anzupassen, wird es also ausreichend sein, im Zuge der jährlichen Bestandspflege Bücher in neuer Rechtschreibung zu ergänzen. Bei der Verwendung von Texten, die in alter Rechtschreibung verfasst wurden, ist durch Lehrerinnen und Lehrer auf diesen Umstand zu verweisen.

Die Landesschulräte werden ersucht, die Schulleiterinnen und Schulleiter in diesem Sinne zu informieren.

Wien, 22. Dezember 2004

Für die Bundesministerin:
Mag. Strohmeyer

F.d.R.d.A.:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten