Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Rechtschreibreform – Ende der Übergangsfrist

BMBWK-23.700/0049-V/10/2005
SachbearbeiterIn: OR Dr. Andrea Freundsberger
Abteilung: V/10
E-mail: andrea.freundsberger@bmbwk.gv.at
Telefon/Fax: +43(1)/53120-4633/53120-81 4633

Rundschreiben Nr. 13/2005 (BMBWF)

Verteiler: N
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Rechtschreibreform – Ende der Übergangsfrist
Gesetzliche Grundlage: Sondernummer zum Verordnungsblatt, Jg. 1996/111 und 112 sowie § 15 Abs. 1 LBVO
Geltung: unbefristet

An alle
Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien
Pädagogische, Berufspädagogische und Religionspädagogische Akademien
Pädagogische und Religionspädagogische Institute
Zentrallehranstalten (einschließlich Bundesinstitut für Sozialpädagogik Baden)
Auslandsschulen

Seit dem Schuljahr 1998/99 wird in den österreichischen Schulen nach der neuen Recht schreibung unterrichtet. Dank des engagierten Einsatzes der Lehrerinnen und Lehrer hat die Umstellung auf die neuen Regeln reibungslos funktioniert. Es werden nunmehr alle Schü lerinnen und Schüler bereits nach den neuen Schreibweisen unterrichtet.

ENDE DER DOPPELKORREKTUR

Für die Umsetzung der Rechtschreibreform wurde eine Übergangsfrist von sieben Jahren festgesetzt. Die Übergangsfrist endet nun am 31. Juli 2005.
Schreibweisen, die nicht der Neuregelung entsprechen, sind ab dem 1. August 2005 als Fehler nicht nur zu markieren, sondern auch zu bewerten.

In den Bereichen, in denen der im Dezember 2004 gegründete „Rat für deutsche Recht schreibung“ seine Beratungen noch nicht abgeschlossen hat und wo noch Änderungsvorschläge zu erwarten sind, soll bei der Bewertung Toleranz geübt werden (alte und neue Schreibweise sind zulässig).

Dies betrifft Getrennt- und Zusammenschreibung, sowie Worttrennung und Interpunktion. Für den Überschneidungsbereich von Getrennt- und Zusammenschreibung und Groß- und Kleinschreibung gilt diese Toleranzklausel ebenso.

In Zweifelsfällen gilt das Österreichische Wörterbuch in seiner aktuellen Auflage.

Im Sinne der Leistungsbeurteilungsverordnung wird auch festgehalten, dass korrekte Rechtschreibung nur ein Kriterium bei der Leistungsbeurteilung ist. Sie ist in Relation zu sprachlicher Ausdrucksfähigkeit und kreativem Inhalt zu sehen.

RAT FÜR DEUTSCHE RECHTSCHREIBUNG

Der „Rat für deutsche Rechtschreibung“ setzt seine Tätigkeit auch nach dem Ende der Übergangsfrist fort. Er hat die Aufgabe, die Sprachentwicklung zu beobachten und ge gebenenfalls Änderungsvorschläge zu machen. Österreich ist mit 9 Mitgliedern in diesem Rat vertreten – es sind Vertreterinnen und Vertreter der Sprachwissenschaft, der Didaktik, der schreibenden Berufe und der Öffentlichkeit.
Zur Entwicklung der aktuellen Diskussion im Rat für deutsche Rechtschreibung siehe www.rechtschreibrat.com.

INFORMATIONEN

Das Amtliche Regelwerk ist auf der Website des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur unter www.bmukk.gv.at/rechtschreibung abrufbar. Zusätzliche Informationen über organisatorische und inhaltliche Fragen im Zusammenhang mit der neuen Rechtschreibung sind ebenfalls an dieser Stelle zu finden.

Die Umstellung der Schulbücher kann frühestens ab dem Schuljahr 2007/08 erfolgen.

Die Landesschulräte bzw. der Stadtschulrat für Wien werden gebeten, dieses Rundschreiben allen Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu übermitteln und zu informieren.

Wien, 17. Juni 2005

Für die Bundesministerin:
SektChefin Mag. Heidrun Strohmeyer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten