Sonderurlaub aus Anlass einer Prüfung einer Prüfung für die Berufsreifeprüfung466/0014-III/9/2007 SachbearbeiterIn: MinR Werner Schwab Abteilung: III/9 werner.schwab@bmukk.gv.at T +43 (0)1 53120-3382 F +43 (0)1 53120-813382 Rundschreiben Nr. 25/2007 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Sonderurlaub aus Anlass einer Prüfung einer Prüfung für die Berufsreifeprüfung (für Lehrlinge im Lehrberuf Verwaltungsassistent) Rechtsgrundlage: § 29a VBG Geltung: Unbefristet An alle Dienststellen Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur legt für Lehrlinge im Lehrberuf Verwaltungsassistent fest, dass zur Ablegung von Teilprüfungen zur Berufsreifeprüfung (gem. § 4 Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung) pro Teilprüfung den jeweiligen Kandidaten/ Kandidatinnen ein Prüfungsurlaub in der Dauer von 2 Arbeitstagen zu gewähren ist. Zuzüglich zu diesem Prüfungsurlaub sind die Prüfungstage selbst ohne Anrechnung auf den Erholungsurlaub freizugeben. Die Gewährung des Prüfungsurlaubes durch die zuständige Dienstbehörde erfolgt grundsätzlich nur für den Fall der erstmaligen Zulassung zu einer bestimmten Prüfung und innerhalb des Lehrverhältnisses. Wien, 23. November 2007 Für die Bundesministerin: MinR Kurt RötzerZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 1/2008 BMUKK-466/0013-III/9/2007 Geldaushilfe anlässlich der Geburt eines Kindes Nr. 20/2007 15.550/0014-I/4/2007 Erlass zur LehrerInnenfort- und -weiterbildung an Pädagogischen Hochschulen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen