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Mentoring für SchülerInnen – Studierende helfen beim Lernen

20.000/0037-I/12/2008
Sachbearbeiterin: Dr. Anneliese Koller
Abteilung: I/12
anneliese.koller@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2800
F +43 1 53120-812800

Rundschreiben Nr. 22/2008 (BMBWF)

Verteiler: N
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Durchführung des Mentoring-Projektes
Rechtsgrundlage: § 52d Studienförderungsgesetz 1992 i.d.F. der Novelle BGBl. I Nr. 47/2008
Geltung: unbefristet

An alle öffentlichen und privaten Pädagogischen Hochschulen

Wie inzwischen weithin bekannt hat das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) das Projekt Mentoring für SchülerInnen – Studierende helfen beim Lernen entwickelt.

Das Projekt sieht vor, dass Studierende im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung 60 Stunden pro Semester SchülerInnen der 5. bis 8. Schulstufe beim Lernen betreuen und durch diese Tätigkeit den bereits einbezahlten Studienbeitrag für das jeweilige Semester refundiert erhalten. Mentoring soll vornehmlich der persönlichen Entwicklung jener SchülerInnen zugute kommen, deren Eltern ihre Kinder nicht in der notwendigen Form fördern können. Kontinuierliche, intensive und individuelle Betreuung soll eine effektive Förderung der SchülerInnen sichern und darüber hinaus auch positive zwischenmenschliche Beziehungen zwischen Studierenden und SchülerInnen aufbauen.

Wir erlauben uns Ihnen die mit 1. September 2008 geltenden Richtlinien GZ BMWF – 54.120/0016-I/8/ 2008 zum Mentoring bekanntzugeben.

Wie Sie bereits unserem Referat zum Mentoring-Projekt anlässlich der diesjährigen RektorInnenkonferenz am 8. April 2008 entnehmen konnten, wird das Projekt im kommenden Wintersemester 2008/09 teilweise in einer Pilotphase ablaufen, während ein wesentlicher Teilbereich, nämlich die Schulung der zukünftigen MentorInnen, bereits österreichweit umgesetzt werden sollte.

Während also sukzessive flächendeckende Angebote zur Schulung geschaffen werden, soll im Wintersemester 2008/09 nur im Wirkungsbereich des Stadtschulrates für Wien die Arbeit von MentorInnen im Pilot an 30 Testschulen erprobt und wissenschaftlich evaluiert werden.

Wie Ihnen ebenfalls bekannt, gelten die Regelungen des § 52 d Studienförderungsgesetz, welche die gesetzliche Grundlage für das Mentoring-Modell darstellen, in vollem Umfang auch für Studierende an Pädagogischen Hochschulen, allerdings mit der in den beigeschlossenen Richtlinien angeführten Ergänzung, dass auch außerordentliche Studierende zum Mentoring zugelassen sind. Alle wichtigen Aspekte zur Durchführung des Mentoring-Projekts finden Sie in den beigeschlossenen Richtlinien.

Grundvoraussetzung zur Teilnahme am Mentoring-Projekt ist für die Studierenden die Absolvierung einer 20-stündigen Mentoring-Schulung. Das Curriculum für diese pädagogische Grundschulung wurde von Frau Prof. Mag. Dr. Gabriele Wehlend und Frau Prof. Mag. Dr. Christine Hager (beide Pädagogische Hochschule Wien) erarbeitet und vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur approbiert.

Durchgeführt sollen diese Schulungen im Auftrag des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung vornehmlich von Pädagogischen Hochschulen sowie von pädagogischen Instituten an Universitäten werden. Das BMWF übernimmt auch die Finanzierung der Schulungen.

Alle anderen Organisationen, die sich um die Befugnis zur Durchführung bewerben wollen (Volkshochschulen etc.), müssen über entsprechend geschultes Personal (pädagogische Ausbildung auf akademischem Niveau) sowie über eine geeignete Infrastruktur (Räumlichkeiten, technische Ausrüstung) verfügen. Sie haben ihrem an das BMUKK zu richtenden Ansuchen um Erteilung der Befugnis eine Expertise einer Pädagogischen Hochschule oder eines pädagogischen Instituts einer Universität beizulegen.

Das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur darf nochmals darauf verweisen, dass die Pädagogischen Hochschulen zusammen mit den pädagogischen Instituten an den Universitäten einen ganz maßgeblichen Teil zum Gelingen des Mentoring-Projekts beitragen können; indem sie ab dem Wintersemester 2008/09 die notwendige Anzahl an Schulungsangeboten zur Verfügung stellen. Nur intensive Erfahrung in der pädagogischen Forschung und Lehre wird auch einen idealen Ablauf dieses wichtigen Wissenstransfers sicherstellen können. Das bedeutet, dass sowohl die Pädagogischen Hochschulen als auch die einschlägig tätigen Universitätsinstitute hier eine wichtige bildungspolitische Verantwortung wahrnehmen.

Für Studierende an Pädagogischen Hochschulen, für LehramtsstudentInnen an Universitäten, aber auch für Studierende der Pädagogik an Universitäten bietet das Mentoring-Modell über den nützlichen Effekt der damit verbundenen Refundierung der Studiengebühr einen ganz wesentlichen Mehrwert: Sie können pädagogische Erfahrungen in der direkten Begegnung mit den ihnen anvertrauten SchülerInnen sammeln; gerade für zukünftige APS- oder AHS/BMHS-LehrerInnen, aber auch für Studierende der Pädagogik eine Chance zur Erweiterung des pädagogischen Horizonts.

In diesem Sinne ersuchen wir Sie, das Mentoring-Projekt im Bereich der Pädagogischen Hochschulen nach Kräften bekanntzumachen und das erforderliche Angebot an pädagogischen Schulungen zur Verfügung zu stellen.

Bitte geben Sie die Termine der Mentoring-Schulungen Ihrer Hochschule sowie die benötigte Anzahl an „Mentoring-Leitfaden“, Unterlagen für TeilnehmerInnen der Schulungen, unter: mentoring@bmukk.gv.at bekannt. Alle Termine und Standorte der Schulungen werden laufend auf der Mentoring-Plattform www.mentoring-an-schulen.at veröffentlicht. Diese Web-Seite informiert über das gesamte Mentoring-Projekt.

Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.

Beilage

Wien, 18. September 2008

Für die Bundesministerin:
Dr. Anneliese Koller und das Mentoring-Team

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten