Harmonisierung der Datenlieferungen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz mit den Daten aus den Stellplänen im Bereich APS1.200/0120-III/7/2008 Sachbearbeiter: Mag. Brigitte Dillinger-Paller III/7 (Stellenplan) Josef Steiner V/1 (BilDok) Rundschreiben Nr. 26/2008 (BMBWF) Verteiler: alle LSR/SSR für Wien, Alle Ämter der Landesregierung Sachgebiet: Verwaltungsorganisation Inhalt: Bildungsdokumentation, SchülerInnendatenmeldung 2008/09, Stellenplan 2008/09, Vorgangsweise Geltung: ab Schuljahr 2008/09 Rechtsgrundlage: Bildungsdokumentationsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2002 idgF.) in Verbindung mit der Bildungsdokumentationsverordnung (BGBl. II Nr. 499/2003 idgF.), Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG vom 13.8.1989 über den Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen Angesprochene Personen: Schulaufsicht für die allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen An alle LSR/SSR für Wien Im Bereich der Allgemein bildenden Pflichtschulen werden dem BMUKK Zahlen zu Schülerinnen und Schülern einerseits gemäß Bildungsdokumentationsgesetz und andererseits mittels Stellplananträgen geliefert. Der gesetzlich vorgesehene Stichtag im Bereich der Datenmeldungen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz ist der 1. Oktober. Für Zahlen des definitiven Stellplans ist vom BMUKK seit mehreren Jahren ebenfalls der 1. Oktober vorgesehen. Ein Vergleich der Zahlen aus den beiden Datenquellen (mit identem Stichtag und identer Merkmalsabfrage) zeigt zum Teil erhebliche Abweichungen. Ein Korrekturbedarf ist daher in Hinblick auf die einheitliche Definition im Meldemodus der SchülerInnenzahlen gegeben, um so eine homogene Datengrundlage zu gewährleisten. Es wird daher in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass insbesondere jene Schülerinnen und Schüler, für die zwar eine gültige Anmeldung vorliegt, die jedoch bis zum 1. Oktober kein einziges Mal am Unterricht teilgenommen haben, bzw. bis zum 1. Oktober von der jeweiligen Schule wieder abgemeldet wurden, nicht in die Datenmeldungen aufzunehmen sind. Zusätzlich sind bei Ab- und Anmeldungen nach dem 1. Oktober keine Nachmeldungen zu tätigen. Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, die Schulen sowie auch die weiteren damit befassten Dienststellen (Bezirksschulräte) des jeweiligen Aufsichtsbereiches entsprechend zu informieren Wien, 3. Oktober 2008 Für die Bundesministerin: SC Mag. Wolfgang StelzmüllerZugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 5/2009 BMUKK-13.315/0001-III/3/2009 Schulveranstaltungen innerhalb der EU; Liste der Reisenden; Sichtvermerksersatz bzw. Reisedokumentersatz für drittstaatsangehörige SchülerInnen; Neufassung 2009 Nr. 25/2008 458/0003-III/9/2008 Dienst- und Naturalwohnungen, Erhöhung der Kategoriebeträge gemäß § 16 Abs. 6 MRG mit Wirksamkeit 1.9.2008 Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen