Ergebnisse pro Seite 20 | 50 | Alle

Harmonisierung der Datenlieferungen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz mit den Daten aus den Stellplänen im Bereich APS

1.200/0120-III/7/2008
Sachbearbeiter: Mag. Brigitte Dillinger-Paller III/7 (Stellenplan)
Josef Steiner V/1 (BilDok)

Rundschreiben Nr. 26/2008 (BMBWF)

Verteiler: alle LSR/SSR für Wien, Alle Ämter der Landesregierung
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Bildungsdokumentation, SchülerInnendatenmeldung 2008/09, Stellenplan 2008/09, Vorgangsweise
Geltung: ab Schuljahr 2008/09
Rechtsgrundlage: Bildungsdokumentationsgesetz (BGBl. I Nr. 12/2002 idgF.) in Verbindung mit der Bildungsdokumentationsverordnung (BGBl. II Nr. 499/2003 idgF.), Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG vom 13.8.1989 über den Personalaufwand für Lehrer an allgemeinbildenden Pflichtschulen
Angesprochene Personen: Schulaufsicht für die allgemein bildenden und berufsbildenden Pflichtschulen

An alle LSR/SSR für Wien

Im Bereich der Allgemein bildenden Pflichtschulen werden dem BMUKK Zahlen zu Schülerinnen und Schülern einerseits gemäß Bildungsdokumentationsgesetz und andererseits mittels Stellplananträgen geliefert. Der gesetzlich vorgesehene Stichtag im Bereich der Datenmeldungen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz ist der 1. Oktober. Für Zahlen des definitiven Stellplans ist vom BMUKK seit mehreren Jahren ebenfalls der 1. Oktober vorgesehen. Ein Vergleich der Zahlen aus den beiden Datenquellen (mit identem Stichtag und identer Merkmalsabfrage) zeigt zum Teil erhebliche Abweichungen.

Ein Korrekturbedarf ist daher in Hinblick auf die einheitliche Definition im Meldemodus der SchülerInnenzahlen gegeben, um so eine homogene Datengrundlage zu gewährleisten.

Es wird daher in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass insbesondere jene Schülerinnen und Schüler, für die zwar eine gültige Anmeldung vorliegt, die jedoch bis zum
1. Oktober kein einziges Mal am Unterricht teilgenommen haben, bzw. bis zum 1. Oktober von der jeweiligen Schule wieder abgemeldet wurden, nicht in die Datenmeldungen aufzunehmen sind. Zusätzlich sind bei Ab- und Anmeldungen nach dem 1. Oktober keine Nachmeldungen zu
tätigen.

Die Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) werden ersucht, die Schulen sowie auch die weiteren damit befassten Dienststellen (Bezirksschulräte) des jeweiligen Aufsichtsbereiches entsprechend zu informieren

Wien, 3. Oktober 2008

Für die Bundesministerin:
SC Mag. Wolfgang Stelzmüller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation