Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft. Änderung von Formularen Geschäftszahl: BMUKK-466/0002-III/9/2010 SachbearbeiterIn: Mag. Eveline Horvatits Abteilung: III/9 eveline.horvatits@bmukk.gv.atT +43 1 53120-2356F +43 1 53120-812356 Verteiler: III, VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Änderung von Formularen Rechtsgrundlage: Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, BGBl. I Nr. 135/2009 Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 04/2010 An alle Dienststellen Mit 1. Jänner 2010 ist das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft, BGBl. I Nr. 135/2009, in Kraft getreten. Die eingetragene Partnerschaft ist eine dauernde Lebensgemeinschaft zweier gleichgeschlechtlicher Personen mit gegenseitigen Rechten und Pflichten. Bei Begründung einer solchen Partnerschaft behalten beide Partner ihren bisherigen Namen. Sie führen keinen gemeinsamen Namen im Sinne des Familiennamens. Gemäß § 10 Abs. 2 des Personenstandsgesetzes ist entsprechend dieser Rechtslage eine Person nunmehr durch den Familien- oder Nachnamen und den Vornamen zu bestimmen. Es wird ersucht sämtliche im do. Bereich in Verwendung stehende Formulare, die Rubriken enthalten, die bisher zur Eintragung des Familiennamens einer Person vorgesehen waren, dahingehend zu ändern, dass nunmehr der Familien- oder Nachname anzugeben ist. Im Sinne einer raschen Umsetzung der aktuellen Gesetzeslage wird ersucht, die Formulare ehest möglich anzupassen. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer/innen und für an ausgegliederten Einrichtungen in Verwendung stehende Bundesbeamte/innen. Wien, 26. Februar 2010 Für die Bundesministerin: MinR Kurt Rötzer Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen