Administration der Krankenscheingebühr Geschäftszahl: 466/2-III/C/97 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Administration der Krankenscheingebühr Geltung: unbefristet Rundschreiben Nr. 2/1997 An alle dem Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten unmittelbar nachgeordneten Dienststellen In der Anlage wird eine Information des Bundeskanzleramtes zur Administration der Krankenscheingebühr vom 19.12.1996, GZ 922.590/3-II/2a/96, zur gefälligen Kenntnis und Beachtung übermittelt. Die unter Punkt 4 der Information des Bundeskanzleramtes angeführten Aufzeichnungen sind von den Dienststellen getrennt für das Lehrer- und Nichtlehrerpersonal laut beiliegendem Muster zu führen. Um die gemäß Punkt 5.1 und 6 der genannten Information vorgesehene Einbehaltung der Gebühren für Krankenscheine durch das Bundesrechenamt bzw.die BRZ GmbH monatlich durchführen zu können, sind jeweils bis zum 5. des Folgemonates die Namen der Zahlungspflichtigen unter Angabe der Versicherungsnummer, das Ausstellungsdatum für die Krankenscheine, der Gültigkeitszeitraum und die einzubehaltenden Beträge anher bekanntzugeben. Die Bekanntgabe hat durch Übermittlung einer Kopie der laut Muster zu führenden Aufzeichnungen an die zuständigen personalführenden Abteilungen zu erfolgen. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundesvertragslehrer. 2 Beilagen Wien, 9. Jänner 1997 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch F.d.R.d.A.: Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen