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Verpfändung mit außergerichtlicher Pfandverwertung (§ 12 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz)

Geschäftszahl: 466/31-III/C/97
Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN
Tel. 01/531 20 - 3245

Vorgangsweise Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Verpfändung mit außergerichtlicher Pfandverwertung (§12 Abs. 1 KSchG) Vorgangsweise
Rechtsgrundlage: § 12 KSchG
Geltung: Unbefristet

Rundschreiben Nr. 61/1997 (BMBWF)

An alle
Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.10.1997, GZ 63 0100/10-VI/3-96, betreffend "Verpfändung mit außergerichtlicher Pfandverwertung (§ 12 Abs. 1 KSchG); Vorgangsweise", übermittelt.

Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht.
Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.
Beilage

Wien, 13. Jänner 1998

Für die Bundesministerin:
Dr. Liebsch

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen