Verpfändung mit außergerichtlicher Pfandverwertung (§ 12 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz)Geschäftszahl: 466/31-III/C/97 Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 - 3245 Vorgangsweise Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Verpfändung mit außergerichtlicher Pfandverwertung (§12 Abs. 1 KSchG) Vorgangsweise Rechtsgrundlage: § 12 KSchG Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 61/1997 (BMBWF) An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 23.10.1997, GZ 63 0100/10-VI/3-96, betreffend "Verpfändung mit außergerichtlicher Pfandverwertung (§ 12 Abs. 1 KSchG); Vorgangsweise", übermittelt. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Beilage Wien, 13. Jänner 1998 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 64/1997 GZ 466/ 33-III/C/97 "Nachtdienstgeld" gem. § 20 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 2 GG 1956, Neubemessung mit 1.1.1998 Nr. 57/1997 GZ 36.377/158-V/9b/97 Mittlere und höhere Schulen des Bundes Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für Neueinrichtungen Turn- und Sporthallen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen