1. Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich des Schulwesens 2. Abgeltung von bestimmten Unterrichts- und Erziehungstätigkeiten Valorisierungsfaktoren ab 1. September 2012Geschäftszahl: BMUKK-13.008/0001-III/1/2012 SachbearbeiterIn: Mag. David Obenaus Abteilung: III/1 david.obenaus@bmukk.gv.at T +43 1 53120-2316 F +43 1 53120-812316 Verteiler: VII Sachgebiet: Schul- und Besoldungsrecht, Budget- und Rechnungswesen Inhalt: Abgeltung, Valorisierungsfaktor Geltungsdauer: unbefristet Rechtsgrundlage: BGBl. Nr. 314/1976 idF. BGBl. I Nr. 9/2012 BGBl. Nr. 656/1987 idF. BGBl. I Nr. 9/2012 Rundschreiben Nr. 13/2012 (BMBWF) 1. In der Zeit ab 1. September 2012 bis 31. August 2013 gebühren gemäß § 5 Absatz 1 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von Prüfungstätigkeiten im Bereich der Schulen und Pädagogischen Hochschulen und über die Entschädigung der Mitglieder von Gutachterkommissionen gemäß § 15 des Schulunterrichtsgesetzes (Prüfungstaxengesetz – Schulen/Pädagogische Hochschulen), BGBl. Nr. 314/1976, in der Fassung BGBl. I Nr. 9/2012, den in Anlage I dieses Gesetzes angeführten Prüferinnen und Prüfern bzw. Mitgliedern einer Prüfungskommission die dort angeführten Beträge jeweils multipliziert mit dem Faktor 3,237522 (€ 2.341,7 : € 723,3; Gesamterhöhung seit Inkrafttreten des Gesetzes 223,7522%). Die sich danach ergebenden Beträge sind gemäß § 5 Absatz 2 dieses Gesetzes in der Weise zu runden, dass Restbeträge unter fünf Cent vernachlässigt und Restbeträge von fünf und mehr Cent auf volle zehn Cent aufgerundet werden. Gemäß Anlage I in Zusammenhalt mit § 5 Absatz 1 dieses Gesetzes ergeben sich somit folgende Beträge: nicht valorisierte Beträge (Stand 1. Jänner 2010) valorisierte Beträge ab 1. September 2012 € 0,6 € 0,7 € 1,1 € 1,4 € 1,7 € 1,9 € 2,3 € 3,6 € 4,5 € 5,5 € 2,1 € 2,8 € 3,5 € 4,1 € 4,2 € 6,8 € 9,1 € 11,3 € 13,3 € 13,6 € 4,7 € 6,3 € 7,0 € 8,4 € 11,1 € 15,2 € 20,4 € 22,7 € 27,2 € 35,9 € 42,6 € 55,9 € 56,7 € 68,1 € 137,9 € 181,0 € 183,6 € 220,5 2. In der Zeit ab 1. September 2012 gebühren gemäß § 1 Absatz 7 des Bundesgesetzes über die Abgeltung von bestimmten Unterrichts-, Lehr- und Erziehungstätigkeiten an Schulen und Pädagogischen Hochschulen im Bereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur und des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (Lehrbeauftragtengesetz), BGBl. Nr. 656/1987, in der Fassung BGBl. I Nr. 9/2012, die in § 1 Absätze 4 bis 6 dieses Gesetzes angeführten Vergütungen jeweils multipliziert mit dem Faktor 1,837492 (€ 2.341,7 : € 1.274,4; Gesamterhöhung seit Inkrafttreten des Gesetzes 83,7492 %). Die sich danach ergebenden Beträge sind gemäß § 1 Absatz 8 dieses Gesetzes in der Weise zu runden, dass Restbeträge unter fünf Cent vernachlässigt und Restbeträge von fünf Cent und mehr auf volle zehn Cent aufgerundet werden. Der Berechnung einer allfälligen weiteren Erhöhung sind jedoch die ungerundeten Beträge zugrunde zu legen. Es ergeben sich somit gemäß § 1 Absätze 4 bis 6 in Zusammenhalt mit § 1 Absätze 7 und 8 dieses Gesetzes folgende Beträge: nicht valorisierte Beträge valorisierte Beträge (ab 1. September 2012) € 41,1 € 29,4 € 20,2 € 21,8 € 16,7 € 14,5 € 1,5 € 2,2 € 2,9 € 75,5 € 54,0 € 37,1 € 40,1 € 30,7 € 26,6 € 2,8 € 4,0 € 5,3 Anlage: Aufstellung zur Anlage I des Prüfungstaxengesetzes Schulen – Pädagogische Hochschulen (pdf, 30 KB) Wien, 31. August 2012 Für die Bundesministerin: Dr. Josef SchmidlechnerZugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen, Dienst- und Besoldungsrecht, Schulrecht Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 17/2012 BMUKK-36.400/0021-I/2012 Maßnahmenkatalog im Bereich Information, Beratung und Orientierung für Bildung und Beruf (IBOBB) in der 7. und 8. Schulstufe Nr. 9/2012 458/0002-III/9/2012 Dienst- und Naturalwohnungen Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen