Schülerbeihilfenaktion - Onlineverarbeitung, Beihilfen- und Ermäßigungsverfahren verpflichtend über SHB-OnlineGeschäftszahl: BMUKK-20.857/0050-III/12/2012 SachbearbeiterIn: Dr. Elfriede Kaut Abteilung: III/12 elfriede.kaut@bmukk.gv.at T +43 1 53120-2357 F +43 1 53120-812357 Sachgebiet: Schülerbeihilfen Inhalt: Verfahrensabwicklung über SHB-Online Geltung: Unbefristet Rechtsgrundlage: Schülerbeihilfengesetz Rundschreiben Nr. 18/2012 Alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Alle Landesregierungen (Abt. Schulwesen) Schule für den med.-techn. Fachdienst am AKH Wien Beihilfen- und Ermäßigungsverfahren verpflichtend über SHB-Online Alle im SHB-Online bereits implizierten Verfahren hinsichtlich Beihilfen, Unterstützungen oder Ermäßigungen sind ab diesem Schuljahr verpflichtend über SHB-Online abzuwickeln. Gründe dafür sind: Statistik liefert nur so korrekte Zahlen Berichte können nur so erstellt werden Rechtsmittel (Vorstellungen, Berufungen) können in Folge automatisiert abgewickelt werden (dzt. ELAK, SAP) Bei Start des Moduls zur Online-Nachweis-Abfrage sind Vordaten (aus Anträgen der vorangegangenen Jahre) wichtig und ist ohnehin nur mehr eine Abwicklung über das System möglich Das Feedback der Sachbearbeiter/innen hinsichtlich Systemverbesserungen ist flächendeckend und für alle Verfahren möglich Derzeit durchführbare Verfahren im SHB-Online Schul- und Heimbeihilfe (A1) – alle Bescheidvarianten möglich Besondere Schulbeihilfe (A2) – alle Bescheidvarianten möglich, aber noch ohne Auszahlung Schul- und Heimbeihilfe für semesterweise geführte Schulen (A3) – alle Bescheidvarianten möglich Schul- und Heimbeihilfe für Schulen für Berufstätige (A5) – alle Bescheidvarianten möglich Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen (SUA + SUB) Ermäßigung des Betreuungsbeitrages oder Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages (GSF, BNB) Für mehrere Verfahren gemeinsame neue Funktionen Neuerliche Anweisung von Beihilfen (für A1, A3 und A5) Erfassung der Grunddaten – auch Übernahme der Datensätze aus dem Archiv (wahlweise Grunddaten, Standarddaten od. erweiterte Daten) Ergänzungsschreiben Bei diesen Verfahren sind teilweise noch Verbesserungen offen. Gemeinsam können die Sachbearbeiter/innen durch Ihr Feedback an die Fachabteilung bzw. das BRZ daran mitwirken, dass das Verfahren optimiert wird. Es wird nochmals dringend darauf hingewiesen, dass die Eingabe ins SHB-Online-System verpflichtend ist, auch bei negativen Bescheiden oder am Jahresende (System wird nicht mehr „geschlossen“). Ebenso sollen auch alle Besonderen Schulbeihilfen erfasst werden, selbst wenn die Auszahlung noch extra erfolgt und auch die Erfassung der SUB (auch wenn kein Bescheid ergeht). Wien, 10. Oktober 2012 Für die Bundesministerin: SektChef Mag. Wolfgang StelzmüllerZugeordnete/s Sachgebiet/eVerwaltungsorganisation