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Schülerbeihilfenaktion - Onlineverarbeitung, Beihilfen- und Ermäßigungsverfahren verpflichtend über SHB-Online

BMUKK-20.857/0050-III/12/2012
SachbearbeiterIn: Dr. Elfriede Kaut
Abteilung: III/12
elfriede.kaut@bmukk.gv.at
T +43 1 53120-2357
F +43 1 53120-812357

Rundschreiben Nr. 18/2012 (BMBWF)

Sachgebiet: Schülerbeihilfen
Inhalt: Verfahrensabwicklung über SHB-Online
Geltung: Unbefristet
Rechtsgrundlage: Schülerbeihilfengesetz

Alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
Alle Landesregierungen (Abt. Schulwesen)
Schule für den med.-techn. Fachdienst am AKH Wien

Beihilfen- und Ermäßigungsverfahren verpflichtend über SHB-Online

Alle im SHB-Online bereits implizierten Verfahren hinsichtlich Beihilfen, Unterstützungen oder Ermäßigungen sind ab diesem Schuljahr verpflichtend über SHB-Online abzuwickeln.

Gründe dafür sind:

  1. Statistik liefert nur so korrekte Zahlen
  2. Berichte können nur so erstellt werden
  3. Rechtsmittel (Vorstellungen, Berufungen) können in Folge automatisiert abgewickelt werden (dzt. ELAK, SAP)
  4. Bei Start des Moduls zur Online-Nachweis-Abfrage sind
    1. Vordaten (aus Anträgen der vorangegangenen Jahre) wichtig und
    2. ist ohnehin nur mehr eine Abwicklung über das System möglich
  5. Das Feedback der Sachbearbeiter/innen hinsichtlich Systemverbesserungen ist flächendeckend und für alle Verfahren möglich

Derzeit durchführbare Verfahren im SHB-Online

  1. Schul- und Heimbeihilfe (A1) – alle Bescheidvarianten möglich
  2. Besondere Schulbeihilfe (A2) – alle Bescheidvarianten möglich, aber noch ohne Auszahlung
  3. Schul- und Heimbeihilfe für semesterweise geführte Schulen (A3) – alle Bescheidvarianten möglich
  4. Schul- und Heimbeihilfe für Schulen für Berufstätige (A5) – alle Bescheidvarianten möglich
  5. Schülerunterstützung für Schulveranstaltungen (SUA + SUB)
  6. Ermäßigung des Betreuungsbeitrages oder Betreuungs- und Nächtigungsbeitrages (GSF, BNB)

Für mehrere Verfahren gemeinsame neue Funktionen

  1. Neuerliche Anweisung von Beihilfen (für A1, A3 und A5)
  2. Erfassung der Grunddaten – auch Übernahme der Datensätze aus dem Archiv (wahlweise Grunddaten, Standarddaten od. erweiterte Daten)
  3. Ergänzungsschreiben

Bei diesen Verfahren sind teilweise noch Verbesserungen offen. Gemeinsam können die Sachbearbeiter/innen durch Ihr Feedback an die Fachabteilung bzw. das BRZ daran mitwirken, dass das Verfahren optimiert wird.

Es wird nochmals dringend darauf hingewiesen, dass die Eingabe ins SHB-Online-System verpflichtend ist, auch bei negativen Bescheiden oder am Jahresende (System wird nicht mehr „geschlossen“). Ebenso sollen auch alle Besonderen Schulbeihilfen erfasst werden, selbst wenn die Auszahlung noch extra erfolgt und auch die Erfassung der SUB (auch wenn kein Bescheid ergeht).

Wien, 10. Oktober 2012

Für die Bundesministerin:
SektChef Mag. Wolfgang Stelzmüller

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation