"Nachtdienstgeld" gem. § 20 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 2 GG 1956, Neubemessung mit 1.1.1998Geschäftszahl: 466/ 33-III/C/97 Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 - 3245 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Neufestsetzung des Nachtdienstgeldes mit 1.1.1998 Rechtsgrundlage: § 20 Abs. 1 iVm § 15 Abs. 2 GG1956 Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 64/1997 (BMBWF) An alle Dienststellen Das Bundesministerium für Finanzen hat zugestimmt, dass die zuletzt mit ho. Rundschreiben Nr. 23/1993, Zl. 466/5-III/C/93, festgesetzte, den Bundesbediensteten für Dienstleistungen während der Nachtstunden (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) gebührende Aufwandsentschädigung (§ 20 Abs. 1 in Verbindung mit § 15 Abs. 2 GG 1956 -"Nachtdienstgeld") mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 wie folgt neu bemessen wird: mit S 200,- für Dienstleistungen von mehr als 5 Stunden, mit S 100,- für Dienstleistungen von mehr als 2 1/2 bis 5 Stunden, mit S 50,- für Dienstleistungen von mehr als 1 1/2 bis 2 1/2 Stunden, mit S 25,- für Dienstleistungen von 1 bis 1 1/2 Stunden. Wien, 13. Jänner 1998 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 65/1997 21.070/4-III/B/8/97 Schulgesundheitspflege Rundschreiben zu § 13 Suchtsmittelgesetz Nr. 61/1997 GZ 466/31-III/C/97 Verpfändung mit außergerichtlicher Pfandverwertung (§ 12 Abs. 1 Konsumentenschutzgesetz) Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen