Dienstausweise für Bundesbedienstete; Änderung des Gebührengesetzes 1957Geschäftszahl: 466/36-III/C/97 Sachbearbeiter: Dr. ZIMMERMANN Tel. 01/531 20 - 3245 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Dienstausweise für Bundesbedienstete; Änderung des Gebührengesetzes 1957 Rechtsgrundlage: Ministerratsbeschlüsse vom 17.6.1975 und 17.2.1981 Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 69/1997 (BMBWF) An alle Dienststellen Unter Bezugnahme auf die Änderung des Gebührengesetzes 1957 durch Bundesgesetz BGBl.I Nr. 130/1997, Art. 10, wird zum Rundschreiben Nr. 52/1994 vom 10.6.1994, GZ466/4-III/C/94, mitgeteilt, dass die Dienstausweise nunmehr mit einer Bundesstempelmarkezu S 180,- (bisher S 120,-) zu vergebühren sind. Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 19. Jänner 1998 Für die Bundesministerin: Dr. LiebschZugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 7/1998 GZ 466/4-III/C/98 Schulwartepersonal an Bundesschulen – Ergänzende Hinweise Nr. 66/1997 GZ 466/35-III/C/97 Lehrlingsausbildung im Ressortbereich des BMUK Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen