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Grundsatzerlass Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung

Geschäftszahl: BMBF-37.888/0062-I/6c/2014
SachbearbeiterIn: Dr. Günther Pfaffenwimmer
Abteilung: I/6c
E-Mail: guenther.pfaffenwimmer@bmbf.gv.at
T +43 1 531 20-2532
F +43 1 531 20-812532

Rundschreiben Nr. 20/2014 (BMBWF)

Verteiler: Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien
Direktionen der Zentrallehranstalten
Rektorate der Pädagogischen Hochschulen
Direktionen der Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen
Sachgebiet: Unterrichtsprinzipien
Inhalt: Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung
Geltung: unbefristet

Wir alle sind abhängig von den natürlichen Lebensgrundlagen und den Ressourcen, die das Ökosystem Erde bietet. Verschwendung und Ausbeutung, Verlust der Biodiversität und Klimaveränderungen verlangen umfassendes Umdenken und Handeln, um eine nachhaltige Entwicklung für uns und künftige Generationen gewährleisten zu können. Viele erfolgreiche Initiativen zeigen, dass eine nachhaltige Verbesserung der Lebensgrundlagen möglich ist. Das Bundesverfassungsgesetz 2013 über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung 1 ist zugleich Auftrag und Bestärkung.

Herausforderungen für die Umweltbildung an Österreichs Schulen

Umweltbildung leistet einen Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung der Gesellschaft. Dies erfordert

  • Umweltbildung als einen integralen Bestandteil der Unterrichts- und Schulentwicklung zu sehen,
  • Unterricht als Lern- und Erkenntnisgelegenheit zu nützen, um die Auswirkungen der steigenden globalen Komplexität und die Veränderungen der lokalen und globalen Umweltsituation wahrzunehmen sowie sich auf dieser Grundlage mit Zukunftsrisiken und Unsicherheiten auseinanderzusetzen,
  • Chancen für eine nachhaltige Veränderung aufzuzeigen und Möglichkeiten der Umsetzung wahrzunehmen,
  • Projekte gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu initiieren bzw. deren Projektideen zu unterstützen, damit diese ihr Wissen und Können in konkreten Handlungsschritten anwenden und reflektieren können.

Ziele von Umweltbildung

Umweltbildung zeigt auf, wie die komplexe Verflechtung vielfältiger gesellschaftlicher Einflüsse zum gegenwärtigen Zustand unserer Umwelt geführt hat, und kann das Bewusstsein, das Verantwortungsgefühl und die Kompetenz der Schülerinnen und Schüler für die Gestaltung ihrer Zukunft stärken.

Schülerinnen und Schüler sollen die Möglichkeit erhalten,

  • die Natur mit ihrer Vielfalt als Ort persönlicher Erfahrung zu erleben (d.h. ihre Verbundenheit mit der Welt kognitiv und emotional wertzuschätzen),
  • die Umwelt forschend und interdisziplinär zu untersuchen und die Ergebnisse kritisch-konstruktiv zu reflektieren,
  • technologische Veränderungen nachzuvollziehen und diese als Chance für neue, langfristig orientierte Entwicklungen zu sehen,
  • ihre demokratische Verantwortung als mündige Bürgerinnen und Bürger zu erkennen, eigene Standpunkte und einen persönlichen Wertekatalog zu entwickeln sowie sich aktiv und konstruktiv an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen zu beteiligen,
  • ihren persönlichen Lebensstil zu reflektieren und die Relevanz individuellen Handelns für die Auswirkungen auf die Umwelt zu überdenken,
  • gemeinsam nachhaltige Zukunftsszenarien zu entwickeln und nach Möglichkeit auch beispielhaft ermutigende, konkrete Handlungsschritte im unmittelbaren Lebensalltag zu setzen.

Umweltbildung fördert damit den Erwerb von Kompetenzen, um die natürlichen Lebens­grundlagen und Ressourcen in ihrer Begrenztheit zu verstehen und Umwelt und Gesellschaft vorausschauend, solidarisch und verantwortungsvoll mitzugestalten.

Kompetenzen

Die kompetenzorientierte Ausrichtung der Lehrpläne zielt auf eine Vernetzung von Wissen und Können, die über die Reproduktion von gelernten Lehrplaninhalten hinausgeht und Lernanlässe schafft, die Schülerinnen und Schülern kognitive, emotionale und handlungsorientierte Entwicklungen ermöglichen.2

Diese Kompetenzorientierung soll sich in den Jahresplanungen ebenso niederschlagen wie in der Planung einzelner Unterrichtsstunden.

Kompetenzen zu „Wissen aufbauen, reflektieren, weitergeben“:

Die Schüler/innen

  • können ökologische, ökonomische und soziale Fakten und systemische Zusammenhänge erkennen, interpretieren und präsentieren,
  • können Veränderungen in der Umwelt hinsichtlich möglicher ökologischer, ökonomischer und sozialer Auswirkungen einschätzen,
  • wissen um die Notwendigkeit, in Beruf und Wirtschaft ressourcen- und umweltschonende Verfahren, Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln und anzuwenden,
  • können sich mit gegensätzlichen Standpunkten und Interessen auseinandersetzen und unterschiedliche Perspektiven abschätzen und beurteilen.

Kompetenzen zu „Haltungen entwickeln“:

Die Schüler/innen

  • gehen achtsam mit sich, ihren Mitmenschen und der Umwelt in ihren jeweiligen Lern-, Arbeits- und Lebensräumen um und entwickeln eine empathische Haltung für alle Lebewesen,
  • sind bereit, an der Erhaltung der Biodiversität (Artenvielfalt, Boden, Landschaft) und an der nachhaltigen Entwicklung der Lebensgrundlagen mitzuwirken.

Kompetenzen zu „bewerten, entscheiden, umsetzen“:

Die Schüler/innen können

  • die Auswirkungen ihres Handelns auf schulischer, lokaler, regionaler und globaler Ebene abschätzen und verantwortliche Entscheidungen über Konsum, Verbrauch und Nutzung treffen,
  • ihre Meinung in der Öffentlichkeit vertreten und sind bereit, sich an Initiativen zur nachhaltigen Entwicklung zu beteiligen.

Prinzipien

Aktivitäten der Umweltbildung an den Schulen sollen

  • für die Anliegen und Erfordernisse des Natur-, Tier- und Umweltschutzes sensibilisieren und im Besonderen die persönliche Verantwortung sowie die Möglichkeit, ihr im Alltag gerecht werden zu können, bewusst machen,
  • die komplexen Zusammenhänge und Wirkungsmechanismen unserer Umwelt sowie die Verflechtung ökologischer, ökonomischer und gesellschaftlicher Einflüsse, Bedürfnisse und Interessen untersuchen,
  • interdisziplinär und kooperativ vorgehen und dabei sowohl naturwissenschaftliche als auch sozialwissenschaftliche und geisteswissenschaftliche Sichtweisen berücksichtigen,
  • mit Emotionen, die durch die Beschäftigung mit Umweltthemen auftauchen, bewusst und konstruktiv umgehen,
  • ermöglichen, Interessenskonflikte und Dilemmata zu diskutieren und die Prüfung unterschiedlicher Sichtweisen fördern,
  • die den Aktivitäten und Entscheidungen zugrunde liegenden Werthaltungen reflektieren,
  • kognitive und praktische Aktivitäten miteinander verbinden,
  • von der alltäglichen Umwelt der Schülerinnen und Schüler in Familie, Schule und Freizeit ausgehen und auf respektvollen Umgang miteinander achten,
  • die Selbsttätigkeit und Kooperation der Schülerinnen und Schüler sowie ihre Kreativität fördern,
  • konkrete Anlässe aufgreifen und das lokale Umfeld für Aktivitäten nützen.

Diese pädagogischen Prinzipien decken sich mit den Ansprüchen der Bildung für nachhaltige Entwicklung, wie sie von der UNESCO formuliert wurden.3

Integration in die Alltagskultur

Durch das Einbeziehen umweltbezogener Anliegen in die Unterrichts- und Schulentwicklung wird Umweltbildung im Alltag der Schule lebendig.

Gelebte Demokratie in der Schule, das Festlegen und Einüben von Routinen nach vereinbarten Regeln 4, das Mitwirken an Schulnetzwerken, das Anstreben von Umweltauszeichnungen sowie die Nutzung von Schulqualitätsmanagementsystemen (SQA, QIBB) unterstützen die Anliegen der Umweltbildung.

Inhalte und thematische Zugänge

Inhalte der Umweltbildung beziehen sich auf alle Aspekte der Beziehung des Menschen zu seiner Umwelt. Die angeführten Themenbereiche sind als anregende Auswahl ohne Anspruch auf Vollständigkeit zu verstehen:

Klassische Themen, die das Verständnis für Ökosysteme fördern (Wasser, Boden, Luft, Klima, Energie, Wald, ...) sollen durch Themen ergänzt werden, die verstärkt gesellschaftsbezogene und wirtschaftliche Fragestellungen mit einbeziehen (Konsum und Lebensstil, nachhaltige Ressourcennutzung und Gerechtigkeit, ökologischer Fußabdruck, erneuerbare Energien, Umwelt und Gesundheit, Mobilität, Tierschutz, Nahrungsmittelproduktion, Gentechnik und Biotechnologie etc.). Aktuelle Themen im Tages- und Weltgeschehen sollen dabei einen besonderen Stellenwert einnehmen, da hier leichter ein Bezug zur Umwelt hergestellt werden kann.

Methodisch-didaktische Grundsätze

Das Lernen in der Umweltbildung soll in gleicher Weise kognitiv aktivieren, emotional ansprechen und zum selbsttätigen Handeln herausfordern. Anzustreben sind Lernsettings, die geeignet sind, das Interesse der Schülerinnen und Schüler am jeweils umweltrelevanten Thema zu wecken, einen Bezug zum Lernenden herstellen und deren Wissen und Erfahrungen in den Lernprozess mit einzubeziehen.

Bei der Bereitstellung und der Bearbeitung von Informationen sind die vielfältigen Möglichkeiten neuer Medien zu berücksichtigen.

Daher braucht es eine große methodische Vielfalt, um die Breite dieser (kognitiven, emotionalen, handlungsorientierten) Zugänge zur Umwelt zu eröffnen. Dies bedeutet:

  • neben systematischen Wissensangeboten
    die Bearbeitung offener, kontroversieller Fragen;
  • neben der Orientierung am Einzelfach bzw. einzelnen Fachbereichen
    die fächerverbindende Bearbeitung komplexer, lebensnaher Situationen;
  • neben dem auf Wissenswiedergabe gerichteten Lehren
    die Ermöglichung erlebnis- und erfahrungsorientierten Lernens,
    die Generierung lokalen Wissens durch Schüler/innen und Lehrer/innen,
    die gestaltende Einflussnahme auf das Umfeld,
    die Förderung einer prüfenden, reflektierenden Haltung gegenüber Wissensangeboten.

Wesentliche Elemente von Lehr- und Lernprozessen

  • Naturbegegnung und Naturvermittlung (im Wald, auf der Wiese, am Bach, in der Stadt etc.), Aufsuchen außerschulischer Lernorte im Rahmen von Lehrausgängen und Exkursionen,
  • Nutzen von Thementagen (z.B. Tag der Artenvielfalt, Welttierschutztag, Umwelttag, Welt-wassertag etc.), Wettbewerben und ähnlichen Aktionen,
  • Lernen in Projekten (siehe Grundsatzerlass zum Projektunterricht 5),
  • Gestaltung, Nutzung und Pflege von Schulaußen- und -innenräumen,
  • Nutzen realer Lernanlässe wie z.B. aktive Teilnahme am Gemeindeleben und Übernahme von Aufgaben für das Gemeinwohl im Umfeld der Schule („service learning“),
  • Kooperationen mit Eltern und mit außerschulischen Partnern (Vereinen, Behörden, Betrieben, Expert/innen etc.),
  • Forschendes und entdeckendes Lernen bis hin zu vorwissenschaftliche Arbeiten bzw. Diplomarbeiten, Forschungs-Bildungskooperationen und Beteiligung an wissenschaftlichen Projekten,
  • Durchführung von Rollenspielen sowie Plan- und Simulationsspielen.

Zusammenwirken mit anderen Unterrichtsprinzipien

Bei der Behandlung von Umweltthemen im Unterricht werden gleichzeitig auch Ziele anderer Unterrichtsprinzipien sowie überfachlicher Themen wie soziales Lernen und Persönlichkeitsbildung umgesetzt. Inhaltliche, didaktische und methodische Wechselwirkungen ergeben sich besonders zu folgenden Unterrichtsprinzipien:

Politische, Europapolitische und Entwicklungspolitische Bildung

Umwelt im Kontext der nachhaltigen Entwicklung steht zunehmend im Spannungsfeld unterschiedlicher Wertvorstellungen, Bedürfnisse und Interessen. Auf der Basis objektiver Informationen sollen unterschiedliche Sichtweisen im demokratischen Diskurs bearbeitet
werden. Dabei sollen die jeder wirtschaftlichen Entwicklung gesetzten Grenzen in Bezug auf die soziale Gerechtigkeit und den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen bewusst gemacht und auch nationale, europäische sowie globale entwicklungspolitische Anliegen zur Sprache gebracht werden. Umweltbildung dient damit der Förderung demokratischer Einstellungen und Verhaltensweisen und schafft Voraussetzungen für eine konstruktive Bearbeitung von gesellschaftlichen Konflikten. In diesem Zusammenhang wird auf das in der Bundesverfassung verankerte demokratische Prinzip (Art.1 B-VG) sowie auf das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung vom 11. Juli 2013 6 hingewiesen.

Gesundheitserziehung

Die Zusammenhänge zwischen Gesundheit, Umwelt und nachhaltiger Entwicklung ergeben sich unter anderem in den Bereichen Ernährung und Bewegung, sowie Lärm und Emissionen. Schülerinnen und Schüler sollen dabei angeregt werden, einen gesundheitsfördernden und nachhaltigen Lebensstil zu entwickeln und so Verantwortung für das eigene Leben zu übernehmen. Hierzu gehören auch Erholung, Freizeitverhalten, Sport und Tourismus in Verbindung mit Natur und Umwelt.

Leseerziehung und Medienerziehung

Die Auseinandersetzung mit Umweltthemen setzt sinnerfassendes Lesen und die Fähigkeit, sich kritisch mit Inhalten zu befassen, voraus. Ebenso bedeutsam sind

  • die reflektierte Auseinandersetzung mit Medien,
  • ihr bewusster und maßvoller Gebrauch
  • und das soziale Miteinander in der realen und virtuellen Welt.

Wirtschaftserziehung und Verbraucher/innen/bildung

Wirtschaftserziehung und Verbraucher/innen/bildung sollen Schülerinnen und Schüler befähigen, nicht-nachhaltige Wirtschaftsweisen kritisch zu hinterfragen, die lokalen, regionalen und globalen Auswirkungen des eigenen Konsumverhaltens zu reflektieren und ihnen damit bewusst und eigenverantwortlich Kauf- und Konsumentscheidungen zu ermöglichen. Damit sind auch Grundfragen des Ressourcenverbrauchs, der biologischen Landwirtschaft, des fairen Handels, der ökologischen Beschaffung, der Regionalität und Saisonalität sowie des Tierschutzes ange-sprochen.

Verkehrserziehung

Der Schulweg als Erlebnis- und Lernraum sowie Themen wie Sicherheit im Verkehr ermöglichen eine Auseinandersetzung mit den verschiedenen Formen von Mobilität und ihren Auswirkungen z.B. auf Emissionen, Feinstaub, Raumordnung, Versiegelung.

Grundsätzliches, Legitimation und Orientierung

Umweltbildung trägt dazu bei, Menschen zu befähigen, Verantwortung für sich selbst, für gegenwärtige und zukünftige Generationen zu übernehmen und sich aktiv an der Gestaltung einer lebenswerten Zukunft zu beteiligen.

Dazu braucht es Wissen, Fähigkeiten und die Bereitschaft jedes einzelnen Menschen sich zu engagieren. Um verantwortungsvoll zu handeln, sind ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte bei Entscheidungen gleichermaßen und ausgewogen zu berücksichtigen.

Österreich hat sich im Jahre 1984 durch ein Verfassungsgesetz zum „umfassenden Umweltschutz“ verpflichtet und 2013 das Bundesverfassungsgesetz über die Nachhaltigkeit, den Tierschutz, den umfassenden Umweltschutz, die Sicherstellung der Wasser- und Lebensmittelversorgung und die Forschung 7 beschlossen.

Seit 1979 ist Umweltbildung auch als Unterrichtsprinzip im österreichischen Schulwesen verankert. Unterrichtsprinzipien tragen zur Verwirklichung jener Bildungs- und Erziehungsaufgaben der Schule bei, die vor allem ein fächerübergreifendes Zusammenwirken mehrerer Unterrichtsgegenstände erfordern.

Orientierung geben auch der Nationale Bildungsbericht 2012, die Strategien zur nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union und ein Beschluss der UNO.

Der Nationale Bildungsbericht 2012 8 weist darauf hin, dass die vielfältige Verankerung der überfachlichen Kompetenzen – wie die der Umweltbildung – ein wichtiger Faktor für die Qualität des österreichischen Schulsystems ist.

Die Strategien zur nachhaltigen Entwicklung der Europäischen Union 9 finden im österreichischen Bildungssystem in den Schlüsselkompetenzen für lebenslanges Lernen (soziale Kompetenz, Bürgerkompetenz, mathematische Kompetenz und naturwissenschaftlich-technische Kompetenz) 10, 11 ihren Niederschlag.

Die Aufforderung der UNO, in den jeweiligen nationalen Bildungssystemen die Werte und Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung zu verankern, hat Eingang in die österreichische Bildungsstrategie für nachhaltige Entwicklung gefunden 12.

Die vierte Weltkonferenz zur Umweltbildung in Ahmedabad 13, Indien, im November 2007 gab eine Reihe von richtungsweisenden Empfehlungen für die praktische Umsetzung von Umweltbildung im 21. Jahrhundert.

Anwendung des Erlasses

Der Grundsatzerlass gilt für alle Schulstufen aller Schularten.

Er gilt auch für die im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung eingesetzten Erzieherinnen und Erzieher bzw. Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen.

Inhalte und Zielsetzungen des Grundsatzerlasses sind in der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Pädagogischen Hochschulen, der Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik sowie der Bildungsanstalten für Sozialpädagogik umzusetzen. Sie sind als Empfehlung auch an alle anderen Einrichtungen gerichtet, in denen Lehrerinnen und Lehrer aus- oder fortgebildet werden.

Die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien, die Rektorate der Pädagogischen Hochschulen und die Direktionen der Zentrallehranstalten werden um geeignete Bekanntgabe und um Umsetzung in ihrem Wirkungsbereich ersucht.

Für die bisher zur Unterstützung der Umweltbildung geleistete Arbeit wird allen Beteiligten Dank ausgesprochen und zugleich Mut gemacht, sich in allen Bildungseinrichtungen mit den die Umwelt betreffenden Ereignissen des Alltags weiterhin aktiv und kritisch auseinanderzusetzen.

Der Erlass wird im Ministerialverordnungsblatt veröffentlicht.

Wien, 26. August 2014

Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek


1 http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_111/BGBLA_2013_I_111.html [6.5.2014].

2 Weiglhofer, H.: Die Kompetenzenlandkarte für Unterrichtsprinzipien und Bildungsanliegen. In https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/uek/kl_weiglhofer_25649.pdf [6.5.2014].

3 Österreichische Strategie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Wien. In: https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/bine_strategie_18299.pdf, p.18 [6.5.2014].

4 Literaturhinweis: C. Laimer: Vereinbarungskultur an Schulen, Handreichung des ÖZEPS, 2011

5 http://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/pu_tipps.xml [6.5.2014].

6 http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_111/BGBLA_2013_I_111.html [6.5.2014]

7 http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2013_I_111/BGBLA_2013_I_111.html [6.5.2014].

8 Nationaler Bildungsbericht Österreich 2012, Band 2 Fokussierte Analysen bildungspolitischer Schwerpunktthemen, Kapitel 02: https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/uek/nbb_2012_b02_kapitel02_23886.pdf [6.5.2014].

9 Rat der Europäischen Kommission (2006): Dokument 10117/06 Die neue EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung, p 22: in http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/06/st10/st10117.de06.pdf [6.5.2014].

10 Empfehlung 2006/962/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zu Schlüsselkompetenzen für lebensbegleitendes Lernen [Amtsblatt L 394 vom 30.12.2006]., S. 10–18 in: http://europa.eu/legislation_summaries/education_training_youth/lifelong_learning/c11090_de.htm [6.5.2014].

11 Strategie zum lebensbegleitenden Lernen in Österreich (2011): https://www.bmbf.gv.at/ministerium/vp/2011/lllarbeitspapier_ebook_gross_20916.pdf [6.5.2014].

12 Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (Eds.) (2008): Österreichische Strategie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung“. Wien. In: https://www.bmbf.gv.at/schulen/unterricht/ba/bine_strategie_18299.pdf [6.5.2014].

13 http://www.ensi.org/media-global/downloads/Publications/335/Ahmedabad%20Empfehlungen%2007%20DE%20fin.doc [6.5.2014].

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Unterrichtsprinzipien