Durchführungsrichtlinien zum Verfahren nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983Geschäftszahl: BMBF-20.857/0048-III/12/2014 SachbearbeiterIn: Dr. Elfriede Kaut Abteilung: III/12 E-Mail: elfriede.kaut@bmbf.gv.at T +43 1 53120-2357 F +43 1 53120-812357 Rundschreiben Nr. 26/2014 (BMBWF) An alle LSR/SSR für Wien Das Bundesministerium für Bildung und Frauen übermittelt ein Rundschreiben mit den aktualisierten Durchführungsrichtlinien zum Verfahren nach dem Schülerbeihilfengesetz 1983 in der geltenden Fassung. Darin wurde auch die Novelle von 2013 (leistungsunabhängiger Anspruch, Altersgrenze) berücksichtigt. Da Änderungen oder Adaptierungen von Richtlinien auf Rundschreiben-Basis eher schwerfällig zu realisieren sind, wurde für die Erläuterungen der Bestimmungen aber auch viele andere Informationen eine flexiblere Plattform geschaffen. Es wird daher darauf hingewiesen, dass die jeweils aktuellen Anpassungen der Richtlinien sich auf der SHB-Wiki-Plattform befinden: https://www.ag.bka.gv.at/at.gv.bka.wiki-bka/index.php/SHB_-_WIKI Zugang auch über https://www.ag.bka.gv.at Zu dieser Plattform bekommen alle Sachbearbeiter/innen Zugang. Das vorliegende Rundschreiben ersetzt damit das Rundschreiben Nr. 19/2010, Zl. 20.857/0019-III/12/2010. Beilage Wien, 28. November 2014 Für die Bundesministerin: SektChef Mag. Wolfgang StelzmüllerZugeordnete/s Sachgebiet/eSonstige Rechtsangelegenheiten