Bundesvergabegesetz 2006 - BVergG. Auftragsvergabe durch BMBF, LSR/SSR Wien, Pädagogische Hochschulen, Versuchsanstalten, teilrechtsfähige Einrichtungen an Schulen und das BIFIE; Berücksichtigung von Aspekten der Frauen- und Gleichstellungsförderung (§ 19 Abs. 6 BVergG 2006)Geschäftszahl: BMBF-12.807/0004-III/11/2014 SachbearbeiterIn: Dr. Rainer Fankhauser Abteilung: III/11 rainer.fankhauser@bmbf.gv.at T +43 1 53120-2340 F +43 1 53120-812340 Rundschreiben Nr. 05/2015 (BMBWF) Verteiler: alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien alle Pädagogischen Hochschulen (ausgenommen für Agrar- und Umweltpädagogik Wien) private Pädagogische Hochschule Burgenland BIFIE Sachgebiet: Frauen- und Gleichstellungsförderung Inhalt: Auftragsvergaben Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: Bundesvergabegesetz 2006 (§ 19 Abs. 6) Bei der Vergabe von Aufträgen besteht gemäß § 19 Abs. 6 BVergG 2006 die Möglichkeit, auf die Beschäftigung von Frauen Bedacht zu nehmen. Bei Auftragsvergaben kann dabei auch die innerbetriebliche Gleichstellung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern berücksichtigt werden. In diesem Sinne wird angeordnet, dass gleichstellungsfördernde Maßnahmen im Rahmen der Durchführung von Direktvergaben (Liefer- und Dienstleistungsaufträge bis zu einem Auftragswert von derzeit € 100.000,- exkl. MWST.) durch das Bundesministerium für Bildung und Frauen, die Landesschulräte/den Stadtschulrat für Wien, Versuchsanstalten, Pädagogische Hochschulen im Rahmen ihrer Teilrechtsfähigkeit, teilrechtsfähige Einrichtungen an Schulen sowie das BIFIE in folgender Weise zu berücksichtigen sind: Beträgt die Leistungsfrist sechs Monate oder länger, so ist bereits in der Aufforderung zur Angebotslegung festzulegen, dass sich die Bieterinnen und Bieter im Angebot mittels des beigeschlossenen Formulars zur Umsetzung von gleichstellungsfördernden Maßnahmen im Rahmen der Auftragsausführung zu verpflichten haben. Beilage Wien, 26. Februar 2015 Für die Bundesministerin: Dr. Rainer FankhauserZugeordnete/s Sachgebiet/eFrauenförderung