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Grundsatzerlass Sexualpädagogik

Geschäftszahl: BMBF-33.543/0038-I/9d/2015
SachbearbeiterIn: Mag. Dr. Beatrix Haller
Abteilung: I/9d
beatrix.haller@bmbf.gv.at
T +43 1 53120-2533
F +43 1 53120-812533

Rundschreiben Nr. 11/2015 (BMBWF)

Dieses Rundschreiben ersetzt das Rundschreiben 36/1994, welches hiermit außer Kraft gesetzt wird.

A. Hintergrund und Zielsetzungen

Aufgabe der Schule ist es, im Zusammenwirken von Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern und Eltern/ Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft, Schülerinnen und Schüler in ihrer gesamten Persönlichkeit zu fördern. Sexuelle Entwicklung ist Teil der gesamten Persönlichkeitsentwicklung des Menschen und verläuft auf kognitiver, emotionaler, sensorischer und körperlicher Ebene.

Zeitgemäße Sexualpädagogik versteht sich heute als eine Form der schulischen Bildung, die altersentsprechend in der frühen Kindheit beginnt und sich bis ins Erwachsenenalter fortsetzt. Dabei wird Sexualität als ein positives, dem Menschen innewohnendes Potential verstanden. Im Rahmen einer umfassenden Sexualpädagogik sollen Kindern und Jugendlichen Informationen und Kompetenzen vermittelt werden, um verantwortungsvoll mit sich und anderen umgehen zu können.

In diesem Prozess spielen Eltern neben Institutionen wie Kindergärten und Schule eine zentrale Rolle.

B. Internationale Standards in der Sexualpädagogik

Zur Definition, Einordnung und besseren Verständlichkeit einer zeitgemäßen Sexualpädagogik werden zentrale Diskussionen der letzten Jahrzehnte kurz dargestellt.

In Zusammenarbeit mit europäischen Experten und Expertinnen entwickelte das Regionalbüro der Weltgesundheitsorganisation für Europa (WHO) in Kooperation mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Deutschland 2011, die „Standards für Sexualaufklärung in Europa“. Auch andere in diesem Zusammenhang relevante internationale Organisationen, wie die International Planned Parenthood Federation (IPPF)[1] oder die Vereinten Nationen[2] haben sich in den letzten Jahren mit den Definitionen von Sexualpädagogik auseinandergesetzt. Sie sehen neben dem grundlegenden Wissenserwerb den Schwerpunkt der Sexualpädagogik im Erlernen von Kompetenzen sowie in der Ausbildung von Werten, um eine selbstbestimmte Sexualität in Verantwortung für sich und andere zu leben. Dabei sollten wissenschaftlich gestützte, realistische und nicht verurteilende Informationen weitergegeben werden. Sexualität wird als ganzheitliches und in die emotionale und soziale Entwicklung eingebettetes Phänomen verstanden und Sexualpädagogik als ein altersgerechter und kulturrelevanter Ansatz zur Vermittlung von Sexualität und Beziehungen definiert.

Die unterschiedlichen internationalen Richtlinien zur Sexualpädagogik zeigen ein eindeutiges Bild: Sexualpädagogik soll altersgerecht, an der Lebensrealität von Kindern und jungen Menschen orientiert sein und auf wissenschaftlich gestützten Informationen basieren. Sie soll einen positiven Zugang zur menschlichen Sexualität darstellen und eine positive Grundhaltung sich selbst gegenüber sowie das eigene Wohlbefinden befördern. Sie soll sich am Prinzip der Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vielfalt der Lebensformen (z. B. sexuelle Orientierung, Geschlechteridentitäten) orientieren, soll Kompetenzen (z. B. kritisches Denken, Kommunikationsfähigkeiten) vermitteln und an internationalen Menschenrechten ausgerichtet sein.

Die angesprochenen sexuellen Rechte umfassen Menschenrechte, die in nationalen Gesetzen, internationalen Menschenrechtsdokumenten und anderen Abkommen anerkannt sind.

Sie beinhalten das Recht jedes Menschen, frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt,

  • auf einen bestmöglichen Standard sexueller Gesundheit, einschließlich des Zugangs zu sexueller und reproduktiver Gesundheitsversorgung;
  • Informationen zu Sexualität zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten;
  • auf sexuelle Aufklärung;
  • auf Respekt gegenüber der körperlichen Unversehrtheit;
  • auf freie Partner- und Partnerinnenwahl;
  • zu entscheiden, ob er/sie sexuell aktiv sein will oder nicht;
  • auf einvernehmliche sexuelle Beziehungen;
  • auf einvernehmliche Eheschließung und Eingehen von Partnerschaften;
  • zu entscheiden, ob und wann er/sie Kinder haben will und
  • ein befriedigendes, sicheres und lustvolles Sexualleben anzustreben.

Auf diesen Grundlagen basieren die Zielsetzungen der WHO „Standards zur Sexualaufklärung“:

  1. „Sie trägt zu einem sozialen Klima bei, das sich durch Toleranz, Offenheit und Respekt gegenüber Sexualität, verschiedenen Lebensstilen, Haltungen und Werte auszeichnet.
  2. Sie fördert die Achtung vor der Vielfalt und Verschiedenheit der Geschlechter sowie das Bewusstsein für sexuelle Identität und Geschlechterrollen.
  3. Sie befähigt die Menschen, informierte Entscheidungen zu treffen und entsprechend eigen- und partnerverantwortlich zu handeln.
  4. Sie trägt bei zum Bewusstsein für und zu Kenntnissen über den menschlichen Körper, seine Entwicklung und Funktionen, insbesondere in Bezug auf Sexualität.
  5. Sie unterstützt und fördert die psychosexuelle Entwicklung des Menschen. Dies bedeutet, Gefühle und Bedürfnisse ausdrücken zu können, Sexualität lustvoll zu erfahren und seine sexuelle und geschlechtliche Identität auszubilden.
  6. Sie stellt angemessene und evidenzbasierte Informationen bereit über die körperlichen, kognitiven, sozialen, emotionalen und kulturellen Aspekte der Sexualität, über Verhütung und die Prävention von sexuell übertragbaren Infektionen, HIV und sexueller Nötigung.
  7. Sie vermittelt die nötigen Lebenskompetenzen, um mit allen Aspekten von Sexualität und Beziehungen umgehen zu können.
  8. Sie verbreitet Informationen über den Zugang zu Beratungs- und medizinischen Leistungen, insbesondere bei Problemen und Fragen zur Sexualität
  9. Sie regt eine Reflexion über Sexualität und unterschiedliche Normen und Werte hinsichtlich der Menschenrechte an, damit eine eigene kritische Haltung entwickelt werden kann.
  10. Sie unterstützt die Fähigkeit, (sexuelle) Beziehungen aufzubauen, die sich durch gegenseitiges Verständnis und Respekt für die Bedürfnisse und Grenzen des Gegenübers auszeichnen, und gleichberechtigte Beziehungen zu führen. Dies trägt dazu bei, sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt vorzubeugen.
  11. Sie befähigt, über Sexualität, Emotionen und Beziehungen zu kommunizieren und unterstützt die Entwicklung der dafür notwendigen Sprachkompetenz.

C. Allgemeine Grundsätze zur Umsetzung der Sexualpädagogik

Sexualität ist Teil des menschlichen Entwicklungsprozesses. Dies gilt für alle Menschen, unabhängig von möglichen körperlichen und/oder kognitiven Beeinträchtigungen.

Schule als Teil des Entwicklungsfeldes von Kindern und Jugendlichen hat im Bereich der Sexualpädagogik klare Aufgaben, die sich auf die unterschiedlichen Ebenen der sexuellen Kompetenzentwicklung beziehen. Altersadäquat beginnt Sexualpädagogik in der Schule mit dem Schuleintritt und endet mit Austritt aus dem Schulbereich.

Daher sind die folgenden Grundsätze, bei der Umsetzung der schulischen Sexualpädagogik zu berücksichtigen.

1. Positive pädagogische Haltung gegenüber sexueller Entwicklung

Sexualpädagogik setzt eine Haltung voraus, die einen positiven Bezug zur sexuellen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen spürbar macht. Dafür ist es notwendig, dass Lehrkräfte allgemeine pädagogische Aspekte wie das aktive Anwenden einer respektvollen und gewaltfreien Kommunikation beachten, einen konstruktivistischen Blickwinkel einnehmen, sowie sich ihrer Vorbildfunktion auf Grund der Sensibilität des Themas bewusst machen.

Alle Lehrkräfte können wichtige Beiträge im Bereich der Sexualpädagogik leisten. Fragestellungen und Herausforderungen rechtzeitig zu erkennen schafft Raum, um Unterstützung im Kollegium oder bei externen Beratern und Beraterinnen zu suchen, um schwierige Herausforderungen altersadäquat und den Bedürfnissen der einzelnen Schülerinnen und Schülern sowie der Klassengemeinschaft als Ganzes angemessen, zu bewältigen.

2. Sexuelle Entwicklung als Basis der Sexualpädagogik

Entwicklung bedeutet die Erweiterung und Differenzierung von Kompetenzen. In diesem Verständnis entwickeln sich Kinder und Jugendliche über den gesamten Schulverlauf weiter. Sexuelle Basiskompetenzen werden auf kognitiver, emotionaler, sensorischer und körperlicher Ebene entwickelt. Schule soll Kinder und Jugendliche in diesem Prozess unterstützen, da er einen zentralen Bestandteil der Persönlichkeitsentwicklung darstellt.

Damit wird deutlich, dass die rein kognitive Vermittlung von biologischem Basiswissen zwar einen sehr wichtigen Bereich der Sexualpädagogik abdeckt, aber keinesfalls ausreichend ist, um dem ganzheitlichen Anspruch einer umfassenden Schulpädagogik zu genügen.

3. Sexualpädagogik unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung

Die Aufgabe der schulischen Sexualpädagogik als integrativer Bestandteil einer ganzheitlichen Pädagogik besteht unter anderem in der gezielten Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung. Emotionale Intelligenz, die Fähigkeit zu fairem sozialen Verhalten und die Gestaltungsfähigkeit tragfähiger Beziehungen sind wesentliche Bereiche der Sexualpädagogik. Die Unterstützung in der Persönlichkeitsentwicklung setzt eine klare und positive pädagogische Haltung voraus und kann nicht durch rein kognitive Angebote erreicht werden.

Methodisch kann diese Entwicklung durch Vorbildfunktion und das gezielte Einsetzen spezifischer Methoden, wie zum Beispiel aus dem Bereich der Theaterpädagogik, der geschlechtssensiblen Pädagogik oder der Gruppendynamik, erreicht werden. Die Unterstützung der Persönlichkeitsentwicklung ist ein bewusster Prozess, der mit Schuleintritt bis zum Verlassen der Schule kontinuierlich begleitet werden muss. Die Anleitung zu positiven Konfliktlösungsmodellen ist dabei ebenso wichtig, wie das konsequente Vorleben gewaltfreier Kommunikation.

4. Förderung der Ausdrucks- und Auseinandersetzungsfähigkeit

Sexualität ist ein mit unterschiedlichen Werten verbundenes Thema. Daher soll Schule dazu beitragen, dass Kinder und Jugendliche befähigt werden, eigene Wertvorstellungen zu entwickeln, wie auch zu erweitern und Respekt vor anderen Werten und Sichtweisen zeigen zu können.[3] Ebenso sollen Kinder und Jugendliche in der Schule ihre Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sichtweisen erlernen können, ohne Angst haben zu müssen, auf Grund der eigenen Meinung diskriminiert zu werden. Die wertschätzende pädagogische Haltung jeder Lehrperson soll dabei unterstützen, dass Kinder und Jugendliche ohne Demütigungserfahrungen ihre Kompetenzen in der Ausdrucksweise, wie auch in der Reflexionsfähigkeit zum Themenbereich Sexualität erweitern können.

Wichtiger Teil der Kompetenzerweiterung auf dieser Ebene ist das Erlernen kritischer Auseinandersetzungsfähigkeit mit Medien, nicht zuletzt in Bezug auf die ständig verfügbaren Informationen aus dem Internet.

5. Erweiterung des Fakten-Wissens

Differenziertes Wissen über Sexualität erleichtert das Erkennen von Mythen, ist aber auch notwendig, um eigene körperliche Vorgänge besser verstehen und einordnen zu können. Das Wissen um Sexualität bezieht sich z. B. auf biologische Vorgänge sowie sexuelle Funktionalität, auf Wissen um die korrekte Bezeichnung der Körperteile, auf Informationen über Gesundheitsvorsorge, rechtliche Grundlagen, Schwangerschaft und Verhütung sowie Beziehungsgestaltung. Ebenso gehören Informationen über Beratungsstellen, medizinische Anlaufstellen bei Fragen rund um die sexuelle Gesundheit dazu. Wissen, das zu einem kompetenten Umgang mit sich selbst und anderen führen soll, benötigt in der Wissensvermittlung eine möglichst konkrete Einbettung in den Lebenskontext und das Vermeiden angstmachender und einengender Aussagen. Wissensvermittlung als Teil der schulischen Sexualpädagogik muss daher in Sprache, Methodik, so wie in der Auswahl möglicher Beispiele an die Zielgruppe angepasst sein.

6. Erweiterung der Körperkompetenz

Körperliche Bewegung ist für die allgemeine Gesundheit förderlich und hat positive Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit sowie die Entwicklung eines gesunden Körperschemas, insbesondere für Heranwachsende. Die Beachtung und Förderung eines gesunden Körperbewusstseins ist daher wesentlicher Teil einer ganzheitlichen Schulpädagogik.
Im Sinne der Sexualpädagogik hat die bewusste Förderung der Körperkompetenz einen wichtigen Stellenwert.

Der Körper und die körperliche Wahrnehmungsfähigkeit stellen die Basis der sexuellen Entwicklung von Menschen dar. Der positive Körperbezug ist sowohl Voraussetzung für einen wertschätzenden und schützenden Umgang mit dem eigenen Körper, wie auch für den positiven Kontakt mit anderen Menschen.

Aktive und regelmäßige Angebote zur Bewegungsförderung müssen außerhalb eines Leistungsauftrages und in den schulischen Regelunterricht integriert sein, um das pädagogische Ziel der Körperkompetenzförderung erreichen zu können.

7. Vereinbarung sozialer Regeln

Es ist auch eine Aufgabe der Schulgemeinschaft, soziale Regeln im Kontext Sexualität und mögliche Konsequenzen ihrer Verletzung zu vereinbaren und transparent zu kommunizieren.
Bei Verstößen gegen die sozialen Regeln ist eine pädagogische Auseinandersetzung notwendig.

D. Rechtliche Grundlagen der schulischen Sexualpädagogik

Lehrpläne

Sexualpädagogik als Bildungs- und Lehraufgabe ist in allen Lehrplänen als Unterrichtsprinzip bzw. als Bildungsbereich „Gesundheit und Bewegung“ und als inhaltlicher Schwerpunkt in bestimmten Pflichtgegenständen verankert.

Das Unterrichtsprinzip „Sexualpädagogik“ sowie der Bildungsbereich „Gesundheit und Bewegung“ erfordern im Schulalltag eine fächerübergreifende Koordination unter Ausnützung von Querverbindungen zwischen den Fächern sowie mit anderen Unterrichtsprinzipien wie
z. B. der Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern. Schülerinnen und Schüler erwerben dabei überfachliche bzw. fächerübergreifende Kompetenzen, die einerseits unterrichtsfachspezifische Anforderungen unterstützen und erweitern, und andererseits bedeutsame individuelle bzw. gesellschaftliche Aufgaben und Anliegen im Blickpunkt haben (Vergleiche Hubert Weiglhofer: Die Kompetenzlandkarte für Unterrichtsprinzipien und Bildungsanliegen, 2013).

Sexualpädagogische Schwerpunktsetzungen sind in Pflichtgegenständen der verschiedenen Schulformen z. B. im Sachunterricht (Volksschule), in Biologie und Umweltkunde (Neue Mittelschule, Allgemein bildende höhere Schule, Allgemeine Sonderschule, Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik), Religion (BAKIP), Psychologie (Handelsschule), Psychologie und Philosophie (Handelsakademie) verankert.

Kompetenzen

Die kompetenzorientierte Ausrichtung der Lehrpläne zielt auf eine Vernetzung von Wissen und Können ab, die über die Reproduktion von gelernten Lehrplaninhalten hinausgeht. Die Schülerinnen und Schülern sollen in ihrer kognitiven, emotionalen und handlungsorientierten Entwicklung unterstützt werden.

  • Kompetenzen zu „Wissen aufbauen, reflektieren, weitergeben“

Die Schülerinnen und Schüler …

…können wesentliche Faktoren einer sexuell gesunden Lebensweise (Ressourcen) und krankmachende Faktoren (Risiken) benennen.

…kennen Informationsquellen und Institutionen zum Thema Sexualität und Partnerschaft und können Informationen weitergeben.

…verstehen Informationen zu Sexualität und Partnerschaft und können einen Bezug zum Lebensalltag herstellen.

  • Kompetenzen zu „Haltungen entwickeln“

Die Schülerinnen und Schüler…

…zeigen eine positive Haltung sich selbst und den eigenen Bedürfnissen gegenüber.

…machen sich eigene Einstellungen zu Sexualität und Partnerschaft und persönliche Werthaltungen bewusst.

…sind in der Lage, sich mit anderen Haltungen respektvoll auseinander zusetzen und entwickeln eine respektvolle Haltung gegenüber verschiedenen Formen von Sexualität und Identitäten.

  • Kompetenzen zu „bewerten, entscheiden, umsetzen“

Die Schülerinnen und Schüler…

…können Sexualinformationen nach individuellen, sozialen, medizinischen und ethischen Gesichtspunkten bewerten und auch Neue Medien hierfür verantwortungsvoll nutzen.

…können verantwortungsbewusste Entscheidungen über das eigene Sexualleben und Partnerschaft treffen, die sich im täglichen Leben positiv auf ihre sexuelle Gesundheit und Partnerschaft auswirken.

Schulorganisation

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (SchOG § 6 Abs. 1) eröffnen im vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfssituation in der Schule oder in der Klasse sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung.

Die Lehrplanautonomie erleichtert den Schulen beispielsweise die inhaltliche Profil- und Schwerpunktsetzung oder in der Sekundarstufe I und II eine flexiblere Lernorganisation
(z.B. Blockung von Unterrichtsstunden, Durchführung von fächerübergreifendem Projektunterricht).

E. Umsetzung des Unterrichtsprinzips Sexualpädagogik

Bei jeder Umsetzungsmaßnahme zu diesem Erlass sind sowohl inhaltliche als auch strukturelle Aspekte zu berücksichtigen.

1. Vernetzung verschiedener Lebenswelten

a. Inhaltliche Aspekte:

Die Alltagserfahrungen der Schülerinnen und Schüler müssen Ausgangspunkt für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips "Sexualpädagogik" sein. Für ein bewusstes und eigenverantwortliches Handeln der Schülerinnen und Schüler haben das soziale Umfeld ((u. a. Eltern/ Erziehungsberechtigte, Geschwister, Lehrerinnen und Lehrer) und insbesondere auch Gruppenprozesse (z. B. das Umgehen mit Freundinnen und Freunden) besondere Bedeutung. Für eine erfolgreiche Umsetzung ist zudem das Zusammenwirken von Lehrkräften, Eltern/ Erziehungsberechtigten, Schülerinnen und Schülern eine wesentliche Voraussetzung. Darüber hinaus haben Medien einen besonders großen Einfluss. All diese Einflüsse bedürfen daher einer entsprechenden Auseinandersetzung und Reflexion.

b. Strukturelle Aspekte:

Zur guten Zusammenarbeit mit den Eltern und Erziehungsberechtigten gehören u. a. Elternabende und die regelmäßige Information der Eltern und Erziehungsberechtigen. Kooperationen mit der Schulärztin und dem Schularzt, der Schulpsychologin und dem Schulpsychologen sowie der Schulsozialarbeit und die Zusammenarbeit mit außerschulischen Einrichtungen wie z. B. mit Angeboten der Jugendarbeit, Mädchen- und Bubenberatungsstellen, der Gemeinde, mit Vereinen und mit Partnerschulen ist zu empfehlen.

Allen Partnerinnen und Partner kommt im Rahmen einer Netzwerkarbeit eine besondere Rolle zu. Insbesondere sei hier auf die Zuständigkeit der Eltern und Erziehungsberechtigen verwiesen, denen im Kontext der sexuellen Bildung aufgrund ihrer zentralen Rolle im Leben der Schülerinnen und Schüler eine zentrale Aufgabe zukommt.

2. Zusammenarbeit und Team

a. Inhaltliche Aspekte:

Für die inhaltliche, praktische Umsetzung des Sexualpädagogikerlasses tragen alle Lehrkräfte der Schule die gemeinsame Verantwortung. Sexualpädagogik erfordert systematische (fächer- und klassenübergreifende) Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer innerhalb jeder Schule, Austausch von Arbeitsmaterialien und Ideen und fixe Termine für Planung und Vorbereitung.

Die Verbindung mit anderen Unterrichtsprinzipien, insbesondere mit der Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Gesundheitserziehung, Medienerziehung, Interkulturelles Lernen, Umweltbildung bzw. Politische Bildung stellt eine inhaltlich sinnvolle und ressourcenschonende Kombination dar. Als Beispiel kann hier die Auseinandersetzung der Medienerziehung mit Sexualität in den Medien ((u. a. Pornografie, Sexting, Posing) angeführt werden.

Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei der Orientierung in Fragen der Sexualität und Partnerschaft, beim Auftreten persönlicher Probleme und Schwierigkeiten sind (u. a. auch die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen und die mit ihnen zusammenarbeitenden psychosozialen Unterstützungssysteme. Zudem wird auch eine Zusammenarbeit mit der Schulärztin und dem Schularzt für die Durchführung des Unterrichts zu biologisch-medizinischen Themen der Sexualität empfohlen.

b. Strukturelle Aspekte:

Sexualpädagogik braucht die offensive Unterstützung durch die Schulleitung. Die Aufgabe der Schulleitung ist es daher, alle Lehrerinnen und Lehrer, und Schülerinnen und Schüler zu unterstützen und Rahmenbedingungen durch Absprachen mit den Beteiligten zu schaffen (u. a. fächerübergreifende Verankerung des Themas, Raum für Reflexion der pädagogischen Haltungen schaffen, Bereitstellung von Ressourcen).

Es sind auch Strukturen und Netzwerke innerhalb und über die Schule hinaus erforderlich, die die Diskussion und Reflexion über Projekte sowie geplante Aktivitäten im Bereich der Sexualpädagogik ermöglichen.

3. Unterrichtsformen

a. Inhaltliche Aspekte:

Zur Herstellung von Wirklichkeitsbezügen, Förderung sozialer Interaktion und Partizipation sind unterschiedlichste Lernformen geeignet, z. B. soziales Lernen, projektorientiertes Lernen, problemorientiertes Lernen, Peer-Learning, offene Lernformen, vernetztes Lernen.

Die Methoden des Projektunterrichtes (siehe Grundsatzerlass zum Projektunterricht) und des ganzheitlich-kreativen Arbeitens eignen sich besonders für die Sexualpädagogik, indem sie eine individuelle Lern- und Arbeitskultur fördern. Bei der Arbeit an Projekten wirken unterschiedliche organisatorische Einheiten, Gruppen und Personen im Interesse eines gemeinsamen Zieles zusammen. Damit wird interdisziplinäre, klassenübergreifende und auch schulübergreifende Zusammenarbeit möglich.

b. Strukturelle Aspekte:

Zentral für diesen Bereich ist die Entwicklung einer pädagogischen Haltung der gesamten Schule, die sich vehement gegen jede benachteiligende, herabwürdigende, sexistische, homo- und transphobe oder verletzende Äußerung oder Handlung wendet. Hierbei kommt der Schulleitung eine zentrale Bedeutung zu.

Neben ausgewiesenen, expliziten Inhalten der Sexualpädagogik spielen viele Themen auch in unterschiedlichen Unterrichtsgegenständen eine bedeutsame Rolle. So können sexualpädagogische Themen in allen Fächern beachtet und eingebaut werden (z. B. Beziehungsgestaltung in der Literatur im Deutschunterricht, Geschlechterstereotypen in der politischen Bildung und Medienerziehung, Körperbewusstsein im Sportunterricht), ohne dass sie explizit als Sexualpädagogik benannt werden müssen.

4. Qualifikation

a. Inhaltliche Aspekte:

Eine wesentliche Rolle bei der Umsetzung des Unterrichtsprinzips „Sexualpädagogik“ kommt der Aus-, Fort- und Weiterbildung zu. Zur Entwicklung einer entsprechenden Methodik und Didaktik für die Umsetzung des Unterrichtsprinzips "Sexualpädagogik“ werden an allen lehrer- und lehrerinnenbildenden Hochschulen einschlägige Lehrveranstaltungen für Lehrkräfte angeboten.

b. Strukturelle Aspekte:

Schulinterne Fortbildung hat für die Sexualpädagogik große Bedeutung und sollten gemeinsam mit (auch externen) Expertinnen und Experten zu verschiedenen Themen durchgeführt werden (u. a. im Rahmen der Qualitätsentwicklung).

Wien, 22. Juni 2015

Die Bundesministerin:
Gabriele Heinisch-Hosek


[1]

„Comprehensive sexuality education seeks to equip young people with the knowledge, skills, attitudes and values they need to determine and enjoy their sexuality – physically and emotionally, individually and in relationships. It views „sexuality“ holistically and within the context of emotional and social development. It recognizes that information alone is not enough. Young people need to be given the opportunity to acquire essential life skills and develop positive attitudes and values.“ International Planted Parenthood Federation (IPPF) (2006): IPPF Framework for Comprehensive Sexuality Education (CSE). London. S. 6.

[2]

“Sexuality Education is defined as an age-appropriate, culturally relevant approach to teaching about sex and relationships by providing scientifically accurate, realistic, nonjudgmental information. Sexuality Education provides opportunities to explore one’s own values and attitudes and to build decision-making, communication and risk reduction skills about many aspects of sexuality. The evidence review in Volume I section 4 of this document refers to this definition as the criterion for the inclusion of studies for the evidence review.” United Nations Educational, Scientific and Cultural Organisation (UNESCO) (2009): International technical guidance on sexuality education. Vol. II – Topics and learning objectives. Paris. S. 2.

[3]

Vgl. das Überwältigungsverbot des Beutelsbacher Konsens, Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg (http://www.lpb-bw.de/beutelsbacher-konsens.html).

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Unterrichtsprinzipien