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Ausser Kraft getreten

Vorlagepflichten, Nebenbeschäftigungen – Verwaltungspersonal

Außer Kraft getreten

BMB-466/0007-Präs.4/2017
Sachbearbeiter/in:
Mag. Judith Eidher
Abteilung Präs.4
Tel.: +43 1 531 20-3643
Fax: +43 1 531 20-813643
judith.eidher@bmb.gv.at

Rundschreiben Nr. 9/2017 (BMBWF)

Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Nebenbeschäftigungen
Geltung: Unbefristet
Rechtsgrundlage: § 56 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 – BDG 1979, BGBl. Nr. 333
§ 5 Vertragsbedienstetengesetz 1948 - VBG, BGBl. Nr. 86

An alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien

Seitens der Abteilung Interne Revision im Bundesministerium für Bildung ist im Laufe des Jahres 2017 eine Prüfung im Zusammenhang mit Nebenbeschäftigungen geplant. Zumal auch bereits im Herbst 2015 seitens des Rechnungshofes ein Prüfungsauftrag betreffend den Prüfungsgegenstand „Korruptionspräventionssysteme in ausgewählten Bundesministerien“ übermittelt wurde und im Zuge dieser Gebarungsprüfung u. a. Nebenbeschäftigungen im Bildungsressort sowie die Implementierung der diesbezüglichen Prozesse behandelt wurden, wird nunmehr wie folgt angeordnet:

Nebenbeschäftigungen (in weiterer Folge „NB“) sind rückwirkend ab Jänner 2017 anhand nachstehender Tabelle quartalsweise (April, Juli, Oktober, Jänner) an die E-Mail-Adresse verwaltungspersonal@bmb.gv.at zu übermitteln:

Familienname und Vorname Geburtsdatum Dienststelle Art der NB Meldung der NB Untersagung der NB Beginn NB Ende NB
MUSTERMANN Max XXX XXX XXX 15.01.2017 nein 01.02.2017 ----
MUSTERMANN Max XXX XXX XXX 22.01.2017 ja

Weiters darf in Erinnerung gerufen werden, dass ausnahmslos alle gemeldeten Nebenbeschäftigungen im PM-SAP einzupflegen sind.

Die Landesschulräte/der Stadtschulrat für Wien sind/ist angehalten, entsprechend dieser Anordnung vorzugehen.

Wien, 16. März 2017

Für die Bundesministerin:
Mag. Eveline Horvatits

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen