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Grundsatzerlass zum Projektunterricht. Wiederverlautbarung - aktualisierte Fassung

BMB-10.077/0001-I/5/2017
Sachbearbeiter/in:
Mag.a Helga Braun, MSc
Abteilung I/5
T +43 1 53120-4709
F +43 1 53120-814709
helga.braun@bmb.gv.at

Rundschreiben Nr. 32/2017 (BMBWF)

Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Projektunterricht: Definition, Merkmale, Zielsetzungen, rechtliche Grundlagen; Anleitung zur praktischen Durchführung
Geltungsdauer: unbefristet

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)
An alleRektorate der Pädagogischen Hochschulen
An alle Direktionen der Zentrallehranstalten

Eine zunehmend komplexe Welt und die damit einhergehenden Ansprüche an Bildung und Ausbildung und somit an das Bildungssystem, bedeuten auch berechtigte Qualitätserwartungen an Schule, Unterricht und Erziehung.

Zeitgemäße Lehrpläne eröffnen neben zentralen Qualitätsvorgaben auch autonome Möglichkeiten für Lehrer/innen zur Erreichung von Bildungszielen, zur Entwicklung von Kompetenzen und zur Förderung von dynamischen Fähigkeiten.

In den Lehrplänen aller Schularten finden sich an unterschiedlichen Stellen (Leitvorstellungen, allgemeine didaktische Grundsätze, Unterrichtsprinzipien) Erwartungen an Unterricht im Sinne der gemeinsamen Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände unter Berücksichtigung der fachspezifischen Aspekte.

Dies entspricht der Vernetzung der einzelnen Disziplinen durch fächerverbindendes, projektorientiertes und integratives Zusammenwirken, um Fächergrenzen überschreitende Sinnzusammenhänge herzustellen und eine auf ein Gesamtkonzept ausgerichtete Unterrichtsorganisation zu ermöglichen.

Projektunterricht ist eine Unterrichtsform, die besonders der Heterogenität der Schüler/innen entsprechen kann und dabei die Sachkompetenz, die Selbstkompetenz und die Sozialkompetenz angemessen fördern soll.

1. Allgemeine Zielsetzungen des Projektunterrichts

* Selbstständiges Lernen und Handeln
* Eigene Fähigkeiten und Bedürfnisse erkennen und weiterentwickeln
* Handlungsbereitschaft entwickeln und Verantwortung übernehmen
* Ein weltoffenes, gesellschaftlich-politisches Problembewusstsein entwickeln
* Herausforderungen und Problemlagen erkennen, strukturieren und kreative Lösungsstrategien erarbeiten
* Kommunikative und kooperative Kompetenzen sowie eine konstruktive Konfliktkultur entwickeln
* Organisatorische Zusammenhänge begreifen und gestalten

2. Didaktische Leitlinien

* Differenzierung nach den individuellen Möglichkeiten, Ansprüchen und Bedürfnissen der Lernenden innerhalb der Lerngruppe
* Erkenntnisgewinn und Bewusstmachung von Zusammenhängen und Strukturen anhand von Beispielen (exemplarisches Lernen)
* Vermittlung der Fähigkeit selbstständig zu lernen und mit Wissen umzugehen (Lernen lernen, Anwenden lernen, Vermitteln lernen)
* Verbindung von theoretisch-begrifflichem Lernen und Lernen durch konkretes Handeln und Experimentieren (handlungsorientiertes Lernen)
* Anwendung innovativer Formen technologiebasierten Lehrens und Lernens sowioe
Einsatz neuer Technologien und virtueller Lernarrangements im Unterricht

Die durchgängige Verwirklichung dieser didaktischen Leitlinien im gesamten Unterrichtsgeschehen sowie die Nutzung entsprechender schulischer Rahmenbedingungen bilden die Voraussetzung für die sinnvolle Integration von Projekten in den Unterricht.

3. Merkmale von Projektunterricht

Projektunterricht entspricht den allgemeinen Bildungsanliegen der Schule. Die Projektmethode versteht sich als ein Weg zur Erreichung der Bildungsziele. Die angewandten Methoden des Unterrichts bzw. Lernens und die Formen der Unterrichtsorganisation sollen einander konstruktiv ergänzen, bilden jedoch fallweise auch einen sinnvollen methodischen Kontrast zueinander. Dies gibt Schüler/nnen die Gelegenheit zu erkennen, welche Eigenart oder Möglichkeiten der Problemlösung die verschiedenen Methoden bzw. Betrachtungs- und Verfahrensweisen jeweils beinhalten.

Projektunterricht wird als Zusammenwirken möglichst vieler nachstehender Merkmale verstanden:

* Orientierung an den Interessen der Beteiligten

Für die Auswahl des Projektthemas sind die Interessen der Schüler/innen und Lehrer/innen von entscheidender Bedeutung. Die Themenwahl hängt dabei nicht nur vom Inhalt, sondern auch von den vorgesehenen Handlungsformen ab. In vielen Fällen kann sogar die Form der Aktivität (z. B. Herstellen eines Films) Priorität bei der Entscheidung haben und der behandelte Inhalt erst im Laufe der Arbeit „interessant“ werden.

* Selbstorganisation und Selbstverantwortung

Die Ziele des Projekts, Art und Methode des Lernens wie auch die Kriterien der Beurteilung werden gemeinsam festgelegt. Lehrer/innen und Schüler/innen besorgen sich alle notwendigen Informationen und leiten daraus die entsprechende Planung ab. Das Erlernen von Planungsstrategien, der Umgang mit Ressourcen und das Finden von Möglichkeiten, erarbeitetes Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten anderen weiterzugeben, ebenso wie die konstruktiv-kritische Einschätzung der eigenen und der Leistung anderer, sind explizite Lerninhalte und Lernziele.

* Zielgerichtete Planung

Für eine sinnvolle Projektdurchführung ist eine gemeinsame Festlegung von Lern- und Handlungszielen unabdingbar. In gleicher Weise müssen auch die Art der geplanten Tätigkeiten, die Arbeitsformen, in denen gearbeitet werden soll, die zur Verfügung stehende Zeit und die verschiedenen Verantwortlichkeiten besprochen, geplant und vereinbart werden.

* Interdisziplinarität

Im Mittelpunkt von Projektunterricht steht ein Thema, ein Problem, zu dessen Bearbeitung bzw. Lösung die entsprechenden Fachdisziplinen herangezogen werden sollen. Projektunterricht soll mithelfen, „vernetztes Denken“ und ganzheitliche Betrachtungsweisen zu erlernen. Die Aneignung dieser Fähigkeiten wird durch unterschiedliche Problemsichten und interdisziplinäres Herangehen an ein Thema gefördert, kann jedoch auch in einem einzelnen Unterrichtsgegenstand stattfinden.

* Erwerb sozialer Kompetenzen

Durch die gemeinsame Arbeit an einem Thema oder auch durch das Vorhaben, gemeinsam ein bestimmtes Ziel zu erreichen, entsteht die Notwendigkeit, neue Kommunikationsformen zu erproben, um miteinander und voneinander lernen zu können. Kommunikation und Kooperation, Konfliktlösungsstrategien, Koordination zwischen Gruppen, Umgang mit Kritik, Beurteilung und Kontrolle etc. werden dadurch zu Lernfeldern. Soziale und sachliche Ziele stehen gleichberechtigt nebeneinander.

* Wirkung nach außen

Projektunterricht versucht innerschulische und außerschulische Realitäten aufzugreifen. Schülerinnen und Schüler beteiligen sich aktiv an der Gestaltung des gesellschaftlichen Umfelds, auch im Sinne gelebter Partizipation.

* Rolle der Lehrer/innen

Die Aufgaben der Lehrer/innen liegen neben der fachlichen Kompetenz verstärkt in der Hilfestellung bei der Strukturierung von Planungs- und Entscheidungsprozessen und der dazu notwendigen didaktischen und organisatorischen Bedingungen, bei der Vermittlung arbeitsmethodischer Kompetenzen sowie der Bewusstmachung gruppendynamischer Prozesse und der Unterstützung von Reflexionsprozessen.

4. Zentrale Phasen von Projektunterricht

* Projektidee / Themenfindung

Wichtig ist, dass das Interesse aller Beteiligten geweckt werden kann und genügend Zeit zur Verfügung steht, damit sich Lehrer/innen und Schüler/innen gemeinsam auf ein Thema, das sie bearbeiten, oder auf ein Problem, das sie lösen wollen, einigen können.

* Zielformulierung und Planung

Durch die Formulierung von Zielen werden auch die unterschiedlichen Interessen sichtbar, können Unterthemen diskutiert und ein anzustrebendes Ergebnis festgelegt werden. Die vorhandenen Rahmenbedingungen und Ressourcen müssen analysiert werden und in der Planung Berücksichtigung finden, die Verantwortlichkeiten für die einzelnen Teilbereiche müssen festgelegt werden.

* Vorbereitungszeit

Diese Zeit dient der umfassenden Informationsbeschaffung, der Besorgung notwendiger Arbeitsmaterialien, der Planung von Exkursionen, Diskussionen mit Fachleuten, Filmvorführungen u. ä. Im Zuge dieser Vorbereitungsarbeiten können sich organisatorische oder inhaltliche Änderungen am Projektplan als notwendig erweisen.

* Projektdurchführung

In diesem Abschnitt wird die inhaltliche Hauptarbeit geleistet. Die geplanten Vorhaben werden von den Schüler/innen in unterschiedlichen Sozialformen möglichst selbstständig durchgeführt, die Lehrer/innen stehen dabei als koordinierende Berater/innen und Expert/innen und als „Konfliktmanager/innen“ zur Verfügung. Während dieser Zeit ist es besonders wichtig, in (kurzen) Reflexionsphasen („Fixpunkten“) Erfahrungen und Zwischenergebnisse auszutauschen, aufgetretene Probleme zu besprechen, koordinierende Maßnahmen zu setzen und den Verlauf des Projekts und die emotionale Befindlichkeit der Projektmitarbeiter/innen zu überprüfen.

* Projektpräsentation / Projektdokumentation

Unterrichtsprojekte sind durch einen klar erkennbaren Abschluss gekennzeichnet. Dabei haben alle Beteiligten die Gelegenheit, ihre Arbeitsergebnisse einander vorzustellen und wenn möglich einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Entscheidend für die Wahl des Projektabschlusses muss sein, dass die Schüler/innen durch die Präsentation Anerkennung und Kritik ihrer Arbeit erfahren und dass die Ergebnisse des Projekts kommunizierbar werden. Die Dokumentation ist Teil des Projekts und eine wesentliche Grundlage für Präsentation, Öffentlichkeitsarbeit, Reflexion und Evaluation. Sie sollte daher Informationen über alle wichtigen Ergebnisse, Stadien des Arbeitsprozesses und Erfahrungen der Projektmitarbeiter/ innen liefern.

* Projektevaluation

Die Evaluation dient der Überprüfung der Projektergebnisse und der Weiterentwicklung der Qualität künftiger Projekte. Grundlage für die Zielformulierungen in der Planungsphase sind die Fragestellungen: Was wollen wir zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln erreichen?

Prozessbegleitend und am Ende des Projekts werden diese Ziele auf Basis der gesammelten Daten hinsichtlich ihrer Erreichung bzw. Umsetzung systematisch bewertet.

In den Phasen der Projektreflexion werden die Erfahrungen der Beteiligten und die laufenden Prozesse besprochen. Die Projektreflexion ist ein unabdingbares Element der Evaluation. Sie erfolgt grundsätzlich durch die Akteur/innen selbst. Um die Gefahr „blinder Flecken“ in der eigenen Wahrnehmung zu vermeiden, ist es jedoch in manchen Bereichen der Evaluation unerlässlich, auch eine Außensicht einzubeziehen („kritische Freund/innen“, Projektpartner/innen).

5. Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen

* Schulunterrichtsgesetz

§17 (1) des SchUG schreibt unter anderem fest, dass Lehrer/innen den Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes anschaulich und gegenwartsbezogen entsprechend dem Stand der Wissenschaft zu vermitteln haben. Weiters hat die Lehrperson unter Berücksichtigung der Entwicklung der Schüler/innen und durch geeignete Methoden eine gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände anzustreben. Dabei sind die Schüler/innen zur Selbsttätigkeit und zur Mitarbeit in der Gemeinschaft anzuleiten.

* Lehrplanverordnungen
Projektunterricht ist verankert in
• den allgemeinen Bildungszielen,
• den allgemeinen und fachbezogenen didaktischen Grundsätzen,
• den Unterrichtsprinzipien
• den Lehrplanbestimmungen der einzelnen Unterrichtsgegenstände,

6. Organisatorische Maßnahmen

Um den Zielsetzungen von Projektunterricht gerecht zu werden, kann eine vorübergehende Veränderung der üblichen schulischen Organisationsformen erfolgen. Dazu gehören insbesondere die für die Dauer des Projekts erforderliche Veränderung des Stundenplans (§10 SchUG), die Aufhebung des Klassenverbandes, die Mitwirkung außerschulischer Personen und die Verlegung des Unterrichtes an einen Ort außerhalb der Schule. Letztere berührt nicht das in der Schulveranstaltungsverordnung vorgesehene Kontingent an Schulveranstaltungen.

Projektwochen (§13 SchUG - Schulveranstaltungen) und schulbezogene Veranstaltungen (§13a SchUG) können ebenfalls den Projektunterricht ergänzen bzw. auf ihm aufbauen. Die geplanten organisatorischen Belange des Unterrichtsprojekts sind mit der Schulleitung abzustimmen.

Darüber hinaus ist es zweckmäßig, bereits in der Planungsphase neben der Information der Lehrerkolleg/innen und der Schulleitung auch die Zusammenarbeit mit den Eltern (Schulgemeinschaftsausschuss, Elternverein, Klassenforum, Schulforum) und gegebenenfalls mit den Lehrberechtigten (für den Bereich der Berufsschulen) zu suchen.

7. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht der Lehrer/innen wird im Rundschreiben Nr.: 15/2005 -
GZ 10.361/0002-III/3/2005
zusammenfassend dargestellt. Bei einer Verlegung des Projektunterrichts an einen Ort außerhalb der Schule finden die im zitierten Erlass aufgenommenen Grundsätze Anwendung. Unter Beachtung der Aufsichtspflicht - welche unter Umständen ab der 9. Schulstufe entfallen kann - und des Prinzips der Selbsttätigkeit der Schüler/innen ist dafür zu sorgen, dass

* die Schüler/innen zur Projektdurchführung innerhalb eines bestimmten räumlich abgegrenzten Bereichs und innerhalb eines genau festgesetzten Zeitraumes selbsttätig arbeiten,
* die Schüler/innen vor etwaigen besonderen Gefahren gewarnt werden,
* die aufsichtführenden Personen von den Schüler/innen jederzeit erreicht werden können (Festlegung eines Treffpunktes),
* bei der Festlegung des räumlich abgegrenzten Bereichs und des festgesetzten Zeitraumes auf die körperliche und geistige Reife der Schüler/innen und mögliche Gefahren zu achten ist,
* die Schüler/innen im Zuge des selbsttätigen Handelns in der Regel nicht einzeln, sondern zumindest paarweise agieren.

Bei Gewährleistung der Sicherheit für die Schüler/innen und wenn dies für die Aufgaben der Schule zweckmäßig erscheint, kann die Beaufsichtigung der Schüler/innen auch durch andere geeignete Personen (z. B. Erziehungsberechtigte) als durch die Lehrperson erfolgen (§44a SchUG).

8. Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung

Leistungen, die Schüler/innen im Rahmen des Projektunterrichtes erbringen, haben in die Beurteilung einzufließen. Im Projektunterricht sind der Unterrichtsmethode entsprechende Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung anzuwenden (§3 und §4 der Leistungsbeurteilungsverordnung; §§ 18 und 20 SchUG).

Wien, 30. November 2017

Für die Bundesministerin:
SektChef Kurt Nekula, MA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten