Grundsatzerlass Leseerziehung - NeufassungBMB-29.540/0008-I/4a/2017 Sachbearbeiter/in: MinR.in Mag.a Maria Dippelreiter Abteilung I/4a T +43 1 53120-2850 F +43 1 53120-812850 maria.dippelreiter@bmb.gv.at Rundschreiben Nr. 33/2017 (BMBWF) Verteiler: Alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien Rektorate der Pädagogischen Hochschulen Direktionen der Praxisschulen der Pädagogischen Hochschulen Direktionen der Zentrallehranstalten Sachgebiet: Bekanntgabe Grundsatzerlass Leseerziehung Inhalt: Lesekompetenzen Geltung: unbefristet An alle LSR/SSR für Wien Lesekompetenz ist die Voraussetzung für eine adäquate persönliche Entwicklung. Sie ermöglicht die Teilhabe an Politik und Gesellschaft und führt zum mündigen Bürgertum hin. Aufgrund der Dynamik der Veränderungen in der Lesepädagogik und -didaktik, insbesondere hervorgerufen durch die Entwicklung des Österreichischen Leseplans (ORLP) und der Grundkompetenzen sowie von Grundsatzerlässen aus anderen Bereichen ist die Überarbeitung des Grundsatzerlasses zur Leseerziehung erfolgt. Der aktualisierte Erlass wird beiliegend mit der Bitte um Bekanntmachung und Anwendung übermittelt. Mit freundlichen Grüßen Beilage Wien, 12. Dezember 2017 Für die Bundesministerin: SektChef Kurt Nekula, MAZugeordnete/s Sachgebiet/ePädagogische Angelegenheiten