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Richtlinien zur Gestaltung des Schulmanagementkurses - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang gemäß § 26a (3) LDG

Geschäftszahl: 28.493/112-I/A/96

Sachbearbeiterin: Dr. Birgid Reimer
Tel.: 53120-4369

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen
Inhalt: Schulmanagementkurs, SchulleiterInnen - Ziel, Inhalte,Organisation
Geltung: unbefristet

Rundschreiben Nr. 4/1997 (BMBWF)

alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) und Ämter der Landesregierungen

1. Ausgangslage
Gemäß § 26a (2) LDG sind "Ernennungen zu Schulleitern ... zunächst auf einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. In diesem Zeitraum sind bis zu einem Höchstausmaß von zwei Jahren Zeiten der Betrauung mit der Funktion eines Schulleiters einzurechnen."
Laut § 26a (3) LDG ist "Voraussetzung für den Entfall der zeitlichen Begrenzung nach Abs.2 die Bewährung als Schulleiter und die erfolgreiche Teilnahme am Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang."
2. Ziel
Ziel des Lehrganges ist es, die pädagogischen, funktionsbezogenen, sozialen und personalen Kompetenzen von SchulleiterInnen zu fördern und zu entwickeln und damit die Qualität der Bildungseinrichtungen zu steigern.
Trotz eines einheitlichen Aufbaus des Lehrganges für alle SchulleiterInnen sollen spezifische und regionale Ausprägungen und Bedürfnisse berücksichtigt werden.
3. Inhalte
Bei der Gestaltung der Inhalte sollen die spezifischen Managementaufgaben jeweils an schulpädagogisch relevanten Problemstellungen erarbeitet werden (auch unter Berücksichtungung schulartspezifischer Aufgaben). Der Schulleiter bzw.die Schulleiterin soll sowohl auf seine (ihre) Führungsaufgaben als auch auf seine (ihre) pädagogischen und administrativen Aufgaben vorbereitet werden.
Der Lehrgang soll insgesamt 200 - 240 Einheiten umfassen, im allgemeinen sind ca. 2/3 davon als Kursstudium (Grundmodule bzw. Erweiterungsmodule) und ca. 1/3 als Selbststudium zu absolvieren.
3.1. Kursstudium
Das Kursstudium setzt sich aus Grund- und Erweiterungsmodulen zusammen, wobei die Grundmodule insgesamt 90 - 120 Einheiten, die Erweiterungsmodule 30 - 40 Einheiten umfassen sollen.
3.1.1. Grundmodule
· Kommunikation und Führung
+ Führungspsychologische Grundlagen: Führungsstile, Führungsmodelle und ihre personen- und situationsgerechte Umsetzung
+ Grundlagen der Kommunikation und Kooperation anhand von schulischen
Gesprächssituationen: Mitarbeiterbesprechung, Dienstbesprechung, Konferenz, Kritikgespräch, Beratungsgespräch
+ Managementtechniken als Hilfe für die tägliche Leitungsarbeit
· Konfliktmanagement
+ Grundlagen des Konfliktmanagements: Konfliktarten, Konfliktdiagnose,
Konfliktbehandlung
+ Die Rolle des Schulleiters bzw. der Schulleiterin als Mediator/in und Konfliktberater/in
+ Schulrelevante Anwendungsbeispiele zur Konfliktdiagnose und Konfliktbehandlung und ihre professionelle Aufarbeitung
+ Verringerung von Konflikten durch gezielte Schulentwicklung und Schulklimagestaltung
· Schulentwicklung
+ Das individuelle Profil einer Schule aufgrund der speziellen inneren und äußeren Gegebenheit als Leitbild
+ Möglichkeiten, die Selbstgestaltungskraft der jeweiligen Schule für eine innere Erneuerung zu nutzen und zu fördern
+ Konkrete Projekte zur Umsetzung in die jeweilige Schulwirklichkeit der TeilnehmerInnen (Grundlagen des Projektmanagements)
+ Instrumente einer innovativen Schulentwicklung: Betriebsanalyse, Motivation aller beteiligten Personengruppen, Stärkung der Kooperation, kollegiale Lehrerfortbildung
+ Qualitätssicherung: Effektivitätskontrolle, Selbst- und Fremdevaluation
· Unterrichtsbeobachtung: Analyse - Beratung - Beurteilung
+ Analyse von pädagogischen (methodisch - didaktischen) Konzepten
+ Kategorien zur Unterrichtsbeobachtung
+ Beobachtungsmethoden - praktische Übungen
+ Beratungszyklus zur Unterrichtsbeobachtung
+ Beurteilung als kommunikativer Prozeß
+ Rückmelde- und Feedbackverfahren - praktische Übungen
+ Pädagogisches Controlling
3.1.2. Erweiterungsmodule
· ·Schul- und Dienstrecht
· ·Unterrichtsbeobachtung und Lehrerbeurteilung
· ·Administration und Schulverwaltung
· ·Personalentwicklung, Mitarbeitergespräch
· ·Konferenztechnik, effektive Besprechungen
· ·Zeit- und Selbstmanagement
Die Grundmodule sollen in der angeführten Reihenfolge angeboten und besucht werden.
Erweiterungsmodule können auch für eine Vertiefung der Grundmodule herangezogen werden. Es ist auch möglich, Erweiterungsmodule aus dem laufenden Angebot eines Pädagogischen Institutes zu wählen, wobei ein besonderes Schwergewicht auf schulartspezifische schulpädagogische Angelegenheiten gelegt werden sollte.

3.2. Selbststudium
Das Selbststudium kann in folgender Weise absolviert werden:
3.2.1. Literaturstudium:
Das Literaturstudium sollte im Zusammenhang mit dem Seminarbetrieb anhand von Literaturangaben (Vorbereitung und/oder Vertiefung eines Seminars) stehen.

3.2.2. Projektarbeit:
Eine eigenständige, nachvollziehbare Projektarbeit sollte einen konkreten Bezug zur Ausbildung und zur täglichen Arbeit des Leiters bzw. der Leiterin an seiner (ihrer) Schule haben.
Möglichkeiten: Führung eines seminarbegleitenden Tagebuches; Darstellung eines Schulentwicklungsprojektes; Projekte im schulautonomen Bereich; Dokumentation von schulspezifischen Aktivitäten wie Schulpartnerschaft, Integration neuer LehrerInnen, gelebte Konferenztechnik, und ähnliches.
Im Sinne von selbstverantwortetem Lernen soll anstelle einer Beurteilung eine Präsentation vor der gesamten Lehrgangsgruppe erfolgen mit dem Ziel einer Selbstevaluation und Steuerung durch die Gruppe. Die Arbeitsbelastung des Leiters bzw. der Leiterin an der Schule ist entsprechend zu berücksichtigen.
3.2.3. Schulleiterrelevante Fortbildungsangebote aus dem laufenden Fortbildungsangebot

4. Seminarorganisation
4.1. Veranstalter

Für die Planung, Ausschreibung und Durchführung der Lehrgänge sowie die Qualitätssicherung sind die Pädagogischen Institute verantwortlich. Die Institute haben ein den Richtlinien entsprechendes Angebot sicherzustellen. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben muß jeder Teilnehmer bzw. jede Teilnehmerin die Möglichkeit zur Absolvierung des Lehrganges haben.
Die Seminare können bundesländer- und schulartenübergreifend organisiert werden.
4.2. Zeitplan
Die reguläre Ausbildungsdauer beträgt 4 Semester (ohne Berücksichtigung allfälliger Anrechnungen).
Die Ausbildung ist so zu organisieren, daß möglichst keine Vertretungskosten entstehen.
4.3. Gruppengröße
Die Gruppengröße ist abhängig von Inhalt und Vermittlungsart des jeweiligen Moduls und liegt in der Regel zwischen 12 und 25 Teilnehmern.
Bei der Festlegung der Relation zwischen Ausbildnern und Schulleitern bzw. Schulleiterinnen ist auf das jeweilige Ausbildungsziel Bedacht zu nehmen.
5. Kriterien für erfolgreiche Teilnahme
Die verpflichtend vorgeschriebenen Grund- und Erweiterungsmodule sind in vollem Umfang zu besuchen. Im Verhinderungsfall entscheidet das Pädagogische Institut, ob das Ausmaß der Teilnahme den erfolgreichen Besuch erwarten läßt bzw. ob ein Modul nachgeholt werden muß.
Allfällige Arbeitsaufträge während und zwischen den Seminaren sollen erfüllt werden.
Das Selbststudium soll im vorgesehenen Ausmaß absolviert werden.
6. Anrechenbarkeit
Über die Anrechenbarkeit von bei anderen Institutionen absolvierten Kursen entscheidet der . Landesschulrat (Stadtschulrat für Wien) bzw. die zuständige Dienstbehörde.
7. Zertifikat; Teilnahmebestätigung
Nach Erfüllung der Kriterien ist dem Lehrgangsteilnehmer bzw. der Lehrgangsteilnehmerin
vom Pädagogischen Institut die erfolgreiche Teilnahme in Form eines Zertifikates oder einer
Teilnahmebestätigung zu bescheinigen.
Wien, 20. Dezember 1996
Für die Bundesministerin:
Dr. Gruber
F.d.R.d.A.:

SCHULMANAGEMENTKURS -BERUFSBEGLEITENDER WEITERBILDUNGSLEHRGANG GEMÄSS § 26a (3)

Herr/Frau ................

hat den Schulmanagementkurs - Berufsbegleitender Weiterbildungslehrgang gemäß den Richtlinien des BMUK

GZ 28.493/112 - I/A/96

vom 6.12.1996 erfolgreich besucht.

Folgende Ausbildungsmodule wurden absolviert:

Datum

Unterschrift des PI - Abteilungsleiters / APS

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen