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Ausser Kraft getreten

Bundesfinanzgesetz 2019, Durchführung für den Bereich der Untergliederung 30

BMBWF-14.300/0008-Präs/2/2018
BMBWF - Präs/2 (Koordination Budgetangelegenheiten Bildung (UG 30))
MinR Franz Friedrich
Leiter Präs/2

T +43 1 53120-4611

Rundschreiben Nr. 2/2019 (BMBWF)

Verteiler: VII-N
Sachgebiet: Budget- und Rechnungswesen
Inhalt: Bundesfinanzgesetz 2019, Durchführung im Budgetvollzug der UG 30
Geltung: Finanzjahr 2019

In der Beilage wird die Note BMF-110701/0012-II/1/2018 des Bundesministeriums für Finanzen vom 20. Dezember 2018 betreffend die Durchführungsbestimmungen zum Bundesfinanzgesetz 2019 zur Kenntnis gebracht.

Die aus diesen Durchführungsbestimmungen (in der Folge: DFB zum BFG 2019) ersichtlichen formellen und materiellen Regelungen für den Budgetvollzug der Untergliederung 30 werden hiermit bis auf weiteres für den gesamten Bereich des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (Zentralleitung und die ihr nachgeordneten Dienststellen) in Kraft gesetzt.

Sie besitzen subsidiäre Geltung, sofern und soweit im vorliegenden Rundschreiben Nr. 2/2019 sowie in dem diesem Rundschreiben beiliegenden „Handbuch Budgetvollzug 2019 (Untergliederung 30)“ nicht ergänzende bzw. präzisierende Regelungen getroffen werden.

Die aus dem beiliegenden „Handbuch Budgetvollzug 2019 (Untergliederung 30)“ ersichtlichen Bestimmungen und Regelungen sind im Budgetvollzug der Untergliederung 30 wie folgt integrierender Bestandteil der Haushaltsführung sämtlicher Dienststellen des Bildungsressorts:

Abschnitt A des Handbuches trifft die DFB zum BFG 2019 ergänzende sowie den Budgetvollzug 2019 begleitende Regelungen für den gesamten Ressortbereich (Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und alle ihr nachgeordneten Dienststellen).

Die aus dem Abschnitt B des Handbuches zu ersehenden Regelungen betreffen ausschließlich den Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Das vorliegende Rundschreiben Nr. 2/2019 tritt mit Ende des Finanzjahres 2019 außer Kraft und ist danach bis zum Inkrafttreten eines BMBWF-Rundschreibens betreffend die Durchführung des Bundesfinanzgesetzes 2020 sinngemäß anzuwenden.

Wien, 8. Jänner 2019

Für den Bundesminister:
Mag. Martin Netzer, MBA

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Budget- und Rechnungswesen