Personalinformationssystem des Bundes (PIS); Datenerfassung - ergänzende MitteilungenGZ 466/37-III/C/96 Sachbearteiter.: Dr. Zimmermann Tel. 0222/531 20 - 3245 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Personalinformationssystem des Bundes (PIS); Datenerfassung - ergänzende Mitteilungen Geltung: Unbefristet Rundschreiben Nr. 56/1996 (BMBWF) An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Auf Grund von eingetretenen Änderungen in der PIS-Applikation wird das RS Nr. 38/1996, GZ 466/23-III/C/96 vom 1.7.1996, hinsichtlich des Abschnittes B neu gefaßt (Ergänzung bzw. Änderung in Kursivschrift): "B. Dienstrechtliche Daten: Alle dienstrechlichen Daten sind, soweit sie im PIS-Verfahren bereits zur Verfügung stehen, unbedingt zu erfassen. Zu folgenden Daten wird im einzelnen bemerkt: 1. "Ersatzkrafthinweis" Die Daten der Ersatzkräfte sind laufend zu erfassen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Im Feld "Prozentausmaß" ist anzugeben, mit welchem prozentuellen Anteil die Planstelle durch die Ersatzkraft besetzt wird. Werden zum Beispiel für einen vollbeschäftigten Bediensteten zwei teilbeschäftigte Ersatzkräfte aufgenommen, so ist bei jeder Ersatzkraft 50 % einzutragen. Wird für eine halbbeschäftigte Bedienstete eine halbbeschäftigte Ersatzkraft aufgenommen, sind ebenfalls 50 % einzutragen. Zu Lasten einer freien Planstelle können höchstens drei Ersatzkräfte aufgenommen werden. 2. "Zusatzhinweis zum Status des DVH" Bei der Aufnahme von Bediensteten gem. Unterabschnitt E (Aufnahmeverfahren mit Überprüfung im Dienstverhältnis) des Ausschreibungsgesetzes 1989 ist während der ersten drei Monate der Probeverwendung die Eintragung "probeweise Verwendung" (Code R) vorzunehmen. Nach Abschluß der probeweisen Verwendung ist die entsprechende Änderung durchzuführen. Für Beamte, die sich in der Ausbildungsphase gem. § 138 BDG 1979 befinden, ist während dieses Zeitraumes der Code "A" einzugeben. Nach Abschluß der Ausbildungsphase ist die entsprechende Änderung durchzuführen." Um Kenntnisnahme und Beachtung wird ersucht. Wien, 24. September 1996 Für die Bundesministerin: Dr. Liebsch F.d.R.d.A.:DownloadsRundschreiben Nr. 56/1996Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 57/1996 GZ 722/68-III/14/96 Besteuerung des Sachbezuges "Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kfz-Abstell- oder Garagenplatzes" Nr. 51/1996 GZ 466/36-III/C/96 Kinderzulage - Neuregelung Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen