Richtlinien im Zusammenhang mit der Neuregelung des Dienst- und Besoldungsrechtes, Neuregelung mit 1. Juni 1996 Ergänzende MitteilungGZ 466/26-III/C/96 Sachbearbeiter: MR Dr . Zimmermann Tel. 53120/3245 Rundschreiben Nr. 41/1996 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Erweiterung der generellen Ermächtigung zur Einrechnung von Zeiten in das prov. Dienstverhältnis und in die Ausbildungsphase Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3 und 4 und § 138 BDG Stellung: Unbefristet An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Aus gegebenem Anlaß wird zum Rundschreiben Nr. 36/1996, GZ 466/18- III/C/96 vom 1.7.1996, betreffend Richtlinien im Zusammenhang mit der Neuregelung des Dienst- und Besoldungsrechtes - Neuregelung mit 1. Juni 1996, nach Rücksprache mit dem Bundeskanzleramt ergänzend mitgeteilt, daß die generelle Zustimmung des Bundeskanzleramtes zur Einrechnung von Beschäftigungszeiten in das provisorische Dienstverhältnis nach § 11 Abs. 3 und 4 BDG 1979 nicht nur in den Fällen des Abschnittes I Pkt. 1.3., sondern auch bei Pkt. 1.1. und 1.2. des obzitierten Rundschreibens voraussetzt, daß jene Zeiten in Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 18. Juli 1996 Für die Bundesministerin: Dr . LiebschDownloadsRundschreiben Nr. 41/1996Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 51/1996 GZ 466/36-III/C/96 Kinderzulage - Neuregelung Nr. 40/1996 GZ 466/27-III/C/96 Stellenplan - Allgemeine Angelegenheiten; Maßnahmen für eine beschränkte Aufnahme in den Bundesdienst Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern.SiteimproveDie Website benutzt Siteimprove Analytics, einen Webanalysedienst, der von Siteimprove zur Verfügung gestellt wird, zur Web-Analyse. Die Analyse-Dienste verwenden Cookies, die eine statistische Analyse der Nutzung der Website ermöglichen. Dazu werden die Nutzungsinformationen gesendet. Siteimprove speichert und verarbeitet die Informationen, die durch die Cookies über die Website-Nutzung der Besucher erstellt wird, auf Servern in Dänemark.Übernehmen