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Richtlinien im Zusammenhang mit der Neuregelung des Dienst- und Besoldungsrechtes, Neuregelung mit 1. Juni 1996 Ergänzende Mitteilung

GZ 466/26-III/C/96
Sachbearbeiter: MR Dr . Zimmermann
Tel. 53120/3245

Rundschreiben Nr. 41/1996 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: Erweiterung der generellen Ermächtigung zur Einrechnung von Zeiten in das prov. Dienstverhältnis und in die Ausbildungsphase
Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3 und 4 und § 138 BDG
Stellung: Unbefristet

An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien)

Aus gegebenem Anlaß wird zum Rundschreiben Nr. 36/1996, GZ 466/18- III/C/96 vom 1.7.1996, betreffend Richtlinien im Zusammenhang mit der Neuregelung des Dienst- und Besoldungsrechtes - Neuregelung mit

1. Juni 1996, nach Rücksprache mit dem Bundeskanzleramt ergänzend mitgeteilt, daß die generelle Zustimmung des Bundeskanzleramtes zur Einrechnung von Beschäftigungszeiten in das provisorische Dienstverhältnis nach § 11 Abs. 3 und 4 BDG 1979 nicht nur in den Fällen des Abschnittes I Pkt. 1.3., sondern auch bei Pkt. 1.1. und 1.2. des obzitierten Rundschreibens voraussetzt, daß jene Zeiten in Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind.

Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer.

Wien, 18. Juli 1996

Für die Bundesministerin:
Dr . Liebsch

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen