Richtlinien im Zusammenhang mit der Neuregelung des Dienst- und Besoldungsrechtes, Neuregelung mit 1. Juni 1996 Ergänzende MitteilungGZ 466/26-III/C/96 Sachbearbeiter: MR Dr . Zimmermann Tel. 53120/3245 Rundschreiben Nr. 41/1996 (BMBWF) Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Erweiterung der generellen Ermächtigung zur Einrechnung von Zeiten in das prov. Dienstverhältnis und in die Ausbildungsphase Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 3 und 4 und § 138 BDG Stellung: Unbefristet An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Aus gegebenem Anlaß wird zum Rundschreiben Nr. 36/1996, GZ 466/18- III/C/96 vom 1.7.1996, betreffend Richtlinien im Zusammenhang mit der Neuregelung des Dienst- und Besoldungsrechtes - Neuregelung mit 1. Juni 1996, nach Rücksprache mit dem Bundeskanzleramt ergänzend mitgeteilt, daß die generelle Zustimmung des Bundeskanzleramtes zur Einrechnung von Beschäftigungszeiten in das provisorische Dienstverhältnis nach § 11 Abs. 3 und 4 BDG 1979 nicht nur in den Fällen des Abschnittes I Pkt. 1.3., sondern auch bei Pkt. 1.1. und 1.2. des obzitierten Rundschreibens voraussetzt, daß jene Zeiten in Vollbeschäftigung zurückgelegt worden sind. Dieses Rundschreiben gilt auch für Bundeslehrer. Wien, 18. Juli 1996 Für die Bundesministerin: Dr . LiebschDownloadsRundschreiben Nr. 41/1996Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen