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Ausser Kraft getreten

LehrerInnen für den gewerblichen Fachunterricht; Verwendungsbereich an den Lehranstalten für Humanberufe

Außer Kraft getreten

GZ 21.474/309-24/95
Mag. Eva Schönauer-Janeschitz
Telefon: 531 20-4495
Telefax: 531 20-4130

Rundschreiben Nr. 35/1996 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen
Inhalt: LehrerInnen für den gewerblichen Fachunterricht
Verwendungsbereich an den Lehranstalten für Humanberufe
Geltung: unbefristet

Alle Landesschulräte/Stadtschulrat für Wien

Der Vorgängererlaß Zl. 21.465/5-24/84 vom 7. September 1984 ist formal außer Kraft getreten. Außerdem wurden mittlerweile die von ihm berührten Lehrpläne geändert, sodaß aus inhaltlichen Gründen eine Aktualisierung erforderlich wurde.

Der gewerbliche Fachunterricht an den Lehranstalten für Tourismus und an den Lehranstalten für Mode und Bekleidungstechnik (theoretische und praktische Unterrichtsgegenstände) wird zum Teil von LehrerInnen mit Hochschulabschluß erteilt, zum Teil von AbsolventInnen der Berufspädagogischen Akademien. Der Unterricht in den Ausbildungsschwerpunkten und der Fachunterricht an den oben genannten Schulen umfaßt auch Gegenstände, die sowohl fachlich- theoretische als auch fachlich-praktische Inhalte umfassen, wodurch eine genaue Zuordnung der LehrerInnen nach ihrer Ausbildung vielfach nicht möglich ist. Dies betrifft teilweise auch den bekleidungsgewerblichen Unterricht an den Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe und an Lehranstalten für Sozialberufe.

Folgende Aufstellung dient der Vermeidung möglicher Unklarheiten bei der Verwendung von LehrerInnen des gewerblichen Fachunterrichts. Sie gibt an, für welche fachlichen Unterrichtsgegenstände LehrerInnen der Verwendungsgruppe L1 (Il/l1) bzw. der Verwendungsgruppe L2 (Il/l2), Fachgruppe A bzw. Fachgruppe B, die Lehrbefähigung unmittelbar aufgrund ihres Lehramtsprüfungszeugnisses besitzen.

Verwendungsgruppen L1 L2
Fachgruppe A → B

Höhere Lehranstalt für Tourismus

Tourismusgeographie x
Verkehr und Reisebüro x
Tourismus und Marketing x
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre x
Teilbereich "Gastgewerbliche Betriebslehre x
Ernährung x1) x x *)
Küchenführung und -organisation x x
Restaurant x x
Getränke x x
Betriebspraktikum x
Ausbildungsschwerpunkte 2)

Hotelfachschule

Tourismusgeographie x
Verkehr und Reisebüro x
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre x
Teilbereich "Gastgewerbliche Betriebslehre" x
Ernährung x1) x x *)
Küchenführung und -organisation x x
Restaurant x x
Getränke x x
Betriebspraktikum x
Ausbildungsschwerpunkte 2)

Fremdenverkehrskolleg (VO BGBl. Nr. 109/1984 vom 9.3.1984)

Fremdenverkehrslehre x
Technologie der Fremdenverkehrsbetriebe x x
Betriebswirtschaftslehre des Reisebüros x
Betriebswirtschaftslehre und gastgewerbliche Betriebslehre x
Teilbereich "Gastgewerbliche Betriebslehre" x
Verkehrswirtschaftslehre x
Angewandte Betriebslehre x x
Ernährungslehre x1) x x
Küchenwirtschaft x x
Servierkunde x x
Getränkekunde x x
Betriebspraktikum x
Betriebspraktikum Küchenwirtschaft, Restaurant und Beherbergungswesen x Pflicht- u. Freig.
Raumordnung und Umweltschutz x Pflicht- u. Freig.
Rhetorik- und Kommunikationstechniken x x x Pflicht- u. Freig.
Psychologie der Gästebetreuung x Freigegenstand

Kolleg für Tourismus und Freizeitwirtschaft (Schulversuch)

Tourismus und Marketing x
Verkehr und Reisebüro x
Food und Beverage x x
Betriebspraktikum x
Ausbildungsschwerpunkte: 2)

Tourismusfachschule

Tourismusgeographie x
Tourismus und Marketing x
Verkehr und Reisebüro x
Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft x
Küchenführung und -organisation x x
Restaurant x x
Betriebswirtschaftliche Übungen und touristisches Projektmanagement x

Aufbaulehrgang für Tourismus

Tourismusgeographie x
Tourismus und Marketing x
Verkehr und Reisebüro x
Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre x
Teilbereich "Gastgewerbliche Betriebslehre" x
Ernährung x1) x x *)
Küchenführung und -organisation x x
Getränke x x
Restaurant x x
Betriebspraktikum x
Ausbildungsschwerpunkte: 2)

Vorbereitungslehrgang für Tourismus

Betriebswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre x

Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik (inkl. Sonderform für Hörbehinderte)

Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation x x
Textiltechnologie x x
Entwurf- und Modezeichnen x x3) x3)
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD x x
Technologie der Bekleidungsmaschinen x x
Werkstätte und Fertigungstechnik x
Ausbildungsschwerpunkte 2)

Höhere Lehranstalt für künstlerische Gestaltung

Kunstgeschichte x
Darstellung und Form x
Entwurf- und Fertigungstechnik x x
Ausbildungsschwerpunkte 2)

Kolleg für Mode und Bekleidungstechnik

Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation x x
Textiltechnologie x x
Entwurf- und Modezeichnen x x3) x3)
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD x x
Technologie der Bekleidungsmaschinen x x
Werkstätte und Fertigungstechnik x
Ausbildungsschwerpunkte 2)

Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik

Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation x x
Textiltechnologie x x
Entwurf- und Modezeichnen x x3) x3)
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD x x
Werkstätte und Fertigungstechnik x
Ausbildungsschwerpunkte 2)

Meisterklasse für Damenkleidermacher, Meisterklasse für Herrenkleidermacher

Gesundheitslehre und Arbeitshygiene x x
Entwurf- und Modezeichnen x x3) x3)
Schnittzeichnen und Modellarbeit x x
Werkstätte einschließlich Fachkunde x
Materialienkunde und Textilchemie x x

Speziallehrgang für Direktricen

Kostenrechnung und Unternehmensführung x
Auftragsbearbeitung x x
Modemarketing und -präsentation x x
Modegraphik x x3) x3)
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung x x
Technologie der Bekleidungsmaschinen x x
Werkstätte und Fertigungstechnik x

Speziallehrgang für Textilrestauratoren

Museumskunde und Denkmalpflege x
Kunstgeschichte und Stilkunde x
Volks- und Völkerkunde x
Geschichte des textilen Kunstgewerbes und der Mode x
Technologie der Textilrestaurierung: a) Kunststicken, b) Weben und Wirken, c) Handspitze, d) Reinigen, e) Färben, f) Faserbestimmung, g) Restaurierung und Konservierung x
Restaurierpraktikum x
Methoden der Dokumentation x x
Dokumentationsfotografie x x

Speziallehrgang für Bühnenkostüm

Kostümentwurf x x3) x3)
Kostümschnitt mit CAD x x
Geschichte des Theaters u. des Bühnenkostüms x
Geschichte der Mode x
Werkstofflehre und Kostümmaterialien x x
Werkstätte für Bühnenkostüm und Fertigungstechnik x

Speziallehrgang für Trachtenschneiderei

Werkstätte und Fertigungstechnik x
Trachtenkunde x x
Trachtenzeichnen x x3) x3)
Schnittzeichnen x x

Höhere Lehranstalt und Fachschule für wirtschaftliche Berufe

Kreatives Gestalten x x
Ausbildungsschwerpunkt x x

Hauswirtschaftsschule, Haushaltungsschule

Textilverarbeitung x x

Fachschulen für Sozialberufe (dreijährige Fachschule für Sozialberufe, Fachschule für soziale Betreuung, Fachschule für Familienhilfe, zweijährige Schule für Sozialdienste, Schulversuche, usw.):

LehrerInnen der Verwendungsgruppe L2 in den Unterrichtsgegenständen des Bereiches Textilverarbeitung und Werkunterricht.

1) Absolventen des Studienzweiges "Haushalts- und Ernährungs- wissenschaften (Lehramt für höhere Schulen)", sofern sie nach Ablegung der Lehramtsprüfung die gemäß Anlage 1 Z 23.1 Abs.2 lit.a des Beamten-Dienstrechtsgesetzes für Lehrer der fachlich- theoretischen Unterrichtsgegenstände an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen erforderliche Berufspraxis absolviert haben.

2) LehrerInnen der Verwendungsgruppe L2 in den einschlägigen fachtheoretischen und fachpraktischen Bereichen der Ausbildungsschwerpunkte.

3) Für den Unterrichtsgegenstand "Entwurf- und Modezeichnen" sind LehrerInnen der Verwendungsgruppe L2 erst nach Ablegung der Erweiterungsprüfung gemäß Lehrplan der Berufspädagogischen Akademie i.d.g.F. lehrberechtigt.

*) Es handelt sich um einen Gegenstand aus dem Bereich des hauswirtschaftlichen Fachunterrichts i.S. des BDG.

LehrerInnen, die über eine Lehramtsausbildung im ernährungswirtschaftlichen und haushaltsökonomischen Fachunterricht verfügen, sind auch hinsichtlich der anderen fachlichen Unterrichtsgegenstände LehrerInnen der Fachgruppe A gleichgestellt, sofern sie über die notwendige zweijährige Praxis verfügen und die entsprechende Ergänzungsprüfung an der BPA erfolgreich absolviert haben (Erlaß Zl. 10.150/14-33/95).

Für in der Tabelle nicht erfaßte auslaufende Schulformen ist die bisherige Anstellungs- bzw. Beschäftigungspraxis beizubehalten.

Sowohl die Berufspädagogischen Akademien als auch die Pädagogischen Institute bieten Lehrgänge für verschiedene Teilbereiche des gewerblichen Fachunterrichts an, die die Aktualisierung des Unterrichts zum Ziel haben. Die Absolvierung solcher Lehrgänge (zB für bestimmte Ausbildungsschwerpunkte) führt nicht zur Erweiterung der formalen Lehramtsqualifikation; da hier jedoch Lehrinhalte vermittelt werden, die für einen lehrplangerechten Unterricht unbedingt erforderlich sind, wird der Besuch dieser Veranstaltungen den LehrerInnen der betreffenden Unterrichtsgegenstände dringend empfohlen. Im Zweifelsfall werden BewerberInnen, die den Abschluß solcher Lehrgänge nachweisen, bei der Anstellung vorgezogen.

Wien, 1. August 1996

Für die Bundesministerin:
Bernhard

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten, Personalwesen