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Regelung der Kurse an Akademien für Sozialarbeit

GZ 21.471/6-24/96
Rat Mag. Gerhard Orth
Telefon: 531 20-4493
Telefax: 531 20-4130

Rundschreiben Nr. 19/1996 (BMBWF)

Verteiler: VII
Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten
Inhalt: Regelung der Kurse an Akademien für Sozialarbeit
Geltung: unbefristet

Alle Landesschulräte
Stadtschulrat für Wien

  • Für die Durchführung von Kursen an Akademien für Sozialarbeit gemäß § 80 Abs . 3 Schulorganisationsgesetz (i.d.g.F.) erfolgt folgende Regelung in Ergänzung zu den Bestimmungen der Studienordnung (21.471/10-24/94) und im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen:
  • Das mögliche Gesamtausmaß der Kurse an einer Akademie für Sozialarbeit ist mit 900 Stunden pro Studienjahr begrenzt.
  • Für die Unterrichtserteilung in Kursen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Unterrichtserteilung gemäß dem geltenden Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit.
  • Alle Lehrinhalte sind der Lehrverpflichtungsgruppe III zugeordnet und werden auch entsprechend abgegolten.
  • Kurse, die an privaten Akademien für Sozialarbeit geführt werden, bedürfen hinsichtlich einer allfälligen Subventionierung gesonderter Vereinbarungen mit dem Bund.
  • Über die Nebenleistung zur Fortbildungskoordination wird eine gesonderte Erledigung ergehen, sobald die laufenden Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen abgeschlossen sind.

Wien, 11. Juni 1996

Für die Bundesministerin:
i.V. Schönauer-Janeschitz

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Pädagogische Angelegenheiten