Regelung der Kurse an Akademien für SozialarbeitGZ 21.471/6-24/96 Rat Mag. Gerhard Orth Telefon: 531 20-4493 Telefax: 531 20-4130 Rundschreiben Nr. 19/1996 (BMBWF) Verteiler: VII Sachgebiet: Pädagogische Angelegenheiten Inhalt: Regelung der Kurse an Akademien für Sozialarbeit Geltung: unbefristet Alle Landesschulräte Stadtschulrat für Wien Für die Durchführung von Kursen an Akademien für Sozialarbeit gemäß § 80 Abs . 3 Schulorganisationsgesetz (i.d.g.F.) erfolgt folgende Regelung in Ergänzung zu den Bestimmungen der Studienordnung (21.471/10-24/94) und im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen: Das mögliche Gesamtausmaß der Kurse an einer Akademie für Sozialarbeit ist mit 900 Stunden pro Studienjahr begrenzt. Für die Unterrichtserteilung in Kursen gelten die gleichen Bedingungen wie für die Unterrichtserteilung gemäß dem geltenden Lehrplan der Akademie für Sozialarbeit. Alle Lehrinhalte sind der Lehrverpflichtungsgruppe III zugeordnet und werden auch entsprechend abgegolten. Kurse, die an privaten Akademien für Sozialarbeit geführt werden, bedürfen hinsichtlich einer allfälligen Subventionierung gesonderter Vereinbarungen mit dem Bund. Über die Nebenleistung zur Fortbildungskoordination wird eine gesonderte Erledigung ergehen, sobald die laufenden Verhandlungen mit dem Bundesministerium für Finanzen abgeschlossen sind. Wien, 11. Juni 1996 Für die Bundesministerin: i.V. Schönauer-JaneschitzDownloadsRundschreiben Nr. 19/1996Zugeordnete/s Sachgebiet/ePädagogische Angelegenheiten