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Ausser Kraft getreten

Weiterbesuch der Schule in einem freiwilligen 10. Schuljahr (§ 19 Schulpflichtgesetz)

Außer Kraft getreten (§ 19 Schulpflichtgesetz ist am 31.5.2013 außer Kraft getreten)

Zl. 12.661/21-III/4/95
Sachbearbeiterin: Mag. Andrea Götz
Tel.: 53120-2365

Rundschreiben Nr. 3/1996 (BMBWF)

Verteiler: VII/2
Sachgebiet: Schulrecht
Inhalt: Schulpflicht, freiwilligen Weiterbesuch 10. Schuljahr
Geltung: unbefristet
Rechtsgrundlage: § 19 Schulpflichtgesetz
angesprochene Personen: Schulleiter an allgemeinbildenden Pflichtschulen

An alle Landesschulräte
Stadtschulrat für Wien

Aufgrund wiederholter Anfragen weist das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten darauf hin, daß § 19 Schulpflichtgesetz (Weiterbesuch der Schule in einem freiwilligen 10. Schuljahr) auch auf Schüler/innen angewendet werden kann, die eine neunjährige Schulpflicht im Ausland absolviert haben. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten ersucht, die betroffenen Schulen davon in Kenntnis zu setzen.

Eine Abschrift dieses Erlasses ergeht an die Schulberatungs- stellen für Ausländer/innen bei den Landesschulräten sowie an die Koordinator/inn/en für interkulturelles Lernen an den Pädagogischen Instituten.

Wien, 29. Dezember 1995

Für die Bundesministerin:
Jisa

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Schulrecht