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Europäischer Wirtschaftsraum, Europäische Union; Familienleistungen/Familienbeihilfe; Verwendung des Vordruckes E 402 samt Anlage

Zl. 16.803/25-III/4/95
Sachbearbeiter: Dr. Peter Rumpler
Tel.: 53120-2366

Rundschreiben Nr. 85/1995 (BMBWF)

Verteiler: VII/1; N
Sachgebiet: Familienleistungen/Familienbeihilfen
Inhalt: Europäischer Wirtschaftsraum, Europäische Union; Familienleistungen/Familienbeihilfen; Verwendung des Vordruckes E 402 samt Anlage – Schulbescheinigung
Geltungsdauer: unbefristet
Rechtsgrundlage: Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern; Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72; Beschluß Nr. 155 vom 6. Juli 1994 der Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer

An alle Landesschulräte
(Stadtschulrat für Wien)
Zentrallehranstalten
Pädagogischen Akademien
und Berufspädagogischen Akademien

Auf Ersuchen des Bundesministeriums für Jugend und Familie teilt das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten mit:

Ab 1. Jänner 1994 sind im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der Sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer, Selbständige und deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern und die diesbezügliche Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 anzuwenden, die auch Bestimmungen über Familienleistungen/Familienbeihilfen enthalten. Sie gelten auch im Bereich der Europäischen Union (EU), der Österreich seit 1. Jänner 1995 angehört.

Eine Grundsatzregelung der genannten Verordnung ist, daß ein Arbeitnehmer/Selbständiger im Beschäftigungsland einen Anspruch auf Familienleistungen/Familienbeihilfen auch für Kinder hat, die in einem anderen EWR/EU-Staat wohnen.

Nach Art. 2 Abs. 1 der Durchführungsverordnung (EWG) Nr. 574/72 legt die Verwaltungskommission der Europäischen Gemeinschaften für die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (im folgenden Verwaltungskommission) Muster für Bescheinigungen, Anträge und sonstige Unterlagen fest, die zur Anwendung der Verordnungen erforderlich sind.

Mit Beschluß Nr. 155 vom 6. Juli 1994 der Verwaltungskommission wurden die Formulare der Serie "E 400" betreffend die Gewährung von Familienleistungen im EWR/in der EU neu festgelegt. Sie sind in allen Amtssprachen des EWR/der EU wortident. Der Beschluß wurde am 5. September 1995 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht und ist daher am 1. Oktober 1995 in Kraft getreten.

Der Vordruck E 402 aus dieser Serie dient der Bescheinigung einer allfälligen Schul- oder Hochschulausbildung.

Von der Schule ist der Punkt B (Felder 4-6) dieses Vordruckes, "Bescheinigung", auszufüllen. Auf die Hinweise auf Seite 3 dieses Vordruckes, insbesondere auf die Fußnoten 6 bis 9, wird hingewiesen.

In der Anlage sind beigelegt:

  • die Kopie des Vordruckes E 402,
  • ein Auszug der maßgeblichen Regelung der genannten Verordnung und
  • die Kopie des angeführten Beschlusses der Verwaltungskommission.

Wien, 12. Dezember 1995

Für die Bundesministerin:
Jisa

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Sonstige Rechtsangelegenheiten