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Ausser Kraft getreten

Tag der Menschenrechte (10. Dezember); UN-Dekade zur Menschenrechtserziehung 1995-2004

Mit Ende der UN-Dekade zur Menschenrechtserziehung außer Kraft getreten.

GZ 33.466/460-V/4a/95
Sachbearbeiterin: Mag. Sigrid Steininger
Telefon: 0222/53120-2541
Telefax: 0222/53120-2599

Rundschreiben Nr. 79/1995 (BMBWF)

Verteiler: VII, N
Sachgebiet: Unterrichtsprinzipien
Inhalt: Politische Bildung; Menschenrechtserziehung
Geltung: unbefristet

An
die Landesschulräte
den Stadtschulrat für Wien
die Zentrallehranstalten
die Pädagogischen und Berufspädagogischen Akademien
die Pädagogischen Institute

Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten fordert aus Anlaß des Tages der Menschenrechte alle österreichischen Schulen auf, sich aktiv an der UN-Dekade für Menschenrechtserziehung zu beteiligen. Die UN-Dekade für Menschenrechtserziehung - beginnend mit dem 1. Jänner 1995 - wurde von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 23. Dezember 1994 ausgerufen und hat das Ziel, auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene die Menschenrechtserziehung zu stärken und Maßnahmen deren Verwirklichung zu setzen.

Die Information der Schülerinnen und Schüler über die Menschenrechte und Grundrechte sowie deren Bedeutung für die Demokratie ist wesentlicher Bestandteil der Politischen Bildung. Junge Menschen sollen über die Menschenrechte informiert, auf die täglichen Menschenrechtsverletzungen überall auf der Welt aufmerksam gemacht und bestärkt werden, für die Verwirklichung der Menschenrechte einzutreten. Dieser Erziehungsauftrag richtet sich an die LehrerInnen und Lehrer aller Schulstufen und Gegenstände; im Sinne des Unterrichtsprinzips Politische Bildung ist das Zusammenwirken von Lehrerinnen und Lehrern verschiedenster Unterrichtsgegenstände anzustreben.

Für die konkrete Umsetzung der Menschenrechtserziehung in den Schulen weist das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf beiliegende Empfehlung No. R (85) 7 des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten "Über das Lehren und Lernen der Menschenrechte in der Schule" hin. Demnach ist Menschenrechtserziehung ein Teil der sozialen und politischen Bildung und beinhaltet interkulturelles und internationales Verständnis.

Zur Entwicklung einer entsprechenden Methodik und Didaktik für die Umsetzung der Menschenrechtserziehung werden die Landesschulräte und der Stadtschulrat für Wien ersucht, im Rahmen der Pädagogischen Institute einschlägige Fortbildungsmaßnahmen anzubieten und die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zu ermöglichen.

Beilagen:
Europarat: Empfehlung R (85) 7
Informationsblatt "Menschenrechte - Literaturhinweise, Kontaktadressen"

Wien, 1. Dezember 1995

Die Bundesministerin:
Gehrer

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Unterrichtsprinzipien