Mittlere und höhere Schulen des Bundes. Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für Neueinrichtungen - Spielhalle (22x44m) - Bewegliche TurngeräteGZ 36.377/305-V/9/95 Sachbearbeiter: OR. Mag. Ewald Bauer Telefon: 53120 - 2238 Rundschreiben Nr. 62/1995 (BMBWF) Verteiler: VII/2; N Sachgebiet: Budget und Rechnungswesen Inhalt: Planung von Neueinrichtungen für Spielhallen, Durchführung von Einrichtungsausschreibungen Geltung: unbefristet Angesprochener Personenkreis: Sachbearbeiter der Landesschulräte Fachinspektorat für Leibeserziehung An alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten übermittelt in der Beilage die aus Anlaß des Inkrafttretens des Bundesgesetzes über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz) überarbeiteten Unterlagen zur Durchführung der Planung und Ausschreibung der Neueinrichtungen von SPIELHALLEN (22x44m) an mittleren und höheren Schulen des Bundes. I. PLANUNGS- UND AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN Die Planungs- und Ausschreibungsunterlagen für die Neueinrichtung von SPIELHALLEN (22x44m) an mittleren und höheren Schulen des Bundes bestehen aus: Angebotsbestimmungen für Einrichtungen (Form A und B *) Angebotsschreiben (Form A und B *)) Allgemein rechtliche Vertragsbestimmungen für die Ausstattung von Bundesschulen Leistungsverzeichnis und Preissummenblätter für die Ausstattung von SPIELHALLEN (22x44m) mit BEWEGLICHEN TURNGERÄTEN, Stand 1. Oktober 1994 *) "Form B" ist für alle Überschwellenwert-Verfahren, auf welche das BVerG anzuwenden ist, heranzuziehen. 1. Leistungsverzeichnis für die Ausstattung von Spielhallen (22x44m) mit BEWEGLICHEN TURNGERÄTEN Allen Neueinrichtungen von Spielhallen (22x44m) und Ausschreibungen der Neueinrichtungen von Spielhallen an mittleren und höheren Schulen des Bundes ist künftig das "Leistungsverzeichnis für die Ausstattung von Spielhallen (22x44m) mit BEWEGLICHEN TURNGERÄTEN, Stand 1. Okt. 1994" zugrundezulegen. Das Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten stellt ausdrücklich fest, daß Änderungen, Ergänzungen und Streichungen jeder Art bei den im Leistungsverzeichnis enthaltenen Einrichtungspositionen unzulässig sind. Das "Leistungsverzeichnis für die Ausstattung von Spielhallen (22x44m) mit BEWEGLICHEN TURNGERÄTEN, Stand: 1. Okt. 1994" ist bei der vergebenden Stelle aufzulegen und jedem Bewerber auf Anforderung zur Verfügung zu stellen. 2. Ausschreibungsunterlagen (Formblätter) Sämtlichen Einrichtungsausschreibungen von Spielhallen sind daher ab sofort die beiliegenden "Ausschreibungsunterlagen (Formblätter)" zugrundezulegen, unabhängig davon, ob die Ausschreibung nach den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes erfolgt oder nicht. Die Ausschreibungsunterlagen (Formblätter) wurden vom Bundesministerium für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten so gestaltet, daß sie für alle Einrichtungsausschreibungen bei Spielhallen, insbesondere auch solchen, die ab 1994 den Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes ( BVerG i.d.g.F. ) und der hiezu ergangenen Verordnungen unterliegen, verwendet werden können. 2.1 Zulässigkeit von Alternativangeboten Alternativangebote sind ausnahmslos nur neben einem ausschreibungsgemäßen Angebot zulässig. 2.2 Teilvergaben Bei einzelnen Einrichtungsgruppen wurden für bestimmte Einrichtungspositionen oder Gruppen von Einrichtungspositionen auch Teilangebote für zulässig erachtet. 2.3. Zuschlagskriterien In Entsprechung der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes sowie im Interesse einer transparenten und vergleichbaren Bestbieterermittlung wurden bei Punkt 1.5 der Ausschreibungsunterlagen Zuschlagskriterien festgelegt. Diesen Zuschlagskriterien liegen bundesweit vorliegende Erfahrungen bei Turngeräteausschreibungen an mittleren und höheren Schulen des Bundes zugrunde. Sie sollen eine vollständige Beurteilung der angebotenen Einrichtungsleistungen ermöglichen. 3. Weitere Ausschreibungsunterlagen Sämtlichen Einrichtungsausschreibungen für Spielhallen können weiters die beiliegenden "Allgemeinen rechtlichen Vertragsbedingungen für die Ausstattung von Bundesschulen" (Rechtliche Vertragsbedingungen 01-01-94) sowie die Angebotsbestimmungen für Einrichtungen (Form A bzw. Form B) und das Angebotsschreiben (Form A bzw. Form B) in der jeweils geltenden Fassung zugrundegelegt werden. II. BESTBIETERERMITTLUNG BEI EINRICHTUNGSAUSSCHREIBUNGEN Die Bestbieterermittlung bei Einrichtungsausschreibungen hat weiterhin aufgrund des Bestbieterprinzips zu erfolgen. Alternativangebote ohne ausschreibungsgemäßes Hauptangebot sind weiterhin von der Vergabe auszuscheiden. Die Vergabe hat grundsätzlich einheitlich nach Einrichtungsgruppen zu erfolgen. Die Einrichtungsgruppen sind an der ersten Zahl der Positionsnummer zu erkennen (z.B. 1.1, 1.1.1., 1.2, 1.2.1, 1.3, 1.3.1); Positionen mit der gleichen 1. Zahl werden als Einrichtungsgruppen bezeichnet. Nur die Position 13.1 ist aus Gründen des einheitlichen Schlüsselsystems mit den Positionen (11.1 - 11.3) gemeinsam zu vergeben. Werden von den anbietenden Unternehmen zulässige Teilangebote gelegt, so sind diese Teilangebote gegenüber den Angeboten der übrigen Bieter und der einheitlichen Vergabe abzuwägen und allenfalls bei der Bestbieterermittlung zu berücksichtigen. Aufgrund der Bestimmungen des Punktes 1.4 der Ausschreibungsunterlagen sind unzulässige Teilangebote künftig zwingend von der Vergabe auszuscheiden. Gleichfalls ist künftig nicht mehr möglich, einzelne Einrichtungspositionen, für die Teilangebote unzulässig sind, im Zuge der Bestbieterermittlung aus dem Leistungsumfang auszunehmen und nicht oder gesondert zu vergeben. Es sind die in den Ausschreibungsunterlagen angeführten Zuschlagskriterien zur Bestbieterermittlung heranzuziehen; andere als die angeführten Kriterien können zur Bestbieterermittlung nicht herangezogen werden. Es ist eine Niederschrift über die Angebotsprüfung und Bestbieterermittlung herzustellen, in der auf die Erfüllung der zu berücksichtigenden Bestbieterkriterien einzugehen ist. Für die Anregungen und Vorschläge zu den übermittelten Unterlagen wird den Landesschulräten im voraus gedankt. Beilagen Wien, 25. September 1995 Für die Bundesministerin: Dr. BurgerDownloadsRundschreiben Nr. 62/1995Zugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen Im aktuellen Suchergebnis blättern Nr. 71/1995 GZ 466/24 -III/C/95 Einrichtung einer Arbeitsplatzevidenz Nr. 56/1995 GZ 466/16-III/C/95 Strukturanpassungsgesetz; wichtige Änderungen von dienst- und besoldungsrechtlichen Vorschriften Wie wir Cookies & Co. nutzenDurch Klicken auf "Zustimmen" gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: Siteimprove. Sie können die Einstellung jederzeit unter dem Menüpunkt "Datenschutz" ändern. Weitere Details finden Sie unter "Einstellungen" und in unserer Datenschutzerklärung.ZustimmenAblehnenEinstellungenCookie - Informationen und EinstellungenEinstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät gespeichert und sind beim nächsten Besuch unserer Website wieder aktiv. 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