Nachbesetzung durch Neuaufnahmen; Allgemeine Angelegenheiten; Bekanntgabe verschiedener Daten in den NachbesetzungsanträgenGZ 466/20-III/C/95 Rundschreiben Nr. 59/1995 Verteiler: VII, N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: Nachbesetzung freier Planstellen durch Neuaufnahme - Bekanntgabe verschiedener Daten in den Nachbesetzungsanträgen Geltung: unbefristet An alle Landesschulräte (Stadtschulrat f. Wien) In der Anlage wird das Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 25. Juli 1995, GZ 923.170/0-II/2a/95, betreffend die Bekanntgabe verschiedener Daten in den Nachbesetzungsanträgen, zur gefälligen Kenntnisnahme und Beachtung übermittelt. Das in diesem Rundschreiben zitierte Rundschreiben des Bundeskanzleramtes vom 21. Dezember 1989, GZ 923.170/9-II/2a/89, wurde mit Rundschreiben Nr. 219/1985, Zl. 466/6-6/85, wiederverlautbart mit Rundschreiben Nr. 73/1994, Zl. 466/25-III/C/94, bekanntgegeben. 1 Beilage Wien, 3. August 1995 Für die Bundesministerin: Dr . LiebschDownloadsRundschreiben Nr. 59/1995Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen