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UPIS-Bezeichnungen der zusätzlichen Tätigkeiten insbesonders der Kustodiate und Nebenleistungen

GZ 785/4-III/16/95
Sachbearbeiter: Zdichynec
Telefon: 53120/3260

Rundschreiben Nr. 53/1995 (BMBWF)

Verteiler: VII/N
Sachgebiet: Personalwesen
Inhalt: UPIS-Bezeichnungen der zusätzlichen Tätigkeiten insbesonders der Kustodiate und Nebenleistungen
Geltung: unbefristet

an alle
Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Direktionen der technisch-gewerblichen Zentrallehranstalten
Konzeptbeamten der Lehrerpersonalgruppe

Zur Vereinheitlichung der Kustodiats- und Nebenleistungsbezeichnungen werden alle UPIS-Bezeichnungen der zusätzlichen Tätigkeiten mit Stand vom 1. Juni 1995 mitgeteilt; somit sind nur mehr die in der angeschlossenen Beilage ersichtlichen Bezeichnungen für die UPIS-Eingabe ab dem Schuljahr 1995/96 für nachfolgende Bereiche zulässig:

  1. mittlere und höhere Schulen, ausgenommen landwirtschaftliche Lehranstalten,
  2. Akademien, ausgenommen Pädagogische und Berufspädagogische Akademien.

Von den Direktionen sind gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Bescheiden und Erlässen die gegebenenfalls im Ausmaß unterschiedlich abgestuften Eingaben vorzunehmen; die Schulaufsicht hat eine effiziente Kontrolle durchzuführen.

Zusatz an alle Landesschulräte (SSR für Wien):

Der ./. wird gebeten, die gegenständliche Erledigung nur auszugsweise gemäß dem angeschriebenen Schultyp weiterzuleiten, um Mißverständnisse zu vermeiden.

Wien, 14. Juli 1995

Für die Bundesministerin:
Holzmann

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Personalwesen