UPIS-Bezeichnungen der zusätzlichen Tätigkeiten insbesonders der Kustodiate und NebenleistungenGZ 785/4-III/16/95 Sachbearbeiter: Zdichynec Telefon: 53120/3260 Rundschreiben Nr. 53/1995 (BMBWF) Verteiler: VII/N Sachgebiet: Personalwesen Inhalt: UPIS-Bezeichnungen der zusätzlichen Tätigkeiten insbesonders der Kustodiate und Nebenleistungen Geltung: unbefristet an alle Landesschulräte (Stadtschulrat für Wien) Direktionen der technisch-gewerblichen Zentrallehranstalten Konzeptbeamten der Lehrerpersonalgruppe Zur Vereinheitlichung der Kustodiats- und Nebenleistungsbezeichnungen werden alle UPIS-Bezeichnungen der zusätzlichen Tätigkeiten mit Stand vom 1. Juni 1995 mitgeteilt; somit sind nur mehr die in der angeschlossenen Beilage ersichtlichen Bezeichnungen für die UPIS-Eingabe ab dem Schuljahr 1995/96 für nachfolgende Bereiche zulässig: mittlere und höhere Schulen, ausgenommen landwirtschaftliche Lehranstalten, Akademien, ausgenommen Pädagogische und Berufspädagogische Akademien. Von den Direktionen sind gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, Verordnungen, Bescheiden und Erlässen die gegebenenfalls im Ausmaß unterschiedlich abgestuften Eingaben vorzunehmen; die Schulaufsicht hat eine effiziente Kontrolle durchzuführen. Zusatz an alle Landesschulräte (SSR für Wien): Der ./. wird gebeten, die gegenständliche Erledigung nur auszugsweise gemäß dem angeschriebenen Schultyp weiterzuleiten, um Mißverständnisse zu vermeiden. Wien, 14. Juli 1995 Für die Bundesministerin: HolzmannDownloadsRundschreiben Nr. 53/1995Zugeordnete/s Sachgebiet/ePersonalwesen