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Ausser Kraft getreten

Studienvorschriften der Pädagogischen Akademie 1995; Veröffentlichung als Verwaltungsverordnung

Außer Kraft getreten (Hochschulgesetz 2005)

GZ 17.154/7-Präs.A/96
Sachbearbeiterin:
OR Dr. Michaela Siegel
DW 4319,
FAX-Kl. 4504

Rundschreiben Nr. 40/1995 (BMBWF)

Verteiler: VII, N (Pädagogische Akademien)
Sachgebiet: Verwaltungsorganisation
Inhalt: Studienordnung der Pädagogischen Akademie: Organisation des Lehr- und Studienbetriebes, Funktionen und Gremien, Aufnahme, Immatrikulation und Inskription, Exmatrikulation; Prüfungsvorschrift der Pädagogischen Akademie: Durchführung von Prüfungen, Zulassungsvoraussetzungen für die abschließenden Lehramtsprüfungen, Durchführung der abschließenden Lehramtsprüfungen;
Geltung: unbefristet
Angesprochene Personen: Führungskräfte und Mitarbeiter/innen, Lehrende und Studierende der Pädagogischen Akademien

An die Direktionen aller
Pädagogischen Akademien

Die Änderungen des Schulorganisationsgesetzes, insbesondere durch die 14. und 16. SchOrG-Novelle, haben eine Neufassung der Studienordnung und der Prüfungsvorschrift der Pädagogischen Akademie erforderlich gemacht. Im Zuge dieser Novellierung konnten Erfahrungen der letzten Jahre durch Überarbeitung bestimmter Regelungsbereiche berücksichtigt und bisher gesondert bestehende Regelungen in die Studienvorschriften eingearbeitet werden.

Wesentliche Änderungen der Studienordnung sind

  1. die Berücksichtigung der "Europäischen Dimension";
  2. die Berücksichtigung der Verpflichtung zur Durchführung von Studienberechtigungsprüfungen;
  3. die Abklärung der Zuständigkeiten der Funktionsträger/innen und Gremien sowie die Präzisierung der organisatorischen Abläufe zur Erfüllung der Aufgaben der Pädagogischen Akademie;
  4. die Schaffung des Gremiums "Studienkommission" bedingt durch die gesetzliche Einengung des Aufgabenbereiches des "Ständigen Ausschusses";
  5. die Berücksichtigung der gesetzlich vorgesehenen Möglichkeit der Erlassung akademieeigener Studienpläne (Autonomie);
  6. die Neuregelung inhaltlicher, jedoch vor allem verfahrensrechtlicher Grundlagen für die Bereiche Aufnahme, Immatrikulation, Inskription und Exmatrikulation;
  7. die Berücksichtigung der Möglichkeit von Kombinationsstudien an Institutionen mit gleichartigem Ausbildungsziel;
  8. die Neugliederung des Studiums in zwei Studienabschnitte;
  9. die Neuregelung des Bereiches "Studentenvertretungen an Pädagogischen Akademien".

Wesentliche Änderungen der Prüfungsvorschrift sind

  1. die Ermächtigung der Pädagogischen Akademien zur Erlassung "akademieeigener Prüfungsordnungen", die im Zusammenwirken mit den akademieeigenen Studienplänen die Umsetzung der autonomen Lehrplanbestimmungen ermöglichen;
  2. die Neugliederung des Studiums in zwei Studienabschnitte und die Normierung umfassender Basisanforderungen als Zulassungsbedingungen für den zweiten Studienabschnitt;
  3. die Einbindung der Regelungen betreffend die Zulassungsvoraussetzungen und die abschließende Lehramtsprüfung im Studiengang für das Lehramt an Polytechnischen Lehrgängen;
  4. die Neuregelung der Exmatrikulation und die Vereinheitlichung der Exmatrikulationsfolgen korrespondierend zu den entsprechenden Vorschriften der Studienordnung;
  5. die "Entkoppelung" bisher zeitgleich abzulegender Klausurarbeiten und mündlicher Schlußprüfungen in unterschiedlichem Ausmaß in allen Studiengängen durch Wegfall des dritten Studienabschnittes und Anbindung der Zulassungsvoraussetzungen direkt an die einzelnen Teilbereiche der Lehramtsprüfung;
  6. der Ersatz der bisher aus den einzelnen Studienbereichen zu verfassenden Hausarbeiten durch eine einzige studienbereichsübergreifende Hausarbeit;
  7. die Neuordnung der Schulpraxisbeurteilung.

In der Anlage wird der Text der Studienvorschriften der Pädagogischen Akademie, dessen zusätzliche Versendung auf Diskette mit gesonderter Post erfolgt, übermittelt. Ergänzend wird darauf hingewiesen, daß hinsichtlich Leitungskonferenz und Koordinationsausschuß eine gesonderte Regelung im Einvernehmen mit den Betroffenen beabsichtigt ist.

Beilagen

Wien, 2. Mai 1996

Für die Bundesministerin:
Dr. Gschier

Für die Richtigkeit der Ausfertigung:

Zugeordnete/s Sachgebiet/e

Verwaltungsorganisation