Änderung der Reisegebührenvorschrift 1955. Ergänzung von Richtlinien für die Erstellung von Reisekostenabrechnungen. ha. Rundschreiben 112/1993 vom 11.11.1993GZ 10.000/8-Bu/94 Sachbearbeiter: ASekr. Weinhengst Tel.: 53120/2161 Rundschreiben Nr. 97 /1994 (BMBWF) Verteiler: N Sachgebiet: Personalwesen, Budget- u. Rechnungswesen Inhalt: Arbeitsbehelf, Reisegebührenabrechnung Geltung: unbefristet Rechtsgrundlage: RGV BGBl.Nr. 133/1955 i.d.g.F. An alle Sektionsleiter und Kanzleistellen im Hause und an alle nachgeordneten Dienststellen Aufgrund von Tarif- und Gebührenerhöhungen sowie der ab 01.04.1994 rückwirkenden Änderung der Reisegebührenvorschrift 1955 BGBl.133 mit BGBl.665 vom 23.08.1994 stellt die Buchhaltung Tauschblätter für das ha. Rundschreiben Nr. 112/1993 vom 11.11.1993 mit den ab 01.04.1994 neu geltenden Bestimmungen zur Verfügung. Diese wären gegen die entsprechenden Seiten des erwähnten Rundschreibens auszutauschen. Neben den Tauschblättern wird noch folgende Änderung zum 01.04.1994 bekanntgegeben: In der Tabelle 5 entfällt die für die Gebührenstufe 1 vorgesehene Spalte mit allen Ansätzen. Die Gebührenstufe 2 erhält die Bezeichnung "1", die Gebührenstufe 3 die Bezeichnung "2a", die Gebührenstufe 4 die Bezeichnung "2b" und die Gebührenstufe 5 die Bezeichnung "3". Die Berechnungsbeispiele des Abschnittes 6 wären aufgrund der Tarif- und Gebührenerhöhungen auf den aktuellen Stand zu bringen. Beilagen: Tauschblätter Abschnitt 1: Allgemeine Bestimmungen Tauschblätter Abschnitt 2: Auszug der Einstufungsmerkmale lt. RGV 55 Tauschblätter Abschnitt 3: Tabelle 1 – 4 Tauschblatt Abschnitt 4: Dienstreisen mit beamteneigenem PKW Tauschblatt Abschnitt 5: Bestimmungen für Dienstreisen bei Benützung von Massenbeförderungsmitteln Wien, 1. Dezember 1994 Für den Bundesminister: HejtmanekDownloadsRundschreiben Nr. 97/19941994_97_beilage.pdfZugeordnete/s Sachgebiet/eBudget- und Rechnungswesen, Personalwesen